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   VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18   

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VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18 (https://dejure.org/2020,16889)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.05.2020 - 2 K 7367/18 (https://dejure.org/2020,16889)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Mai 2020 - 2 K 7367/18 (https://dejure.org/2020,16889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 2 S 2806/10

    Beihilfefähigkeit des behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    a) Einen den vorstehend genannten Vorgaben der Rechtsprechung entsprechenden individuellen Leistungsausschluss aus triftigem Grund für Aufwendungen für Hilfsmittel enthält die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg mit den Regelungen der Nr. 2.1 und 2.3 der Anlage zu BVO (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, S. 249).

    aa) Zwar kommt die begriffliche Einstufung eines (PTBS-)Assistenzhundes als - sächliches (vgl. § 90a BGB) - "Hilfsmittel" im Sinne des - auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BVO i.V.m. Nr. 2.1 und 2.3 der Anlage zu BVO in Ermangelung einer Definition in der BVO zugrunde zu legenden Begriffsverständnisses des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris ) grundsätzlich in Betracht (vgl. hierzu nur LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ).

    Dies ist bei einem Assistenzhund nicht der Fall; dieser hat zwar (jeweils) spezifische Fähigkeiten in der Betreuung eines Menschen erlernt, unterscheidet sich aber im Übrigen objektiv in seiner Eigenart und Beschaffenheit nicht von einem gewöhnlichen Hund ohne derartige Fähigkeiten (vgl. zu diesem Maßstab auch anhand des - strukturell vergleichbaren - behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeugs VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, S. 249).

    Der Charakter der Beihilfe als einer ergänzenden Hilfeleistung belässt dem Dienstherrn daher einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er durch seine Beihilfevorschriften die Voraussetzungen, den Umfang sowie die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge generalisierend und typisierend bestimmen kann (vgl. zu diesem Maßstab betreffend den - strukturell vergleichbaren - behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs nochmals VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris m.w.N. auch zur Rspr. des BVerfG und BVerwG, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, 249; zuletzt etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.10.2019 - 2 S 2194/18 -, juris ).

    Einen weitergehenden Behinderungsausgleich gebietet aber die Fürsorgepflicht nicht (vgl. in diesem Sinne - wiederum unter Rückgriff auf die Rspr. der Sozialgerichte zum Behinderungsausgleich nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, 249).

    Im Übrigen ist für die Anwendung der Härtefallbestimmung des § 5 Abs. 6 Satz 1 BVO kein Raum, weil diese Regelung nach § 5 Abs. 6 Satz 3 BVO für ausdrückliche Leistungsausschlüsse - wie den vorliegenden - nicht gilt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, juris zum auch hier verfahrensgegenständlichen Beihilfeausschluss nach Nr. 2.3 der Anlage zur BVO, in der Vorinstanz noch offen gelassen durch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris ).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.11.2016 - L 4 VG 15/15

    Gewaltopfer hat keinen Anspruch auf Assistenzhund

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    aa) Zwar kommt die begriffliche Einstufung eines (PTBS-)Assistenzhundes als - sächliches (vgl. § 90a BGB) - "Hilfsmittel" im Sinne des - auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BVO i.V.m. Nr. 2.1 und 2.3 der Anlage zu BVO in Ermangelung einer Definition in der BVO zugrunde zu legenden Begriffsverständnisses des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris ) grundsätzlich in Betracht (vgl. hierzu nur LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ).

    Diese Methode ist jedoch soweit ersichtlich bislang nicht durch den GBA anerkannt (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.2017 - L 13 VG 28/16 -, juris ).

    Im Gegensatz zum Blindenführhund, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dient, weil er die durch die Blindheit erschwerte Orientierungsfähigkeit und damit die erschwerte Möglichkeit der unbehinderten Fortbewegung ausgleicht und damit einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar die Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt, dient der Assistenzhund oder Begleithund nicht der Herstellung oder Verbesserung einer beeinträchtigten Körperfunktion und damit nicht dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (vgl. hierzu nochmals LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BSG).

