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   VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13   

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https://dejure.org/2013,22698
VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13 (https://dejure.org/2013,22698)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03.06.2013 - 9 B 53/13 (https://dejure.org/2013,22698)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 03. Juni 2013 - 9 B 53/13 (https://dejure.org/2013,22698)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.02.1987 - 8 C 25.85

    Revision - Schriftform - Einlegung durch Telebrief - Dingliche Haftung -

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Sie knüpft ausschließlich an das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht an (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25.85 - juris) und kann erst in Anspruch genommen werden, wenn die persönliche Beitragspflicht entstanden und nicht wieder erloschen ist.

    Das bedeutet, dass die Inanspruchnahme des Duldungspflichtigen regelmäßig erst in Betracht kommt, wenn erkennbar wird, dass der persönlich Beitragspflichtige zur Erfüllung seiner Schuld nicht (mehr) willens oder nicht (mehr) in der Lage ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25.85 - a.a.O.).

    Die Ermessensentscheidung kann aber auch deshalb fehlerhaft sein, weil sich die Inanspruchnahme des Duldungspflichtigen mit Rücksicht auf das vorangegangene Verhalten des Beitragsgläubigers als treuwidrig darstellt, sei es, dass der Beitragsgläubiger den Sachverhalt, auf den er die Inanspruchnahme stützt, treuwidrig herbeigeführt hat oder sei es, dass sein vorausgegangenes Verhalten die Verwirkung des Duldungsanspruchs rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 13.02.1987 - 8 C 25.85 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2009 - 9 LA 419/07

    Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz wegen einer als öffentliche Last auf

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn die unterlassene oder fehlgeschlagene Beitreibung gegenüber dem persönlichen Beitragsschuldner auf einer vorsätzlichen oder sonstigen grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 31.08.2009 - 9 LA 419/07 - juris, m.w.N.).
  • VG Halle, 22.01.2010 - 4 A 311/09

    Duldungsbescheid wegen rückständiger Grundsteuer nach Einstellung des

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung sind in diesen Fällen, ob die Behörde mit ausreichendem Nachdruck und ohne pflichtwidrige Verzögerung die Verwirklichung des Anspruchs gegen den persönlichen Beitragspflichtigen betrieben hat oder ob das Fehlschlagen der Beitreibung des Beitrags gegen den früheren Grundstückseigentümer auf einer besonders groben Pflichtverletzung der Behörde beruht (vgl. VG Dresden, Urteil vom 11.07.2012 - 2 K 839/10 - juris; VG München, Urteil vom 21.10.2010 - M 10 K 09.5458, juris; VG Halle, Urteil vom 22.01.2010 - 4 A 311/09 - juris, m.w.N.).
  • VG Weimar, 29.10.2012 - 6 E 547/12

    Abgabenrecht: Zu den Anforderungen eines rechtmäßigen Duldungsbescheids im

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Der Erlass eines Duldungsbescheides, hier auf der Grundlage des § 13 Abs. 1 Nr. 4 lit. b des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - KAG-LSA - i.V.m. § 191 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. der Abgabenordnung - AO -, stellt im Sinne des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - die Anforderung einer öffentlichen Abgabe dar (vgl. VG Weimar, Beschluss vom 29.10.2012 - 6 E 547/12 - juris, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.01.1989 - 6 B 79/88
    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Die Inanspruchnahme des Duldungsverpflichteten ist eine Ermessensentscheidung (vgl. hierzu Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl., § 191 Rn. 30 ff.), bei der dem subsidiären Charakter des Duldungsanspruchs Rechnung zu tragen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.01.1989 - 6 B 79/88 - NJW 1989, 1878).
  • VG Magdeburg, 29.07.2010 - 9 A 279/09

    Anschlussbeiträge auch für Grundstücksteile die im festgesetzten

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Von dieser gesetzlichen Ermächtigung hat der Antragsgegner aufgrund von § 9 GKG LSA mit Erlass der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung 19.10.1999 - AS -, veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis B-Stadt vom 29.10.1999, Gebrauch gemacht, die in der Fassung der 8. Änderung vom 27.11.2008 die maßgebende Rechtsgrundlage bildet (vgl. ständige Rechtsprechung der Kammer, Urteil vom 29.07.2010 - 9 A 279/09 MD - m.w.N.; juris).
  • VG München, 21.10.2010 - M 10 K 09.5458

    Duldungsbescheid für Wasserversorgungsbeitrag; Ermessensfehler; Unterlassen der

    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung sind in diesen Fällen, ob die Behörde mit ausreichendem Nachdruck und ohne pflichtwidrige Verzögerung die Verwirklichung des Anspruchs gegen den persönlichen Beitragspflichtigen betrieben hat oder ob das Fehlschlagen der Beitreibung des Beitrags gegen den früheren Grundstückseigentümer auf einer besonders groben Pflichtverletzung der Behörde beruht (vgl. VG Dresden, Urteil vom 11.07.2012 - 2 K 839/10 - juris; VG München, Urteil vom 21.10.2010 - M 10 K 09.5458, juris; VG Halle, Urteil vom 22.01.2010 - 4 A 311/09 - juris, m.w.N.).
  • VG Dresden, 11.07.2012 - 2 K 839/10
    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Kriterien für die Rechtmäßigkeit der Ermessensausübung sind in diesen Fällen, ob die Behörde mit ausreichendem Nachdruck und ohne pflichtwidrige Verzögerung die Verwirklichung des Anspruchs gegen den persönlichen Beitragspflichtigen betrieben hat oder ob das Fehlschlagen der Beitreibung des Beitrags gegen den früheren Grundstückseigentümer auf einer besonders groben Pflichtverletzung der Behörde beruht (vgl. VG Dresden, Urteil vom 11.07.2012 - 2 K 839/10 - juris; VG München, Urteil vom 21.10.2010 - M 10 K 09.5458, juris; VG Halle, Urteil vom 22.01.2010 - 4 A 311/09 - juris, m.w.N.).
  • VG Halle, 02.12.2003 - 5 B 60/03
    Auszug aus VG Magdeburg, 03.06.2013 - 9 B 53/13
    Im Duldungsbescheid sind die zur Inanspruchnahme des Duldungspflichtigen angestellten Ermessenserwägungen anzugeben (VG Halle, Beschluss vom 02.12.2003 - 5 B 60/03 - juris).
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