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VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99 |
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- VGH Hessen, 19.06.1991 - 5 UE 1570/87
Gebühr für die Benutzung einer Trauerhalle - Einheitsgebühr - Typengerechtigkeit
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Als Einheitsgebühr wird eine Gebühr bezeichnet, in der verschiedene Teilleistungen zusammengefasst und mit einer einheitlichen Gebühr abgegolten werden (BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985, 107) oder mit der ein Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt wird, der sich aus mehreren Vorgängen zusammensetzt und bei dem eine Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird (HessVGH, Urteil vom 19.6.1991 - 5 UE 1570/87 -, NVwZ-RR 1992, 505; Urteil vom 18.8.1999 - 5 UE 251/97 -, NVwZ-RR 2000, 387).Die in der Einheitsgebühr liegende Ungleichbehandlung ist danach dann unbedenklich, wenn sich wegen der geringen Höhe des Kostenanteils, der auf die mitabgegoltenen, aber in Einzelfällen nicht verwirklichten Teile des Gebührentatbestandes entfällt, keine nennenswerte Mehrbelastung der hiervon betroffenen Benutzer ergibt oder wenn die Anzahl der von dieser Pauschalierung nachteilig betroffenen Personen nicht groß ist, d.h. einen Anteil von 10 % an der Gesamtheit der Nutzer nicht übersteigt (Urteil vom 19.6.1991 - 5 UE 1570/87 -, aaO.;… Lohmann in Driehaus, aaO., § 6 Rdnr. 692a).
In dem Urteil vom 19.06.1991 - 5 UE 1570/87 - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof 8, 93 % für geringfügig und im Urteil vom 18.08.1999 -5 UE 251/97 - 40 % für erheblich gehalten.
- BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00
Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Gleiches ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -.Dies folgt daraus, dass auch die Eigenkompostierer nach §§ 13 und 15 KrW-/AbfG einen Anspruch auf jederzeitigen Anschluss an die Bioabfallentsorgung haben und der Beklagte deshalb Einrichtungen in entsprechender Größe vorhalten muss (s. dazu grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DVBl 2001, 488; OVG Münster, Urteil vom 04.10.2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684).
- VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97
Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden …
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Als Einheitsgebühr wird eine Gebühr bezeichnet, in der verschiedene Teilleistungen zusammengefasst und mit einer einheitlichen Gebühr abgegolten werden (BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985, 107) oder mit der ein Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt wird, der sich aus mehreren Vorgängen zusammensetzt und bei dem eine Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird (HessVGH, Urteil vom 19.6.1991 - 5 UE 1570/87 -, NVwZ-RR 1992, 505; Urteil vom 18.8.1999 - 5 UE 251/97 -, NVwZ-RR 2000, 387).In dem Urteil vom 19.06.1991 - 5 UE 1570/87 - hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof 8, 93 % für geringfügig und im Urteil vom 18.08.1999 -5 UE 251/97 - 40 % für erheblich gehalten.
- VGH Bayern, 29.03.1995 - 4 N 93.2548
Gebührenabschlag für Eigenkompostierer
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Im Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29.03.1995 - Az. 4 N 93.2548 - sei ein Ausmaß von 23, 1 % der Kosten, zu denen auch die Eigenkompostierer herangezogen würden, akzeptiert worden.Soweit der Bayrische Verwaltungsgerichtshof einen Anteil vom 23, 1 % für gering gehalten hat (Beschluss vom 29.03.1995 - 4 N 93.2548 -, NVwZ 1995, 603), folgt die Kammer dieser Beurteilung nicht.
- VGH Hessen, 20.06.1990 - 5 UE 2741/86
Keine Befreiung von Anschluß- und Benutzungszwang für die Müllabfuhr - auch dann …
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Bezüglich der einheitlichen Abfallgebühr ohne Differenzierung nach verschiedenen Abfallarten verweise er auf das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20.06.1990 - 5 UE 2741/86 -. - VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 685/00
Klagen gegen Erhöhung der Abfallgebühren des Landkreises Kassel abgewiesen
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens und der zugleich verhandelten Verfahren 6 E 3909/99 und 6 E 685/00 und der jeweiligen Verwaltungsvorgänge verwiesen, die in der mündlichen Verhandlung und bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben. - BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82
Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Als Einheitsgebühr wird eine Gebühr bezeichnet, in der verschiedene Teilleistungen zusammengefasst und mit einer einheitlichen Gebühr abgegolten werden (BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985, 107) oder mit der ein Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt wird, der sich aus mehreren Vorgängen zusammensetzt und bei dem eine Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird (HessVGH, Urteil vom 19.6.1991 - 5 UE 1570/87 -, NVwZ-RR 1992, 505; Urteil vom 18.8.1999 - 5 UE 251/97 -, NVwZ-RR 2000, 387). - OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2001 - 9 A 2737/00
Querfinanzierung der Biotonne
Auszug aus VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99
Dies folgt daraus, dass auch die Eigenkompostierer nach §§ 13 und 15 KrW-/AbfG einen Anspruch auf jederzeitigen Anschluss an die Bioabfallentsorgung haben und der Beklagte deshalb Einrichtungen in entsprechender Größe vorhalten muss (s. dazu grundsätzlich BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 -, DVBl 2001, 488; OVG Münster, Urteil vom 04.10.2001 - 9 A 2737/00 -, NVwZ-RR 2002, 684).
- VG Hamburg, 06.09.2023 - 2 K 5101/22
Erfolglose Klage gegen die Auferlegung von Gebühren für eine Bestattung
Die in der Einheitsgebühr liegende Ungleichbehandlung ist allerdings unbedenklich, wenn sich wegen der geringen Höhe des Kostenanteils, der auf die mitabgegoltenen, aber in Einzelfällen nicht verwirklichten Teile des Gebührentatbestandes entfällt, keine nennenswerte Mehrbelastung der hiervon betroffenen Benutzer ergibt oder wenn die Anzahl der von dieser Pauschalierung nachteilig betroffenen Personen nicht groß ist, d.h. einen Anteil von 10 % an der Gesamtheit der Nutzer nicht übersteigt (…VG Koblenz, Urt. v. 31.3.2016, 1 K 536/15.KO, juris Rn. 18; VG Kassel, Urt. v. 25.09.2002, 6 E 3399/99, juris Rn. 18, m.w.N.). - VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 685/00 Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat am 25.09.2002 in den Verfahren zweier Kläger gegen den Landkreis Kassel die Klagen gegen Gebührenbescheide abgewiesen, in denen die Abfallgebühren ab dem 01.07.1999 erhöht worden waren (6 E 3399/99 und 6 E 685/00).