    Auch insoweit ergibt sich aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen nicht, dass die Klägerin einen ausgebildeten Assistenzhund wegen ihrer PTBS als Hilfsmittel benötigt, um selbstständig zu wohnen und sich einen gewissen körperlichen und geistigen Freiraum, insbesondere durch Mobilität im Nahbereich, zu erschließen (vgl. hierzu übereinstimmend BSG, Beschl. v. 27.08.2018 - B 9 V 15/18 -, juris ; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.2017 - L 13 VG 28/16 -, juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ; ebenfalls in diesem Sinne für das baden-württembergische Beihilferecht Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, Band 1, 73. Ergänzungslieferung, Stand Juli 2015, Hilfsmittel - Anlage zur BVO Nr. 2 ).

    Auch soweit in Art. 20 UN-BRK die Vertragsstaaten verpflichtet werden, wirksame Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, bedarf diese Absichtserklärung der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber, dem in diesem Zusammenhang ein erheblicher Gestaltungsspielraum verblieben ist; ein unmittelbarer Leistungsanspruch lässt sich damit auch dieser Regelung nicht entnehmen (vgl. hierzu im Kontext der Einrichtung eines Schwerbehindertenparkplatzes nach der StVO VG Freiburg, Urt. v. 07.11.2018 - 4 K 4063/17 - juris m.w.N. zur Rspr. der Landessozialgerichte; ferner LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris zum Anspruch auf Versorgung nach den §§ 10 ff. BVG mit einem PTBS-Assistenzhund; ebenso im Rahmen des Beihilferechts BayVGH, Beschl. v. 29.01.2019 - 14 ZB 18.663 -, juris : "jedenfalls dann keine eigene Anspruchsgrundlage für Menschen mit Behinderung [...], wenn Menschen mit Behinderung dieselbe Bandbreite von Leistungen zur Verfügung steht wie Menschen ohne Behinderung" unter Verweis auf BSG, Urt. v. 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R -, BSGE 110, 194 ).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 5 C 3.12

    Alimentationsprinzip; Aufwendungen; beihilfefähige -; Behinderte; Beihilfe;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    a) Einen den vorstehend genannten Vorgaben der Rechtsprechung entsprechenden individuellen Leistungsausschluss aus triftigem Grund für Aufwendungen für Hilfsmittel enthält die Beihilfeverordnung Baden-Württemberg mit den Regelungen der Nr. 2.1 und 2.3 der Anlage zu BVO (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris , bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, S. 249).

    Dies ist bei einem Assistenzhund nicht der Fall; dieser hat zwar (jeweils) spezifische Fähigkeiten in der Betreuung eines Menschen erlernt, unterscheidet sich aber im Übrigen objektiv in seiner Eigenart und Beschaffenheit nicht von einem gewöhnlichen Hund ohne derartige Fähigkeiten (vgl. zu diesem Maßstab auch anhand des - strukturell vergleichbaren - behindertengerechten Umbaus eines Kraftfahrzeugs VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris m.w.N., bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, S. 249).

    Der Charakter der Beihilfe als einer ergänzenden Hilfeleistung belässt dem Dienstherrn daher einen erheblichen Spielraum, innerhalb dessen er durch seine Beihilfevorschriften die Voraussetzungen, den Umfang sowie die Art und Weise dieser speziellen Fürsorge generalisierend und typisierend bestimmen kann (vgl. zu diesem Maßstab betreffend den - strukturell vergleichbaren - behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs nochmals VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris m.w.N. auch zur Rspr. des BVerfG und BVerwG, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, 249; zuletzt etwa VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 29.10.2019 - 2 S 2194/18 -, juris ).

    Einen weitergehenden Behinderungsausgleich gebietet aber die Fürsorgepflicht nicht (vgl. in diesem Sinne - wiederum unter Rückgriff auf die Rspr. der Sozialgerichte zum Behinderungsausgleich nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris m.w.N. auch zur Rspr. des BVerwG, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, ZBR 2013, 249).

