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   VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 8 K 4139/20   

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https://dejure.org/2020,31983
VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 8 K 4139/20 (https://dejure.org/2020,31983)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.2020 - 8 K 4139/20 (https://dejure.org/2020,31983)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - 8 K 4139/20 (https://dejure.org/2020,31983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag einer Schülerin gegen Quarantäne aufgrund von Coronafällen in ihrer ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 8 K 4139/20
    Ob gemessen daran ein Ansteckungsverdacht im Sinne von § 2 Nr. 7 IfSG zu bejahen ist, beurteilt sich unter Berücksichtigung der Eigenheiten der jeweiligen Krankheit und der verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen sowie anhand der Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition der betreffenden Person und über deren Empfänglichkeit für die Krankheit (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 31 ff.).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 8 K 4139/20
    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts auf einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung beruht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 8 K 4139/20
    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts auf einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung beruht (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21 und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 13.10.2020 - 8 K 4139/20
    Dem Vollzugsinteresse ist hingegen umso größeres Gewicht beizumessen, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 30.10.2020 - W 8 S 20.1625

    Sofortverfahren; örtliche Zuständigkeit; statthafter Antrag; Allgemeinverfügung

    Der gemeinsame Aufenthalt in einer Schulklasse und im Klassenraum wird laut RKI ausdrücklich als Beispiel für die Bejahung eines Ansteckungsverdachts im Sinne einer Qualifizierung als Kontaktperson der Kategorie I genannt (Nds. OVG, B.v. 22.10.2020 - 13 ME 386/20 - juris; VG Karlsruhe, B.v. 13.10.2020 - 8 K 4139/20 - juris).

    Bei der Testung handelt es sich um eine notwendige Maßnahme, um zu gewährleisten, dass mögliche Infektionsketten schnell nachverfolgt werden können, um eine weitere Ausbreitung des Virus innerhalb der Familie bzw. von dieser ausgehend nach außen zu kontrollieren (vgl. VG Karlsruhe, B.v. 13.10.2020 - 8 K 4139/20 - juris).

    Da der Antrag angesichts der üblichen Zeitdauer der Quarantäneanordnung von 14 Tagen (gegebenenfalls verlängert um zehn Tage) und des Unterlassens einer zeitnahen Testung inhaltlich zumindest auf eine teilweise Vorwegnahme der Hauptsache zielt, war gemäß Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs von einer Halbierung des Streitwerts im Sofortverfahren abzusehen, so dass es beim Auffangwert von 5.000,00 EUR verbleibt (ebenso VG Karlsruhe, B.v. 13.10.2020 - 8 K 4139/20 - juris).

  • VG Würzburg, 06.11.2020 - W 8 S 20.1693

    Sofortverfahren; häusliche Isolation für Kontaktpersonen der Kategorie I wegen

    Da der Antrag angesichts des kurzen Zeitlaufs der zehntägigen Verlängerung der Quarantäne auf eine Vorwegnahme der Hauptsache zielt, war gemäß Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs von einer Halbierung des Streitwerts im Sofortverfahren abzusehen, so dass es beim Auffangwert von 5.000,00 EUR bleibt (ebenso BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468; VG Karlsruhe, B.v. 13.10.2020 - 8 K 4139/20 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2020 - 1 S 3196/20

    Corona-Krise; Quarantäneanordnung für Schüler; CoronaVSchulV BW 6 vom 31.08.2020

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. Oktober 2020 - 8 K 4139/20 - wird zurückgewiesen.
  • VG Würzburg, 29.06.2021 - W 8 S 21.852

    Sofortverfahren, häusliche Isolation für enge Kontaktpersonen, Kindergartenkind,

    Da der Antrag angesichts des kurzen Zeitlaufs der 14-tägigen Verlängerung der Quarantäne auf eine Vorwegnahme der Hauptsache zielt, war gemäß Nr. 1.5 Satz 2 des Streitwertkatalogs von einer Halbierung des Streitwerts im Sofortverfahren abzusehen, so dass es beim Auffangwert von 5.000,00 EUR bleibt (ebenso BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 20 NE 20.2468; VG Karlsruhe, B.v. 13.10.2020 - 8 K 4139/20 - juris).
  • VG Koblenz, 10.01.2022 - 3 K 385/21

    PCR-Test-Ergebnis ist geeigneter Nachweis für die

    Einer individuellen Risikoeinschätzung durch den Beklagten bedurfte es daher entgegen der Auffassung der Klägerseite nicht (vgl. auch VG München, Beschluss vom 18. März 2021 - M 26b S 21.1478 -, juris; Rn. 26; VG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 8 K 4139/20 -, juris, Rn. 12; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 19. August 2021 - 1 B 106/21 -, juris, Rn. 19; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 L 1257/20 -, juris, Rn. 38; VG Köln, Beschluss vom 31. August 2020 - 7 L 1540/20 -, juris, Orientierungssatz).
  • VG Koblenz, 21.03.2022 - 3 K 964/21

    Erfolglose Klage einer Corona-Kontaktperson gegen die Anordnung ihrer

    Einer individuellen Risikoeinschätzung durch den Beklagten bedurfte es für die Beurteilung ihres Ansteckungsverdachts entgegen ihrer Auffassung nicht (vgl. auch VG München, Beschluss vom 18. März 2021 - M 26b S 21.1478 -, juris Rn. 26; VG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 8 K 4139/20 -, juris Rn. 12; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 19. August 2021 - 1 B 106/21 -, juris Rn. 19; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 16. September 2020 - 20 L 1257/20 -, juris Rn. 38; VG Köln, Beschluss vom 31. August 2020 - 7 L 1540/20 -, juris Orientierungssatz).
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