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   VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12   

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https://dejure.org/2012,31284
VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12 (https://dejure.org/2012,31284)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12 (https://dejure.org/2012,31284)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2012 - 6 K 1782/12 (https://dejure.org/2012,31284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Löschungsanspruch hinsichtlich von einer Wirtschaftsauskunftei gespeicherten Daten; Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung der Löschungsfrist einer Wirtschaftsauskunftei für die von ihr gespeicherten amtsgerichtlichen Beschlüsse über die Ankündigung der Restschuldbefreiung nach § 291 InsO und über die erteilte Restschuldbefreiung gem. § 300 InsO

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutz; Wirtschaftsauskunftei; Ankündigung der Restschuldbefreiung; Restschuldbefreiung; Löschung - Zur von einer Wirtschaftsauskunftei zu beachtenden Löschungsfrist gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG für die von ihr gespeicherten, amtsgerichtlichen Beschlüsse über ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frist zur Löschung personenbezogener Daten wird durch angekündigte Löschung der Eintragung über erteilte Restschuldbefreiung gewahrt

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 01.09.2009 - 21 U 45/09

    Zulässigkeit der Erhebung und Speicherung von Negativdaten durch eine Auskunftei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12
    Wie die vom Antragsgegner angeführten Zitate belegen, ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass dieser Beschluss zulässiger Gegenstand einer Speicherung sein kann (vgl. nur OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - juris).

    Denn insbesondere das Oberlandesgericht Frankfurt formuliert in seinem Beschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - lapidar, dass "eine Löschung der Einträge [...] nach Ablauf der dreijährigen Löschungsfrist zu erfolgen" habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 107/11

    Erfordernis eines behördlichen Aussetzungsverfahrens nach § 80 Abs. 6 VwGO; nicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12
    § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO normiert vielmehr eine Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt der Stellung des Eilantrags bei Gericht erfüllt sein muss (nahezu einhellige Meinung und ständige Rspr. des VGH Bad.-Württ., siehe zuletzt Beschluss vom 28.02.2011 - 2 S 107/11 - juris, mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; siehe weiter Funke-Kaiser in Bader, VwGO, 5. A, § 80 Rn 130, ebenfalls mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

    Zum anderen bewirkt nur eine konsequente Handhabung des § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO, dass die Vorschrift ernstgenommen wird und zur beabsichtigten Entlastung der Gerichte führt (so VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.02.2011 - 2 S 107/11 - juris).

  • AG Wiesbaden, 13.01.2011 - 93 C 107/11

    Datenschutz: Zulässigkeit der Speicherung der Erteilung der Restschuldbefreiung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12
    Soweit der Antragsgegner hierzu vorträgt, die Vorschrift des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BDSG würde falsch verstanden, wenn ihr die Bedeutung zugemessen würde, dass die Information über das erledigende Ereignis selbst drei Jahre gespeichert werden dürfe, so verkennt er, dass genau dies die Aussage der von ihm zitierten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Frankfurt (a.a.O.) und des Amtsgerichts Wiesbaden (Beschluss vom 13.01.2011 - 93 C 107/11 - DUD 2011, 364) ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1994 - 10 S 1305/94

    Planfeststellung für eine Müllverbrennungsanlage: Beachtung des Abwägungsgebotes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12
    Die vom Antragsgegner in seiner Verfügung formulierte Begründung genügt den von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben zur Begründung der sofortigen Vollziehung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 - juris und vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 - NVwZ 1996, 281).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 05.09.2012 - 6 K 1782/12
    Die vom Antragsgegner in seiner Verfügung formulierte Begründung genügt den von der Rechtsprechung entwickelten Vorgaben zur Begründung der sofortigen Vollziehung (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 - juris und vom 08.12.1994 - 10 S 1305/94 - NVwZ 1996, 281).
  • VG Karlsruhe, 13.08.2013 - 6 K 956/13

    Rechtmäßigkeit einer datenschutzrechtlichen Löschungsverfügung

    Bei Hinzutreten eines erledigenden Ereignisses, im vorliegenden Fall des Erlöschens der titulierten Forderung durch Leistung (§ 362 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ), verkürzt sich die Prüffrist insoweit von vier auf drei Jahre (vgl. hierzu bereits den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12, Rdnr. 21 ).

    Denn die Löschungsfristen sind für diese Ereignisse gesondert von denjenigen zu bestimmen, die für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Grundereignis zu beachten sind (vgl. hierzu bereits den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12, Rdnr. 19 ).

  • VG Karlsruhe, 26.10.2012 - 6 K 1837/12

    Wirtschaftsauskunftei - Ankündigung der Restschuldbefreiung - Grundrecht auf

    Beide Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen (vgl. § 200 Abs. 2 Satz 1 sowie § 300 Abs. 3 Satz 1 InsO) und im Übrigen taugliche und zulässige Gegenstände einer Speicherung durch eine Wirtschaftsauskunftei (OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 01.09.2009 - 21 U 45/09 - juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 05.09.2012 - 6 K 1782/12 - juris).
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