    Im Übrigen ist für die Anwendung der Härtefallbestimmung des § 5 Abs. 6 Satz 1 BVO kein Raum, weil diese Regelung nach § 5 Abs. 6 Satz 3 BVO für ausdrückliche Leistungsausschlüsse - wie den vorliegenden - nicht gilt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.12.2012 - 5 C 3.12 -, juris zum auch hier verfahrensgegenständlichen Beihilfeausschluss nach Nr. 2.3 der Anlage zur BVO, in der Vorinstanz noch offen gelassen durch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18

    Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    aa) Zwar kommt die begriffliche Einstufung eines (PTBS-)Assistenzhundes als - sächliches (vgl. § 90a BGB) - "Hilfsmittel" im Sinne des - auch im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 BVO i.V.m. Nr. 2.1 und 2.3 der Anlage zu BVO in Ermangelung einer Definition in der BVO zugrunde zu legenden Begriffsverständnisses des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2011 - 2 S 2806/10 -, juris ) grundsätzlich in Betracht (vgl. hierzu nur LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ).

    Der spezifische Bezug zu der ärztlich verantworteten Krankenbehandlung setzt voraus, dass die Verwendung des begehrten Hilfsmittels in einem engen Zusammenhang zu einer andauernden, auf einem ärztlichen Therapieplan beruhenden Behandlung durch ärztliche und ärztlich angeleitete Leistungserbringer steht und für die gezielte Versorgung im Sinne der Behandlungsziele des § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V als erforderlich anzusehen ist (vgl. hierzu zuletzt LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BSG im Falle eines ausgebildeten "Fetales Alkoholsyndrom (FAS) - Begleithundes").

    Dabei ist es nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung, jegliche Behinderungsfolgen in allen Lebensbereichen auszugleichen (vgl. hierzu wiederum nur LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BSG).

    Im Gegensatz zum Blindenführhund, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dient, weil er die durch die Blindheit erschwerte Orientierungsfähigkeit und damit die erschwerte Möglichkeit der unbehinderten Fortbewegung ausgleicht und damit einen Funktionsausgleich bietet, der unmittelbar die Behinderung betrifft und nicht erst bei den Folgen der Behinderung in bestimmten Lebensbereichen einsetzt, dient der Assistenzhund oder Begleithund nicht der Herstellung oder Verbesserung einer beeinträchtigten Körperfunktion und damit nicht dem unmittelbaren Behinderungsausgleich (vgl. hierzu nochmals LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BSG).

    Auch insoweit ergibt sich aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen nicht, dass die Klägerin einen ausgebildeten Assistenzhund wegen ihrer PTBS als Hilfsmittel benötigt, um selbstständig zu wohnen und sich einen gewissen körperlichen und geistigen Freiraum, insbesondere durch Mobilität im Nahbereich, zu erschließen (vgl. hierzu übereinstimmend BSG, Beschl. v. 27.08.2018 - B 9 V 15/18 -, juris ; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.2017 - L 13 VG 28/16 -, juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ; ebenfalls in diesem Sinne für das baden-württembergische Beihilferecht Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, Band 1, 73. Ergänzungslieferung, Stand Juli 2015, Hilfsmittel - Anlage zur BVO Nr. 2 ).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Feststellungsklage -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    Diese Rangzuweisung führt in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dazu, dass deutsche Gerichte das anwendbare Völkervertragsrecht wie anderes Gesetzesrecht des Bundes im Rahmen methodisch vertretbarer Auslegung zu beachten und anzuwenden haben (vgl. hierzu zuletzt LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15 -, juris m.w.N. zur Rspr. des BVerfG).

    Ist eine Regelung - objektiv-rechtlich - unmittelbar anwendbar, muss sie zusätzlich auch ein subjektives Recht des Einzelnen vermitteln (vgl. auch hierzu nur LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15 -, juris m.w.N.).

