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   VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10   

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https://dejure.org/2011,9905
VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10 (https://dejure.org/2011,9905)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19.10.2011 - 8 K 1043/10 (https://dejure.org/2011,9905)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 8 K 1043/10 (https://dejure.org/2011,9905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 27 Abs 1a Ziffer 1 AufenthG, § 28 Abs 1 Satz 1 Nr 1 AufenthG, § 28 Abs 1 Satz 3 AufenthG, § 28 Abs 1 Satz 5 AufenthG, § 39 Nr 5 AufenthV, Art 6 Abs 1 GG
    Ausländerrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des gewöhnlichen Aufenthaltes des Ehegatten des Asylbewerbers bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Berücksichtigung der Fähigkeit eines Asylbewerbers zur Sicherung seines Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Potsdam, 01.04.2011 - 8 L 809/09

    Abschiebung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis,

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Zur Begründung nimmt er im Wesentlichen auf seinen Vortrag im Vorverfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem angerufenen Gericht gegen die drohende Abschiebung durch den Beklagten (Az.: VG 8 L 809/09) Bezug.

    Zur Begründung verweist er auf den Inhalt der angefochtenen Bescheide und sein Vorbringen in dem Eilverfahren VG 8 L 809/09.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte sowie der Gerichtsakte zum Az.: VG 8 L 809/09 sowie auf die vorgelegten vier Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung vom 19. Oktober 2011 gewesen sind.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 2 B 11.08

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Beweislast für den Willen zur

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    28 Im Rahmen der Vorschriften der §§ 27, 28 AufenthG ist geklärt, dass nicht allein die formalrechtliche familiäre Bindung, also die Tatsache des Eheschlusses vor dem Standesamt genügt, um dem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen (OVG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29. Januar 2009 - OVG 2 B 11.08 - zit. nach juris).

    Erforderlich, aber auch hinreichend für den Ehegattennachzug und auch ein Aufenthaltsrecht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG ist daher der Wille beider Ehegatten eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet tatsächlich herzustellen und zu führen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Januar 2009 - a. a. O.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Letztere setzt, unabhängig von dem kulturellen Kontext und den konkreten Formen ehelichen Zusammenlebens eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Eheleuten voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 - zit. nach juris und Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - zit. nach juris).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Letztere setzt, unabhängig von dem kulturellen Kontext und den konkreten Formen ehelichen Zusammenlebens eine tatsächliche Verbundenheit zwischen den Eheleuten voraus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 1987 - 2 BvR 1226/83 - zit. nach juris und Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 - zit. nach juris).
  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft herstellen und wahren will (sog. einseitige Scheinehe; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 1 C 11.10 - Rdnr. 14 des Entscheidungsabdrucks m.w.N.).
  • BVerfG, 05.05.2003 - 2 BvR 2042/02

    Keine Verletzung von GG Art 6 Abs 1 durch Verweigerung einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Infolge des großen Altersunterschieds - der Kläger war im Zeitpunkt der Eheschließung 19 Jahre, die Ehefrau bereits 43 Jahre alt - und angesichts des Zeitpunkts der Eheschließung, nämlich erst nach dem auf ganzer Linie erfolglosen Asylverfahren des Klägers, lagen Umstände vor, die berechtigten Anlass zu einer Prüfung gaben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02 -, DVBl. 2003, 1260; hier zit. nach juris).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 1 B 111.04

    Darlegungslast und Beweislast bei der Herstellung einer Ausländerehe

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Die Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer hat daher in der Regel kein ein Aufenthaltsrecht auslösendes Gewicht, wenn sie nicht eine eheliche Lebensgemeinschaft begründet, sondern dem Ausländer nur zu einem ihm sonst verwehrten Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verhelfen soll, mithin lediglich eine Zweck- bzw. "Scheinehe" vorliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 1 B 111.04 -, zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 3 S 87.11

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Sprachkenntnisse; Einholung der

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Nach § 39 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung - AufenthV - kann einem Ausländer ein Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auch dann erteilt werden, wenn seine Abschiebung nach § 60a AufenthG im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ausgesetzt ist (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 2 S 4.08 - Beschluss vom 23. August 2011 - OVG 3 S 87.11 - beides zit. nach juris) und er auf Grund einer Eheschließung im Bundesgebiet einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erworben hat.
  • VG Berlin, 25.03.2010 - 16 K 159.09

    Ehegattenachzug (aus der Ukraine) zu Deutschem

    Auszug aus VG Potsdam, 19.10.2011 - 8 K 1043/10
    Die Kammer hat keinen Anhalt dafür, dass es sich vorliegend um einen atypischen Fall handelt, in dem der deutschen Ehegattin das Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zugemutet werden kann (vgl. hierzu VG Berlin, Urteil vom 25. März 2010 - 16 K 159.09 V - zit. nach juris).
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