Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18976
VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10 (https://dejure.org/2012,18976)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06.06.2012 - 9 A 107/10 (https://dejure.org/2012,18976)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 06. Juni 2012 - 9 A 107/10 (https://dejure.org/2012,18976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Dies beweise der Vergleich zu seinem Vater Wolfgang A., der Kläger im Verfahren 9 A 112/10.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die der anderen Verfahren (9 A 111/10 und 9 A 112/10) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    a.) Zur Beachtlichkeit von Wahlfehler hat das Gericht in den Urteilen vom 06.06.2012 in den Parallelverfahren 9 A 111/10 und 9 A 112/10 ausgeführt:.

    Dies beweist zur Überzeugung des Gerichts das Vorgehen des Vaters, des Klägers in dem Verfahren 9 A 112/10.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2005 - 4 L 125/05

    Wahl des Kreistages des Burgenlandkreises ungültig

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Deshalb ist davon auszugehen, dass ein Wahlfehler immer dann schon die Wesentlichkeitsschwelle überschreitet, wenn sich bei seiner Vermeidung eine andere Zusammensetzung des Kommunalparlaments ergeben hätte (vgl. zur Wahl zum Kreistag: OVG LSA, Beschl. v. 14.06.2005, 4 L 125/05; juris).

    Denn es ist gerade hier der Natur nach ausgeschlossen, zu ermitteln, wie sich der Wähler bei Eliminierung des Fehlers konkret nachweisbar verhalten hätte (OVG LSA, Beschl. v. 14.06.2005, 4 L 125/05; juris).

    So ist bei Zulassung eines Wahlvorschlages der mangels Unterschriften ungültig ist aber etwa die Hälfte der insgesamt abgegebenen Stimmen erhielt eine wesentliche Auswirkung auf das Wahlergebnis offensichtlich (OVG LSA, Beschl. v. 14.06.2005, 4 L 125/05; juris).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Denn bedenkt man, dass die verfassungsrechtlich zulässige (hohe) Hürde des Quorums der Unterstützerunterschriften das passive Wahlrecht bereits einschränkt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit nur: LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.03.2011, LVG 1/01; VerfGH Berlin, Beschl. v. 24.01.2003, 155/01; Thüringer OVG, Urt. v. 26.09.2000, 2 KO 289/00 mit zusammenfassendem Verweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung; VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; alle juris), muss jedenfalls gefordert werden, dass die Wahlorganisation diesbezüglich einwandfrei ist (ähnlich: VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; juris).".

    Der Wähler soll sich auf "wirklich ernsthafte" Bewerber konzentrieren können (BVerfG, Beschl. v. 13.06.1956, 1 BvR 315; BVerfGE 5, 77; ausführlich: LVerfG LSA, Urteil v. 27.03.2001, LVG 1/01; juris).

  • OVG Brandenburg, 18.10.2001 - 1 A 200/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Diese Auslegung entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07; Beschl. v. 23.11.1993, 2 BvC 15/91; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996, 2 KO 229/96; OVG NRW, Urt. v. 22.02.1991, 15 A 1518/90; OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001, 1 A 200/00; OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008, 10 LC 203/07; OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2009, 4 L 364/08; OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996, 2 L 375/95; alle juris; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl., § 49 S. 617 m. w. N.).

    Das OVG Brandenburg hat mit Urteil vom 18.10.2001 (1 A 200/00; juris) entschieden, dass die fehlende zweite Unterschrift auf einem Wahlvorschlag ein schwerwiegender Wahlfehler sei, wonach bei einer einwandfreien Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen wäre und die Wahl demnach für ungültig zu erklären ist.

