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   VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05.KO   

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https://dejure.org/2006,18385
VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05.KO (https://dejure.org/2006,18385)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07.02.2006 - 6 K 860/05.KO (https://dejure.org/2006,18385)
VG Koblenz, Entscheidung vom 07. Februar 2006 - 6 K 860/05.KO (https://dejure.org/2006,18385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einschreiten gegen lärmverursachende Spiele auf einem an ein Grundstück angrenzenden Wendehammer; Begriff der "schädlichen Umwelteinwirkungen"; Zulässigkeit der Einordnung des Geräusches spielender Kinder als untrennbaren Bestandteil des Wohnens auf Grund des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Wendehammer: Kinder dürfen diesen als Spielplatz nutzen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kinder dürfen im Wendehammer spielen

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Nachbarschaft: Kinder dürfen auf einem Wendehammer spielen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kinder dürfen auf Wendehammer spielen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wendehammer als Spielplatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05
    Auch geräuschfreie Mittagspausen können unter den heute gegebenen Lebensumständen mit zeitlich nicht mehr fest gegeneinander abgegrenzten Arbeits- und Ruhezeiten nicht gefordert werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 1995 - 9 U 51/95 - NJW-RR 1996, 211).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05
    Eine nach diesen Vorschriften schädliche Umwelteinwirkung ist gleichzeitig auch eine beeinträchtigende Geräuscheinwirkung i.S.d. des § 906 Abs. 1 BGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33.87 - NJW 1988, 2396).
  • BVerwG, 11.02.2003 - 7 B 88.02

    Anlagentyp; Bolzplatz für Kinder; Einzelfallwürdigung; Lärmimmissionen;

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05
    Deshalb kommt es auf die Anforderungen der TA-Lärm, der 18. BImSchV sowie der LAI-Freizeitlärm-Richtlinie nicht an (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 7 A 11829/03.OVG unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 7 B 88.02 - NVwZ 2003, 751; und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1990 - 8 S 1820/98 - a.a.O.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05
    Hinzu kommt, dass es sich bei den Immissionen, die durch den nachmittäglichen Ballspielbetrieb entstehen, um unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern handelt, wie sie im Stadtbereich herkömmlicher Weise auftreten, untrennbar zum Wohnen gehören und von der Bevölkerung allgemein akzeptiert werden (zur Zulässigkeit von Kinderspielplätzen in Wohngebieten: BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 C 5.88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1990 - 8 S 1820/89

    Zumutbarkeit von Spielplatzlärm; notwendige Maßnahmen zur Lärmvermeidung

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05
    Das Geräusch spielender Kinder ist schon aus dem engen räumlichen Bezug zwischen Wohnen und Spielen ein untrennbarer Bestandteil des Wohnens (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1990 - 8 S 1820/98 - NVwZ 1990, 988, 989).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 26/89

    Rechtmäßigkeit der Nutzung einer in einem Sportfeld gelegenen Weitsprunganlage

    Auszug aus VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 860/05
    Die Beurteilung der Erheblichkeit von Lärm setzt somit eine Wertung voraus, die im Sinne einer "Güterabwägung" die konkreten Gegebenheiten der emittierenden Nutzung zum einen und der immissionsbetroffenen Nutzung zum anderen in Betracht zu ziehen hat, wobei auch eventuelle gesetzlich vorgegebene Wertungen zu berücksichtigen sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 26/89.OVG - NVwZ 1990, 279 f. mit weiteren Nachweisen).
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