    Die Formulierung eines solchen "Anspruchs" findet sich in Art. 19 UN-BRK jedoch gerade nicht (vgl. zum Ganzen zuletzt LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.02.2014 - L 20 SO 436/13 B ER - juris jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 3166/11

    Beihilfe; wissenschaftlich anerkannte Heilmethode; Vertrauensschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    Es bedarf danach keiner Klärung, ob die begehrte Beihilfe zu den Aufwendungen für einen PTBS-Assistenzhund unabhängig hiervon auch deshalb ausgeschlossen ist, weil es sich bei der Verordnung eines solchen Assistenzhundes nicht um eine wissenschaftlich allgemein anerkannte Behandlungsmethode handelt, wie das LBV in Übertragung der insoweit - allerdings für Behandlungsmethoden - entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, VBlBW 2014, S. 59 ) auf Hilfsmittel (für deren Übertragbarkeit, allerdings ohne nähere Begründung VG Köln, Urt. v. 16.06.2016 - 1 K 1625/15 -, juris ) unter Bezugnahme auf § 5 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 BVO und Nr. 1.5.1 der Anlage zur BVO annimmt.

    b) Einen Härtefall im Sinne des § 5 Abs. 6 Satz 1 BVO hat die Klägerin schon nicht geltend gemacht; ein solcher ist für die Kammer auch sonst nicht ersichtlich (vgl. zu den Voraussetzungen für die Annahme eines solchen Härtefalls nur VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.04.2013 - 2 S 3166/11 -, VBlBW 2014, 59 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - L 13 VG 28/16

    Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten eines sogenannten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    Diese Methode ist jedoch soweit ersichtlich bislang nicht durch den GBA anerkannt (vgl. hierzu LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.2017 - L 13 VG 28/16 -, juris ).

    Auch insoweit ergibt sich aus den vorliegenden ärztlichen Unterlagen nicht, dass die Klägerin einen ausgebildeten Assistenzhund wegen ihrer PTBS als Hilfsmittel benötigt, um selbstständig zu wohnen und sich einen gewissen körperlichen und geistigen Freiraum, insbesondere durch Mobilität im Nahbereich, zu erschließen (vgl. hierzu übereinstimmend BSG, Beschl. v. 27.08.2018 - B 9 V 15/18 -, juris ; LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.11.2016 - L 4 VG 15/15 -, juris ; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.11.2017 - L 13 VG 28/16 -, juris ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 18.02.2020 - L 16 KR 253/18 -, juris ; ebenfalls in diesem Sinne für das baden-württembergische Beihilferecht Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Baden-Württemberg, Band 1, 73. Ergänzungslieferung, Stand Juli 2015, Hilfsmittel - Anlage zur BVO Nr. 2 ).

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 14 BV 15.527

    Methodisch notwendiger Bestandteil einer zahnärztlichen Leistung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    Denn die zuständigen Beihilfefestsetzungsbehörden sind nicht gehindert, im Rahmen ihres Ermessens derartige Kostenzusagen zu erteilen, die im Interesse des Beihilfeberechtigten liegen und frühzeitig Klarheit über die Beihilfefähigkeit der anstehenden Aufwendungen schaffen (vgl. hierzu grundlegend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.08.1995 - 1 A 3558/92 -, juris ; ferner VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.09.2003 - 4 S 1869/02 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.2019 - 2 S 1352/18 -, juris m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 06.06.2016 - 14 BV 15.527 -, juris ; VG Regensburg, Urt. v. 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008 -, juris m.w.N.).

