Rechtsprechung
VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 Abs 10 S 1 Nr 3 FeV, Art 2 Abs 1 GG
Erteilung der Fahrerlaubnis nach Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer - verkehrslexikon.de
Erteilung der Fahrerlaubnis nach Teilnahme an einem Kurs für alkoholauffällige Kraftfahrer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde muss vor Beginn eines empfohlenen Kurses erfolgen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde muss vor Beginn eines empfohlenen Kurses erfolgen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Zur Bedeutung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Bezug auf eine medizinisch-psychologische Begutachtung hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - (BVerfGE 89, 69ff. und juris, Rn. 51 bis 55) grundlegend ausgeführt:.
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
Offenbarung der Entmündigung
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ). - BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.2009 - 10 B 10930/09
Kein Fahrradverbot nach Alkoholmissbrauch
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Nach Maßgabe dieser verfassungsrechtlichen Rechtsprechung kann der mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verbundene schwerwiegende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nur als ultima ratio gerechtfertigt sein (s. hierzu auch OVG RP, Beschluss vom 25. September 2009 - 10 B 10930/09 -, juris, Rn. 9). - VG Neustadt, 16.03.2005 - 3 L 372/05
Betrunkener Radfahrer verliert Führerschein und darf nicht mehr Rad fahren
Auszug aus VG Neustadt, 25.01.2016 - 3 K 542/15
Nach Nr. 3 des § 11 Abs. 10 Satz 1 FeV kann die Teilnahme an einem in einem medizinisch-psychologischen Gutachten empfohlenen Kurs nach § 70 FeV Eignungsmängel aber nur beheben, wenn die Fahrerlaubnisbehörde der Kursteilnahme nach Nr. 2 zustimmt, und zwar vor Kursbeginn, wie sich aus dem Wortlaut der Nr. 3 "zugestimmt hat' ergibt (VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 16. März 2005 - 3 L 372/05 -, NJW 2005, 2471 [2473]) .