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   VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01   

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https://dejure.org/2001,15573
VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01 (https://dejure.org/2001,15573)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.09.2001 - A 6 K 10177/01 (https://dejure.org/2001,15573)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. September 2001 - A 6 K 10177/01 (https://dejure.org/2001,15573)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Iran: untergeordnete exilpolitische Betätigung nicht asylrelevant

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter; Vorliegen einer politischen Verfolgung; Verfolgte oder unverfolgte Ausreise aus dem Heimatland; Schilderung des eigenen Lebenssachverhalts; Gewährung von Abschiebungsschutz; Mitgliedschaft und exilpolische Betätigung in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2001 - A 3 S 904/00
    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Vielmehr bedarf es hierfür einer exponierten exilpolitischen Betätigung, worunter die Wahrnehmung von Führungs- oder Funktionsaufgaben in einer Organisation oder die Kandidatur hierfür, die Teilnahme an Veranstaltungen, die führenden Mitgliedern der Organisation vorbehalten ist, und die Übernahme von Verantwortung für Presseerzeugnisse, öffentliche Veranstaltungen oder wirtschaftliche Belange der Organisation zu verstehen ist (vgl. hierzu AA, Auskunft vom 27.10.2000 an das VG Potsdam, vgl. auch Bundesamt für Verfassungsschutz, Auskünfte vom 04.11.1999 an das VG Potsdam und vom 11.12.2000 an das VG Köln; vgl. zu alledem mit Blick auf die Rückkehrprognose im Rahmen des § 53 AuslG VHG Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2001 -A 3 S 904/00- sowie für die Gefahr politischer Verfolgung im Falle der Rückkehr VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.05.2001 -A 3 S 476/01- jeweils m.w.N.).

    Eine Gefährdung wegen der Asylantragstellung ergibt sich aus den übrigen Erkenntnismitteln ebenfalls nicht und wird auch von den mit dieser Frage befassten Obergerichten nicht gesehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2001, a.a.O., m.w.N.).

    Sein Vorbringen, seine Ehefrau sei "mitgenommen und auch geschlagen" worden, ist angesichts fehlender Anhaltspunkte für Sippenhaft von Angehörigen nicht exponiert in Erscheinung getretener Oppositioneller (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.03.2001, a.a.O., m.w.N.) sowie der von ihm zugleich angegebenen -offenbar völlig unbehelligten- Beschäftigung seiner Ehefrau als Lehrerin unglaubhaft.

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Zwar greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG auch dann ein, wenn z.B. politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (vgl. zu Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG a.F.: BVerwG, Urteil vom 18.02.1992, DVBl. 1992, 843 = DÖV 1992, 582 = BayVBl. 1992, 377).

    Indes liegen die hinsichtlich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts und des politischen Charakters der Verfolgung mit den Anforderungen an eine Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG übereinstimmenden Voraussetzungen eines entsprechenden Anspruchs (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1992, aaO) nicht vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1997 - A 12 S 1467/95

    Iran: keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit allein wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Angesichts des Umstandes, dass auch den iranischen Stellen bewusst ist, dass vielfach eine im "sicheren" Ausland aufgenommene politische Betätigung nicht wirklich ernsthaft ist und nur zur Erlangung von Vorteilen im Asylverfahren an den Tag gelegt wird, erscheint es daher als wenig naheliegend, dass -auch aktive- Mitglieder der in Rede stehenden Gruppe von iranischen Stellen als gefährlich und mithin für die Sicherheit des Staates von Interesse angesehen werden (vgl. zu diesen Kriterien VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.05.1997 -A 12 S 1467/95-, VGHBW-Ls 1997, Beilage 10, B 5; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26.10.1999 -5 L 3180/99-, zitiert nach JURIS).

    Durch die Teilnahme an Demonstrationen, Büchertischen und sonstigen Veranstaltungen der "Freiheitsbewegung des Iran" ergibt sich eine exponierte exilpolitische Betätigung ebenfalls nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.05.1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Das Asylgrundrecht beruht auf dem Zufluchtgedanken, mithin auf dem Kausalzusammenhang Verfolgung-Flucht-Asyl (BVerfGE 74, 51, 60).

    Dies gilt beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist; für vom Asylbewerber selbst geschaffene Nachfluchttatbestände gilt dies jedoch nur ausnahmsweise (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Politische Verfolgung liegt hiernach dann vor, wenn dem Einzelnen durch seinen Heimatstaat oder durch Maßnahmen Dritter, die seinem Heimatstaat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, an seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen (z.B. seine Ethnie oder Volkszugehörigkeit), gezielte Rechtsverletzungen zugefügt werden, die ihn nach ihrer Intensität und Schwere aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfGE 80, 315, 333 ff.).

    Dies gilt beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist; für vom Asylbewerber selbst geschaffene Nachfluchttatbestände gilt dies jedoch nur ausnahmsweise (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Auch bestehen keine Anhaltspunkte für eine extreme allgemeine Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde (vgl. zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 S.1 AuslG bei einerseits konkreten und andererseits allgemeinen Gefahren BVerwG, Urt.v. 17.10.1995, NVwZ 1996, 199 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.10.1999 - 5 L 3180/99

    Iran; Verbot der Abschiebung wegen politischer Verfolgung; ;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Angesichts des Umstandes, dass auch den iranischen Stellen bewusst ist, dass vielfach eine im "sicheren" Ausland aufgenommene politische Betätigung nicht wirklich ernsthaft ist und nur zur Erlangung von Vorteilen im Asylverfahren an den Tag gelegt wird, erscheint es daher als wenig naheliegend, dass -auch aktive- Mitglieder der in Rede stehenden Gruppe von iranischen Stellen als gefährlich und mithin für die Sicherheit des Staates von Interesse angesehen werden (vgl. zu diesen Kriterien VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.05.1997 -A 12 S 1467/95-, VGHBW-Ls 1997, Beilage 10, B 5; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 26.10.1999 -5 L 3180/99-, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 74.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Dies gilt beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist; für vom Asylbewerber selbst geschaffene Nachfluchttatbestände gilt dies jedoch nur ausnahmsweise (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Dies gilt beispielsweise für den Fall einer nach der Flucht eingetretenen landesweiten oder regionalen Verfolgung der Gruppe, der der Asylsuchende zuzuordnen ist; für vom Asylbewerber selbst geschaffene Nachfluchttatbestände gilt dies jedoch nur ausnahmsweise (vgl. BVerfGE 74, 51, 64 ff.; 80, 315, 344 ff.; BVerwGE 85, 139; 87, 152).
  • VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95

    Iran: Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität gering

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.09.2001 - A 6 K 10177/01
    Dem Auswärtigen Amt sind zudem in den letzten Jahren Fälle bekannt geworden, in denen aktive Monarchisten, die den iranischen Stellen bekannt gewesen sind, nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt ohne Probleme bei der Einreise zurückgekehrt sind und im Iran unbehelligt lebten (vgl. Auskunft vom 21.01.1998 an das VG Bremen; vgl. auch Hess.VGH, Urteil vom 30.11.1998 -9 UE 1492/95-).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

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