Rechtsprechung
VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09 MD |
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Trotz BGH: Vergabe von Rettungsdienstleistungen vom VG überprüfbar?
Besprechungen u.ä.
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Trotz BGH: Vergabe von Rettungsdienstleistungen vom Verwaltungsgericht überprüfbar? (IBR 2009, 1124)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2009 - 3 M 555/08
Vorläufiger Rechtsschutz im Genehmigungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG …
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
Gesetzesmotiven zufolge ein erklärtes Ziel des Landesgesetzgebers war, den Trägern des Rettungsdienstes ein Wahlrecht dahingehend zu eröffnen, ob ein Angebotsverfahren im Wege eines tatsächlichen Verwaltungsverfahren oder im Wege eines materiellen Vergabeverfahrens im Sinne der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchgeführt werden solle (zu der Frage des Wahlrechts siehe auch: OVG LSA, B. v. 02.02.2009 - 3 M 555/08 juris, Rdnr. 20, im dort zu entscheidenden Fall hatte sich der Träger des Rettungsdienstes allerdings dazu entschieden, eine Auswahlentscheidung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu treffen).Entscheidet sich der Träger des Rettungsdienstes dazu, das Angebotsverfahren nach Maßgabe der Vorschriften des Vierten teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durchzuführen, so ist er auch an deren materiell-rechtlichen Vorgaben gebunden (vgl. OVG LSA, B. v. 02.02.2009 - 3 M 555/08 -, juris, Rdnr. 20).
Im Rahmen des verwaltungsverfahrensrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG LSA stellt sich das Angebotsverfahren in Bezug auf die Genehmigungsentscheidung bzw. Ablehnungsentscheidung als unselbständige, nicht selbständig vollstreckbare Verfahrenshandlung i. S. des § 44 a Satz 1 VwGO dar (vgl OVG LSA, Beschl. v. 21.12.2000 - 1 M 316/00; OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2009, 3 M 555/08 juris, Rdnr. 10).
- VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten …
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
Gegen die Genehmigung vom 19. September 2008 erhob die Antragstellerin mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten am 13. November 2008 Klage (1 A 363/08 MD).Die Streitwertentscheidung beruht auf §§ 52 Abs. 2 und 53 Abs. 3 Nr. 2 des Gerichtskostengesetzes - GKG Dabei orientiert sich das Gericht an dem Wert, den der Bevollmächtigte des Antragstellers in dem Hauptsacheverfahren (1 A 363/08) im Rahmen der Klagebegründung selbst angegeben hat.
- BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08
Rettungsdienstleistungen
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
Auch der BGH hatte in seinen Entscheidungen vom 01.12.2008 (- X ZB 31/08 - und - X ZB 32/08 -) über länderspezifische Fallgestaltungen (Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)) zu entscheiden, in denen im Übrigen die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten.
- BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08
Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung …
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
Auch der BGH hatte in seinen Entscheidungen vom 01.12.2008 (- X ZB 31/08 - und - X ZB 32/08 -) über länderspezifische Fallgestaltungen (Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)) zu entscheiden, in denen im Übrigen die allgemeinen vergaberechtlichen Grundsätze des § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten. - OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
VG Magdeburg, Beschluss vom 14.08.2009 - 1 B 142/09 (nicht rechtskräftig - 3 M 307/09). - OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 5/08
"Rettungsdienst III"
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
Den Entscheidungen des OLG Naumburg (B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 5/08 - und B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 7/08) lagen Verfahren zugrunde, in denen sich der jeweilige Träger des Rettungsdienstes zuvor gerade für eine Ausschreibung auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und damit für eine Vergabe nach Maßgabe der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entschieden hatte. - OLG Naumburg, 23.04.2009 - 1 Verg 7/08
Anforderungen an die Vergabe der Durchführung der Notfallrettung und des …
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
Den Entscheidungen des OLG Naumburg (B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 5/08 - und B. v. 23.04.2009 - 1 Verg 7/08) lagen Verfahren zugrunde, in denen sich der jeweilige Träger des Rettungsdienstes zuvor gerade für eine Ausschreibung auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und damit für eine Vergabe nach Maßgabe der Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entschieden hatte. - OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2000 - 1 M 316/00
Auszug aus VG Magdeburg, 14.08.2009 - 1 B 142/09
Im Rahmen des verwaltungsverfahrensrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 2, 11 RettDG LSA stellt sich das Angebotsverfahren in Bezug auf die Genehmigungsentscheidung bzw. Ablehnungsentscheidung als unselbständige, nicht selbständig vollstreckbare Verfahrenshandlung i. S. des § 44 a Satz 1 VwGO dar (vgl OVG LSA, Beschl. v. 21.12.2000 - 1 M 316/00;… OVG LSA, Beschl. v. 02.02.2009, 3 M 555/08 juris, Rdnr. 10).
- VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten …
Unter dem 28.11.2008 ordnete der Beklagte die sofortige Vollziehung der Genehmigung vom 15.09.2008 an und am 15.05.2009 hat die Klägerin um Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nachgesucht, den die erkennende Kammer mit Beschluss vom 14.08.2009 (1 B 142/09 MD) ablehnte.Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und den Inhalt der Gerichtsakte 1 B 142/09/MD/3 M 307/09 sowie auf den von dem Beklagten übersandten Verwaltungsvorgang.
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10
Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes
Soweit der Beklagte diese Erwägungen im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit Schriftsatz vom 26. Mai 2009 in zulässiger Weise ergänzt hat (§ 114 Satz 2 VwGO, GA 1 B 142/09, Bl. 74 f.), ist auch diesen Ausführungen kein Hinweis auf eine ermessensfehlerhafte Genehmigungserteilung zu entnehmen.