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10

    Kommunalwahlrecht: Fehlerhafte Bekanntgabe der notwendigen Anzahl der

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die der anderen Verfahren (9 A 111/10 und 9 A 112/10) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    a.) Zur Beachtlichkeit von Wahlfehler hat das Gericht in den Urteilen vom 06.06.2012 in den Parallelverfahren 9 A 111/10 und 9 A 112/10 ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2009 - 4 L 364/08

    Zu verschiedenen Wahlfehlern bei einer Bürgermeisterwahl und deren

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Diese Auslegung entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte zur Erheblichkeit von Wahlfehlern (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Urt. v. 03.07.2008, 2 BvC 1/07 und 7/07; Beschl. v. 23.11.1993, 2 BvC 15/91; OVG Thüringen, Urt. v. 20.06.1996, 2 KO 229/96; OVG NRW, Urt. v. 22.02.1991, 15 A 1518/90; OVG Brandenburg, Urt. v. 18.10.2001, 1 A 200/00; OVG Niedersachsen, Urt. v. 26.03.2008, 10 LC 203/07; OVG LSA, Beschl. v. 26.02.2009, 4 L 364/08; OVG LSA, Urt. v. 20.11.1996, 2 L 375/95; alle juris; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl., § 49 S. 617 m. w. N.).

    Der Entscheidung des OVG LSA vom 26.02.2009 (4 L 364/08; juris) lag ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften zugrunde, welche die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge sichern sollte, nämlich Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.1964 - III A 660/63
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Der für die Betrachtung der Folgenuntersuchung maßgebliche Wahlverstoß liege also nicht schon in der etwaigen mangelhaften (privaten) Wahlvorbereitung, sondern in der nachfolgenden (amtlichen) Zulassung des Wahlvorschlages (mit Verweis auf OVG Lüneburg, Urt. v. 30.07.1956, V OVG A 22/56; OVG NRW, Urt. v. 12.02.1964, III A 660/63; juris sowie Schmiemann, Wahlprüfung im Kommunalwahlrecht, 1972, S. 84 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.1980 - 7 A 100/79
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Ein zur Wahlanfechtung führender Verstoß ist grundsätzlich dann als erheblich zu qualifizieren, wenn er sich auf solche Vorschriften bezieht, die entweder der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze, wie sie in Art. 28 Abs. 1 GG festgeschrieben sind oder der Durchsetzung des vom Gesetzgeber bestimmten Wahlsystems sowie einem gesicherten und geordneten Ablauf des Wahlverfahrens - um den Wählerwillen objektiv zu erfassen - dienen (OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil v. 12.02.1980; 7 A 100/79, DÖV 1981, 146; juris nur Leitsatz).
  • VG Freiburg, 02.10.2001 - 4 K 2348/00
    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Denn bedenkt man, dass die verfassungsrechtlich zulässige (hohe) Hürde des Quorums der Unterstützerunterschriften das passive Wahlrecht bereits einschränkt (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit nur: LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 27.03.2011, LVG 1/01; VerfGH Berlin, Beschl. v. 24.01.2003, 155/01; Thüringer OVG, Urt. v. 26.09.2000, 2 KO 289/00 mit zusammenfassendem Verweis auf die verfassungsrechtliche Rechtsprechung; VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; alle juris), muss jedenfalls gefordert werden, dass die Wahlorganisation diesbezüglich einwandfrei ist (ähnlich: VG Freiburg, Urteil v. 02.10.2001, 4 K 2348/00; juris).".
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 107/10
    Der Wähler soll sich auf "wirklich ernsthafte" Bewerber konzentrieren können (BVerfG, Beschl. v. 13.06.1956, 1 BvR 315; BVerfGE 5, 77; ausführlich: LVerfG LSA, Urteil v. 27.03.2001, LVG 1/01; juris).
  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2007 - 4 L 138/05

    Toleranzgrenze für die Festlegung der Wahlbereichsgrößen

  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

  • VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 360/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1991 - 15 A 1518/90

    Wahlanfechtungsverfahren; Unregelmäßigkeit bei der Wahlhandlung; Wahlverlauf;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.1996 - 2 L 375/95
  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 112/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die der anderen Verfahren (9 A 107/10 und 9 A 112/10) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    Dies beweist jedenfalls seine ernsthafte Kandidatur (vgl. zur Ernsthaftigkeit der Kandidatur Parallelverfahren 9 A 107/10).

  • VG Magdeburg, 06.06.2012 - 9 A 111/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die der anderen Verfahren (9 A 107/10 und 9 A 112/10) und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

    An der Ernsthaftigkeit seiner Kandidatur hat die Kammer keine Zweifel (vgl. zur Ernsthaftigkeit einer Kandidatur: Parallelverfahren 9 A 107/10).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht