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   VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05   

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https://dejure.org/2008,35684
VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05 (https://dejure.org/2008,35684)
VG Kassel, Entscheidung vom 19.03.2008 - 7 E 754/05 (https://dejure.org/2008,35684)
VG Kassel, Entscheidung vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 (https://dejure.org/2008,35684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 BImSchG, § 5 Abs 1 BImSchG
    Windkraftanlage-Nachlaufturbulenzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Windkraftanlage-Nachlaufturbulenzen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05
    Die Erheblichkeit wird in einer situationsbezogenen Abwägung mit dem Ziel des Ausgleichs widerstreitender Interessen festgestellt (vgl. BVerwG, U.v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, S. 197ff. = BauR 1989, S. 172 ff. = NJW 1989, S. 1291 ff; Schulte in Giesberts/Reinhardt, Beck-Online-Kommentar Umweltrecht, 2007, § 3 BImschG Rdn. 43 f.; Dietlein in Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. I, 2003, § 5 BImSchG Rdn. 55).

    Dabei sind im Verhältnis benachbarter Grundstücke bzw. Anlagen zueinander grundsätzlich nur solche Immissionen erheblich, welche auch ein ziviles Abwehrrecht nach § 906 Abs. 1 BGB begründen (BVerwG, U.v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, S. 254 ff. = NJW 1988, S. 2396 ff.; U.v. 19.01.1989, aaO.; B.v. 03.05.1996 - 4 B 50/96 - NVwZ 1996, S. 1001 ff. = BauR 1996, S. 678 ff.; Jarass, BImSchG , 7. Aufl., § 3 Rdn. 48).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05
    Dabei sind im Verhältnis benachbarter Grundstücke bzw. Anlagen zueinander grundsätzlich nur solche Immissionen erheblich, welche auch ein ziviles Abwehrrecht nach § 906 Abs. 1 BGB begründen (BVerwG, U.v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, S. 254 ff. = NJW 1988, S. 2396 ff.; U.v. 19.01.1989, aaO.; B.v. 03.05.1996 - 4 B 50/96 - NVwZ 1996, S. 1001 ff. = BauR 1996, S. 678 ff.; Jarass, BImSchG , 7. Aufl., § 3 Rdn. 48).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05
    Dabei sind im Verhältnis benachbarter Grundstücke bzw. Anlagen zueinander grundsätzlich nur solche Immissionen erheblich, welche auch ein ziviles Abwehrrecht nach § 906 Abs. 1 BGB begründen (BVerwG, U.v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 - BVerwGE 79, S. 254 ff. = NJW 1988, S. 2396 ff.; U.v. 19.01.1989, aaO.; B.v. 03.05.1996 - 4 B 50/96 - NVwZ 1996, S. 1001 ff. = BauR 1996, S. 678 ff.; Jarass, BImSchG , 7. Aufl., § 3 Rdn. 48).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2000 - 10 B 1831/99

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Windkraftanlage ; Gebot der

    Auszug aus VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05
    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (vgl. insbesondere OVG Münster, Beschlüsse v. 24.01.2000 - 7 B 2180/99 - NVwZ 2000, S. 1064 ff. = BRS 63, Nr. 149 sowie v. 01.02.2000 - 10 B 1831/99 - BRS 63, Nr. 150 und v. 09.07.2003 - 7 B 949/03 - BauR 2003, S. 1712 ff. = BRS 66, Nr. 138) davon aus, dass der Betreiber einer Windkraftanlage nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere Windparkanlagen aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03

    Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?

    Auszug aus VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05
    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (vgl. insbesondere OVG Münster, Beschlüsse v. 24.01.2000 - 7 B 2180/99 - NVwZ 2000, S. 1064 ff. = BRS 63, Nr. 149 sowie v. 01.02.2000 - 10 B 1831/99 - BRS 63, Nr. 150 und v. 09.07.2003 - 7 B 949/03 - BauR 2003, S. 1712 ff. = BRS 66, Nr. 138) davon aus, dass der Betreiber einer Windkraftanlage nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere Windparkanlagen aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05
    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (vgl. insbesondere OVG Münster, Beschlüsse v. 24.01.2000 - 7 B 2180/99 - NVwZ 2000, S. 1064 ff. = BRS 63, Nr. 149 sowie v. 01.02.2000 - 10 B 1831/99 - BRS 63, Nr. 150 und v. 09.07.2003 - 7 B 949/03 - BauR 2003, S. 1712 ff. = BRS 66, Nr. 138) davon aus, dass der Betreiber einer Windkraftanlage nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere Windparkanlagen aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.
  • VG Stade, 22.11.2005 - 2 B 1630/05

    Erforderlichkeit größerer Abstände zwischen konkurrierenden Windparks.