    Sind derartige Aufwendungen allerdings im Falle der verwehrten Voranerkennung ihrer Beihilfefähigkeit dem Grunde nach - wie hier - noch nicht zur Prüfung ihrer Beihilfefähigkeit der Höhe nach eingereicht worden oder überhaupt noch nicht entstanden, kommt nicht nur ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts wie allgemein im Falle des Fehlens speziellerer Regelungen bei der Verpflichtungsklage (in diesem Sinne BayVGH, Urt. v. 06.06.2016 - 14 BV 15.527 -, juris jedenfalls, wenn seit Antragstellung keine Rechtsänderungen erfolgt sind; zuletzt ebenso VG Regensburg, Urt. v. 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008 -, juris ), sondern auch die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung (hierfür etwa VG Sigmaringen, Urt. v. 08.03.2016 - 3 K 4243/14 -, juris ) in Betracht.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    Denn die zuständigen Beihilfefestsetzungsbehörden sind nicht gehindert, im Rahmen ihres Ermessens derartige Kostenzusagen zu erteilen, die im Interesse des Beihilfeberechtigten liegen und frühzeitig Klarheit über die Beihilfefähigkeit der anstehenden Aufwendungen schaffen (vgl. hierzu grundlegend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.08.1995 - 1 A 3558/92 -, juris ; ferner VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.09.2003 - 4 S 1869/02 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.2019 - 2 S 1352/18 -, juris m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 06.06.2016 - 14 BV 15.527 -, juris ; VG Regensburg, Urt. v. 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008 -, juris m.w.N.).

    Dies soll auch in dem Fall gelten, in dem um die Voranerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen gestritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.2019 - 2 S 1352/18 -, juris m.w.N.).

  • VG Regensburg, 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008

    Keine Beihilfefähigkeit eines Liegedreirades

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18
    Denn die zuständigen Beihilfefestsetzungsbehörden sind nicht gehindert, im Rahmen ihres Ermessens derartige Kostenzusagen zu erteilen, die im Interesse des Beihilfeberechtigten liegen und frühzeitig Klarheit über die Beihilfefähigkeit der anstehenden Aufwendungen schaffen (vgl. hierzu grundlegend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.08.1995 - 1 A 3558/92 -, juris ; ferner VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.09.2003 - 4 S 1869/02 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.2019 - 2 S 1352/18 -, juris m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 06.06.2016 - 14 BV 15.527 -, juris ; VG Regensburg, Urt. v. 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008 -, juris m.w.N.).

    Sind derartige Aufwendungen allerdings im Falle der verwehrten Voranerkennung ihrer Beihilfefähigkeit dem Grunde nach - wie hier - noch nicht zur Prüfung ihrer Beihilfefähigkeit der Höhe nach eingereicht worden oder überhaupt noch nicht entstanden, kommt nicht nur ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts wie allgemein im Falle des Fehlens speziellerer Regelungen bei der Verpflichtungsklage (in diesem Sinne BayVGH, Urt. v. 06.06.2016 - 14 BV 15.527 -, juris jedenfalls, wenn seit Antragstellung keine Rechtsänderungen erfolgt sind; zuletzt ebenso VG Regensburg, Urt. v. 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008 -, juris ), sondern auch die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung (hierfür etwa VG Sigmaringen, Urt. v. 08.03.2016 - 3 K 4243/14 -, juris ) in Betracht.

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08

    Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2014 - L 20 SO 436/13
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 2 K 2338/15

    Zum Verhältnis von § 33 EStG, § 33b EStG und § 35a EStG im Zusammenhang mit

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 9 S 2679/18

    Normenkontrollverfahren; Anspruch auf Freistellung von den Kosten der

  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89

    Beihilfefähigkeit von Kraftfahrzeugen - Behindertebgerechte Umrüstung eines

  • VG Köln, 16.06.2016 - 1 K 1625/15

    Keine Beihilfegewährung für spezielle sensomotorische Schuheinlagen

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2015 - 4 ME 270/15

    Biotop; Bruchwald; Enteignung; Registrierung; Rodung; öffentliche Urkunde;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18

    Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer

  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 14 ZB 18.663

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

  • VG Freiburg, 07.11.2018 - 4 K 4063/17

    Anfechtungsklage bei Entscheidung über einen Widerspruch gegen eine

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 2 S 347/16

    Beihilfefähigkeit eines Tandems bei Schwerbehinderung

  • BSG, 27.08.2018 - B 9 V 15/18 B
  • BSG, 18.06.2014 - B 3 KR 8/13 R

    Krankenversicherung - Gehörlosigkeit - Anspruch auf Rauchwarnmeldesystem -

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 25/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2011 - 2 S 1369/11

    Beihilfefähigkeit eines Elektromobils

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 4 S 1909/07

    Zur vorherigen Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Heilmaßnahme

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02

    Beamter; Beihilfe; Implantate für Schneidezähne; ästhetische Einbuße

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 2 S 1205/13

    Beihilfefähige Kosten der Behandlung einer erektilen Dysfunktion

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.2017 - 2 S 1592/13

    Kostenübernahme für ein Hilfsmittel; Beinprothese; Postbeamtenkrankenkasse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1995 - 1 A 3558/92

    Zur Beihilfefähigkeit der Kosten der Unterbringung eines Beihilfeberechtigten in

  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2019 - 2 S 930/18

    Beschränkung der Beihilfefähigkeit in der Schweiz entstandener Aufwendungen

  • VG Sigmaringen, 08.03.2016 - 3 K 4243/14

    Beihilfe; Medizinprodukt; Gonarthrose; Hyaluronsäure; Fürsorgepflicht

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

    Auch die Gerichte der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit haben wiederholt entschieden, dass einzelne Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht die völkerrechtlichen Anforderungen an eine unmittelbar anwendbare ("self-executing") Norm erfüllen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.11.2012 - 9 S 1833/12 -, juris Rn. 58 für Art. 24 Abs. 1 und 2 UN-BRK; VG Karlsruhe, Urt. v. 27.05.2020 - 2 K 7367/18 -, juris Rn. 53 für Art. 9 Abs. 2 lit. e und Art. 19 UN-BRK; BSG, Urt. v. 11.07.2017 - B 1 KR 30/16 R -, juris Rn. 20 für Art. 25 Abs. 3 lit. b UN-BRK; LSG Bad.-Württ., Urt. v. 25.09.2019 - L 7 SO 4668/15 -, juris Rn. 68 für Art. 19 UN-BRK; Urt. v. 18.07.2013 - L 7 SO 4642/12 -, juris Rn. 46 ff. für Art. 24 Abs. 3 und Art. 30 Abs. 1 und 4 UN-BRK; s.a. BayLSG, Urt. v. 12.04.2018 - L 8 SO 227/15 -, juris Rn. 73 ff.).
  • VG Ansbach, 12.05.2022 - AN 18 K 18.00347

    Beihilfefähigkeit eines sogenannten Hypoglykämie-Warnhundes

    Auch hierfür ist vorliegend die Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage statthaft (vgl. VG Regensburg, U.v. 12.2.2019 - RO 12 K 17.2008 - juris Rn. 13; VG Karlsruhe, U.v. 27.5.2020 - 2 K 7367/18 - juris Rn. 27; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 14.8.1995 - 1 A 3558/92 - juris Rn. 14; VG Ansbach, U.v. 17.9.2019 - AN 18 K 18.01473 - juris Rn. 27).

    Sind Aufwendungen im Falle der verwehrten Voranerkennung ihrer Beihilfefähigkeit dem Grunde nach - wie hier - noch nicht zur Prüfung ihrer Beihilfefähigkeit der Höhe nach eingereicht worden oder überhaupt noch nicht entstanden, kommt nicht nur ein Abstellen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, sondern auch die Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung in Betracht (vgl. VG Karlsruhe, U.v. 27.5.2020 - 2 K 7367/18 - juris Rn. 29).

  • VG Karlsruhe, 14.06.2021 - 9 K 1366/21

    Beihilfefähigkeit von Auslandsbehandlung

    Die Kammer legt den Auffangstreitwert zugrunde, da vorliegend allein um die Voranerkennung dem Grunde nach und noch nicht um eine konkret bezifferte Beihilfe gestritten wird (vgl. zum Streitwert einer Voranerkennung in diesem Sinne auch VG Karlsruhe, Urteil vom - 2 K 7367/18 -, juris Rn. 59).
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