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   VG Hamburg, 22.05.2019 - 25 FL 23/19   

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https://dejure.org/2019,15327
VG Hamburg, 22.05.2019 - 25 FL 23/19 (https://dejure.org/2019,15327)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22.05.2019 - 25 FL 23/19 (https://dejure.org/2019,15327)
VG Hamburg, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 25 FL 23/19 (https://dejure.org/2019,15327)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 53 Abs 2 VwGO, § 187 Abs 2 VwGO, § 52 Nr 5 VwGO, § 89 MBG SH, § 90 MBG SH
    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht in Personalvertretungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.2010 - 6 PB 6.10

    Deutsche Rentenversicherung Nord; Geltung des Mitbestimmungsgesetzes

    Auszug aus VG Hamburg, 22.05.2019 - 25 FL 23/19
    Denn dieses Gesetz ist auf die Deutsche Rentenversicherung Nord anzuwenden auch im Hinblick auf die Dienststelle Hamburg (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2010, 6 PB 6.10, PersV 2011, 34, juris Rn. 4).

    Auf die Deutsche Rentenversicherung Nord ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein anzuwenden (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2010, 6 PB 6.10, PersV 2011, 34, juris Rn. 4).

  • BAG, 16.07.1996 - 3 ABR 13/95

    Unzulässiges Beschlußverfahren aufgrund anderweiter Rechtshängigkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 22.05.2019 - 25 FL 23/19
    Wenngleich angenommen wird, dass Lücken in der Regelung des Beschlussverfahrens unter Rückgriff auf die Zivilprozessordnung zu schließen sind, soweit sein besonderer Charakter nicht entgegensteht (BAG, Beschl. v. 16.7.1996, 3 ABR 13/95, NZA 1997, 337), ist vorliegend eine Lücke in der Regelung durch Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung zu schließen.
  • BVerwG, 09.03.2000 - 1 AV 2.00

    Antrag auf Bestimmung des zuständigen Verwaltungsgerichtes - Amtssitz des

    Auszug aus VG Hamburg, 22.05.2019 - 25 FL 23/19
    Bei Behörden mit mehr als einem Dienstsitz, für die nach außen durch den Behördenleiter oder in dessen Auftrag gehandelt wird, ist der Amtssitz des Behördenleiters, sofern ein solcher bestimmt ist, Sitz i.S.d. § 52 Nr. 5 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 9.3.2000, 1 AV 2/00, NVwZ-RR 2001, 276, juris Rn. 2).
  • OVG Hamburg, 26.04.2019 - 14 Bs 86/19

    Mitbestimmungspflicht bei der Bestellung einer stellvertretenden

    Auszug aus VG Hamburg, 22.05.2019 - 25 FL 23/19
    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat (ohne Ausführungen zur örtlichen Zuständigkeit) mit Beschluss vom 26. April 2019 (14 Bs 86/19.PVL) die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen, da er zwar möglicherweise einen Verfügungsanspruch glaubhaft gemacht habe, aber keinen Verfügungsgrund.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2002 - 1 A 1118/01

    Anzahl der Soldaten im Rahmen der Ermittlung der Mindestzahl von Wahlberechtigten

    Auszug aus VG Hamburg, 22.05.2019 - 25 FL 23/19
    Soweit im Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder eine entsprechende Anwendung des § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG möglich ist, begründet sie die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, in dessen Bezirk die Dienststelle ihren Sitz hat (so für das Bundespersonalvertretungsrecht: OVG Münster, Beschl. v. 19.3.2002, 1 A 1118/01.PVB, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 22.10.2019 - 5 AV 1.19

    Ersuchen eines Verwaltungsgerichts auf Bestimmung des örtlich zuständigen

    Das Ersuchen des Verwaltungsgerichts Hamburg, für das bei ihm anhängige Verfahren 25 FL 23/19 das zur Entscheidung über den Rechtsstreit örtlich zuständige Verwaltungsgericht zu bestimmen, ist unzulässig und daher zu verwerfen.

    Bei dem Verfahren 25 FL 23/19 handelt es sich um eine personalvertretungsrechtliche Angelegenheit zwischen der Dienststelle Hamburg der Deutschen Rentenversicherung Nord und dem dort gebildeten Personalrat.

    Nach dem danach hier anzuwendenden § 88 Abs. 2 MBG Schl.-H. bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit in dem Verfahren 25 FL 23/19 in entsprechender Anwendung des § 82 Abs. 1 Satz 1 ArbGG.

    Somit ist das Verwaltungsgericht Hamburg das für die Entscheidung in dem Verfahren 25 FL 23/19 örtlich zuständige Gericht.

  • BVerwG, 22.10.2019 - 5 AV 2.19

    Ersuchen eines Verwaltungsgerichts auf Bestimmung des örtlich zuständigen

    Die vom Verwaltungsgericht in dem im Parallelverfahren 25 FL 23/19 erlassenen und von ihm im hier zu entscheidenden Ersuchen vom 4. Juni 2019 in Bezug genommenen Beschluss vom 22. Mai 2019 erwogene Verweisung an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht wäre wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit willkürlich und daher nicht bindend.
  • VG Hamburg, 11.02.2020 - 25 FL 74/18

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts eines Personalrates bei der Entscheidung über

    Nach einem ersten Anhörungstermin vor der Fachkammer hat der Vorsitzende mit Beschluss vom 4. Juni 2019 das Bundesverwaltungsgericht um Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 52 Abs. 2 VwGO ersucht und auf dein entsprechendes Ersuchen mit Beschluss vom 22. Mai 2019 (25 FL 23/19, juris) verwiesen.
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