    Auszug aus VG Kassel, 19.03.2008 - 7 E 754/05
    Als "Faustformel" für die konkrete Abgrenzung der Risikobereiche - d.h. für die Erheblichkeit - bezieht sich die Rechtsprechung (VG Stade, B.v. 22.11.2005 - 2 B 1630/05 - recherchiert bei juris sowie die zit. Beschlüsse des OVG Münster v. 09.07.2003, 01.02.2000 und 24.01.2000 - die beiden letztgenannten in Vorwegnahme der Werte des Erlasses) dabei zunächst auf den Windenergie-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.05.2002 (MBl. NRW 2002, S. 742), der davon ausgeht, dass bei Abständen von weniger als 5 Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung Auswirkungen auf die Standsicherheit der Anlage zu erwarten sind und ein Abstand von weniger als 3 Rotordurchmessern im Hinblick auf die Standsicherheit grundsätzlich nicht zuzulassen ist.
  • VG Kassel, 27.01.2010 - 7 K 1697/06

    Windkraftanlage

    Zur Würdigung dieser von ...bzw. von ... ermittelten unterschiedlichen Werte der natürlichen Turbulenz bzw. Umgebungsturbulenz bedarf es zunächst gewisser Erläuterungen zum Verfahren der Ermittlung dieser Werte (die folgenden Informationen hat der erkennende Einzelrichter teilweise im Verwaltungsstreitverfahren 7 E 754/05 durch dortige Erläuterungen der Verfahrensweise seitens des Dipl.-Meteorologen Dr. ... c/o ... und das Studium von dort vorliegenden Gutachten erlangt, so dass sie gerichtsbekannt sind): Es wird vom Standort aus die Windrose in 12 Sektoren (jeweils 30°) aufgeteilt, und es werden die Rauhigkeitsverhältnisse für jeden Sektor getrennt ermittelt.

    Hierzu hat Dr. ... in seiner Stellungnahme an das VG Kassel vom 20.04.2007 (im Verwaltungsstreitverfahren 7 E 754/05) ausgeführt: "Nach den obigen Angaben zu den Methoden für die Bestimmung der natürlichen Turbulenzintensität muss klar sein, dass es sowohl bezüglich der einfachen theoretischen Annahmen als auch bezüglich der subjektiven Einschätzung der Rauhigkeitslänge einen weiten Unsicherheitsbereich gibt.

    Der erkennende Einzelrichter hat im Verfahren 7 E 754/05 die Berufung gemäß § 124 a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugelassen, da die Frage, ob im Verhältnis konkurrierender Windkraftanlagen zueinander auch ein "Schonbetrieb" unterhalb der Schwelle der Auslegungslast vor Einflüssen hinzugebauter Windkraftanlagen nach § 3 Abs. 1 BImSchG geschützt ist, über den vorliegenden Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung habe und - soweit für das Gericht ersichtlich - bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden worden sei.

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 1130/15

    Zur nachträglichen Anordnung nach § 17 BImSchG für eine vor dem 01.07.2005

    Ob dem so ist, ist für die Frage der einschlägigen Rechtsgrundlage irrelevant (vgl. zur Einordnung von "Nachlaufturbulenzen' als schädliche Umwelteinwirkungen - nur, wenn Auslegungslasten bestehender Anlagen überschritten werden OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; VG Kassel, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 -, juris).
  • VG Neustadt, 01.06.2017 - 4 K 1068/16

    Beeinträchtigung einer Windkraftanlage durch eine andere Windkraftanlage

    Nach diesen Grundsätzen geht die Rechtsprechung (s. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064 und Beschluss vom 9. Juli 2003 - 7 B 949/03 -, BauR 2003, 1712; VG Neustadt, Beschluss vom 17. Februar 2014 - 4 L 89/14.NW -, juris; VG Kassel, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 -, juris) davon aus, dass der Betreiber einer WEA nicht darauf vertrauen kann, dass er den bestehenden örtlichen Windverhältnissen auf Dauer unverändert ausgesetzt bleibt, sondern von vornherein damit rechnen muss, dass weitere WEA aufgestellt werden, die seiner Anlage nicht nur Wind nehmen, sondern diesen auch in seiner Qualität verändern.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.10.2020 - 5 L 164/20
    Zur geschützten Nachbarschaft gehören in diesem Zusammenhang auch benachbarte Windenergieanlagen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 19. März 2008 - 7 E 754/05 -, juris, Rn. 25).
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