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VG Magdeburg, 17.10.2016 - 3 A 150/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 121 VwGO, § 49 VwVfG, § 37 VwVfG
Rechtskraftwidriger Neuerlass eines Rückforderungsbescheides für Hochwasserhilfe-Fördermittel - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12
Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.10.2016 - 3 A 150/16
Aus dem Urteil des BVerwG vom 30.1.2013 - 8 C 2/12 -, das sich nur mit Zinsen beschäftige, könne nichts Gegenteiliges hergeleitet werden.Soweit sich der Beklagte zur Stützung seiner Rechtsansicht auf das Urteil des BVerwG vom 30.1.2013 - 8 C 2/12 -, zit. nach juris, bezieht, fehlt es an einem vergleichbaren Fall, denn die zugrundeliegende Klage war in der mündlichen Verhandlung auf die Anfechtung der Zinsforderung beschränkt worden (…juris, Rn. 4).
- BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92
Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …
Auszug aus VG Magdeburg, 17.10.2016 - 3 A 150/16
Für den Beklagten bestand daher aufgrund der Rechtskraft ein Verwaltungsaktswiederholungsverbot (vgl. Detterbeck, Das Verwaltungsakt-Wiederholungsverbot, NVwZ 1994, 35; Gotzen, Die Grenzen des Verwaltungsakt-Wiederholungsverbots, VR 1998, 9 bezüglich Anfechtungsurteilen; Erfmeyer, Die Befugnis der Behörde zum Erlass von Folgebescheiden nach rechtskräftigem Urteil über den Erstbescheid, DVBl. 1997, 27), denn ein wesentlicher Wandel der Umstände ist dem "Bescheid" vom 15.5.2014 gerade nicht zu entnehmen, sondern stattdessen ein Beharren des Beklagten auf seiner früheren, gerichtlich nicht bestätigten Rechtsansicht, außergewöhnliche Umstände zum Absehen von einer Rückforderung lägen nicht vor.