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   VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05   

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https://dejure.org/2010,25535
VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05 (https://dejure.org/2010,25535)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - 8 A 461/05 (https://dejure.org/2010,25535)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 8 A 461/05 (https://dejure.org/2010,25535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kurde aus dem Irak: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • Justiz Hamburg

    § 73 AsylVfG 1992, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG, Art 11 EGRL 83/2004
    Kurde aus dem Irak: Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irak; Kurde; Widerruf der Flüchtlingseigenschaft; Wegfall der Umstände; Rechtswidriger Anerkennungsbescheid; inländische Fluchtalternative im Nordirak

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Denn ein Widerruf ist nach dieser Vorschrift nur bei einer Änderung der Sachlage, nicht aber bei der bloßen Änderung der Erkenntnislage oder deren abweichender Würdigung vorgeschrieben (BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80).

    Der dieser Auffassung zugrunde liegende Erstrecht-Schluss gilt uneingeschränkt auch für das Asylverfahrensrecht (BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80).

    Insbesondere eröffnet dies die Möglichkeit eines Widerrufs bereits dann, wenn jedenfalls unzweifelhaft eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse feststeht, ohne dass es noch der unter Umständen schwierigeren Prüfung und Entscheidung bedürfte, ob die ursprüngliche Anerkennung rechtmäßig oder rechtswidrig war (BVerwG, Urteil vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann überdies landesweit oder regional (z.B. in der Herkunftsregion des Ausländers) bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).

    Beim Fehlen einer solchen Regelung kommt die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke (Art. 1, Art. 2 Abs. 2 GG) in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008, a.a.O.).

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Zu den Akteuren, die Schutz bieten können, gehören internationale Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, und zwar auch mittels der Präsenz multinationaler Truppen in diesem Gebiet (vgl. EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 - juris zu Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie).

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 - juris) wonach dann, wenn die Umstände, aufgrund deren die Anerkennung als Flüchtling erfolgt ist, weggefallen sind und die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats nachprüfen, ob nicht andere Umstände vorliegen, aufgrund deren die betreffende Person die begründete Furcht haben muss, entweder aus dem gleichen Grund wie dem ursprünglichen oder aus einem anderen der in Art. 2 Buchst. c der Richtlinie genannten Gründe verfolgt zu werden, der Wahrscheinlichkeitsmaßstab, der der Beurteilung der aus diesen anderen Umständen resultierenden Gefahr zugrunde zu legen ist, der gleiche wie der bei der Anerkennung als Flüchtling angewandte.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2010 - A 2 S 364/09

    Wideruf der Asylanerkennung eines irakischen Staatsangehörigen - Zum Begriff des

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Dabei ist eine erhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung der Umstände erforderlich (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2010 - A 2 S 364/09 - juris).

    Der Konflikt muss aber jedenfalls ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen, wofür Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfe typische Beispiele sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 25. März 2010 - A 2 S 364/09 - juris).

  • VG Stade, 24.06.2004 - 6 A 804/04

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Asylanerkennung ausländischer Flüchtlinge;

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Es genügt vielmehr, dass ein für die vom Bundesamt vorgenommene Anerkennungsentscheidung tragender Umstand entfallen ist, wie hier durch den Sturz des Baath-Regimes auch im Zentralirak (a.A. VG Stade, Urteil vom 24.06.2004 - 6 A 804/04 - juris).

    Nach diesen Vorgaben ist es entgegen der Auffassung des VG Stade (Urteil vom 24. Juni 2004 - 6 A 804/04 - juris) und des OVG Lüneburg (Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 9 LA 225/04 - n.v.) in dem auch hier vorliegenden Fall des Widerrufs der Asylanerkennung eines kurdischen Volkszugehörigen nicht erforderlich, dass sich die Lage im Nordirak durch den Sturz des Regimes von Saddam Hussein nachträglich entscheidungserheblich verändert hat.

  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Beruft sich der Flüchtling darauf, dass ihm bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist dabei der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (real risk) anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 10 C 33.07 - DVBl 2008, 1255).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 2009 - 10 C 9.08 - (BVerwGE 134, 188) kann sich die nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG erforderliche Individualisierung der sich aus einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt ergebenden allgemeinen Gefahr nicht nur aus gefahrerhöhenden Umständen in der Person des Ausländers ergeben.
  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84

    Wohnungsmodernisierungs-Zuschuß - § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (Hinweis: beachte die

    Auszug aus VG Hamburg, 19.05.2010 - 8 A 461/05
    Dies entspricht der Rechtslage im allgemeinen Verwaltungsrecht, nach der ein rechtswidriger Verwaltungsakt in entsprechender Anwendung des § 49 VwVfG widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsvoraussetzungen vorliegen (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9).
  • VG München, 21.10.2010 - M 16 K 10.30410

    Fristen für Widerruf; Ermessen; EuGH v. 2.3.2010; arabischer Moslem aus Khaneqin

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak auch nicht unabhängig von den weggefallenen Umständen von einer Verfolgung bedroht ist (VG Hamburg v. 19.5.2010, Az. 8 A 461/05, juris; VG Hamburg vom 12.5.2010, Az. 8 A 889/06, juris).
  • VG München, 24.08.2011 - M 4 K 10.31179

    Asyl Irak; Widerruf; kurdischer Moslem aus ..., Provinz Diyala

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak auch nicht unabhängig von den weggefallenen Umständen von einer Verfolgung bedroht ist (VG Hamburg v. 19.5.2010, Az.: 8 A 461/05, juris; VG Hamburg vom 12.5.2010, Az.: 8 A 889/06, juris).
  • VG München, 31.08.2011 - M 4 K 10.31223

    Asyl Irak; Widerruf; Moslem aus Kirkuk; keine Gruppenverfolgung von Turkmenen im

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Kläger bei einer Rückkehr in den Irak auch nicht unabhängig von den weggefallenen Umständen von einer Verfolgung bedroht ist (VG Hamburg v. 19.5.2010, Az.: 8 A 461/05, juris; VG Hamburg vom 12.5.2010, Az.: 8 A 889/06, juris).
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