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   VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003   

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VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003 (https://dejure.org/2010,72066)
VG Regensburg, Entscheidung vom 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003 (https://dejure.org/2010,72066)
VG Regensburg, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - RN 8 K 09.1003 (https://dejure.org/2010,72066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung der Fahrberechtigung mit einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
    Mit Schreiben vom 10.9.2008 teilte der Beklagte dem Kläger "aufgrund der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2008 (Az. C-329/06 und C-334/06 bis C-336/06) ... informativ mit", dass er nicht mehr berechtigt sei, von seiner tschechischen EU-Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.

    Mit Blick auf die Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2008 (Az.: C-329/06, C-343/06) und das daraufhin vom Bayerischen Staatsministerium des Innern unter dem 5.8.2008 an die nachgeordneten Behörden gerichtete Vollzugsschreiben (IMS - Az: IC4-1303-81) seien Personen mit einem ausländischen EU-Führerschein, auf welche bestimmte Voraussetzungen zuträfen, nicht berechtigt, Kraftfahrzeuge im Inland zu führen.

    Es liegt daher auf der Hand, dass nur eine neue Fahrerlaubnis anerkannt werden muss, also eine Erlaubnis, der eine Eignungsüberprüfung, wie sie Art. 7 der Richtlinie vorsieht, vorausgegangen ist." (RdNr. 19)Das Bundesverwaltungsgericht führt in diesem Urteil weiterhin aus: "Der Gerichtshof (gemeint ist der EuGH) bringt in den bereits genannten Entscheidungen und besonders in den kürzlich ergangenen Urteilen vom 26. Juni 2008 (Rs. C-329/06 und 343/06 sowie Rs. C-334/06 bis C-336/06) zweifelsfrei zum Ausdruck, dass sich die Anerkennungspflicht im Falle der Fahrerlaubnisentziehung auf eine neu erworbene Fahrerlaubnis bezieht...., bei der es Sache des Ausstellerstaates ist zu prüfen, ob die im Gemeinschaftsrecht aufgestellten Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
    Eines konstitutiv wirkenden Verwaltungsaktes bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl.: Beschluss v. 7.5.2009, Az. 11 CE 09.426 m.w.N. - juris; so auch: BVerwG, Urteil v. 11.12.2008, Az. 3 C 26/07, DAR 2009, 212).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
    Zu dieser Konstellation hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29.1.2009 (Az. 3 C 31/07-juris) folgendes ausgeführt:.
  • VG Stuttgart, 11.11.2008 - 10 K 4226/06
    Auszug aus VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
    Er ist auch aus dem Führerschein vom 19.1.2009 im Zusammenhang mit dem Führerschein vom 3.3.2005 und den jeweiligen dortigen Eintragungen selbst ersichtlich (vgl. zur Problematik auch VG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2008, Az. 10 K 4226/06 - juris).
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 11 CE 09.426

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
    Eines konstitutiv wirkenden Verwaltungsaktes bedarf es nicht (ständige Rechtsprechung des BayVGH, vgl.: Beschluss v. 7.5.2009, Az. 11 CE 09.426 m.w.N. - juris; so auch: BVerwG, Urteil v. 11.12.2008, Az. 3 C 26/07, DAR 2009, 212).
  • VGH Hessen, 18.06.2009 - 2 B 255/09

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Regensburg, 01.02.2010 - RN 8 K 09.1003
    Mit Schriftsatz vom 5.8.2009, in dem der Kläger auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung verzichtete, wies er darauf hin, dass es sich bei den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs um Fälle gehandelt habe, bei denen nach inländischem Recht eine mangelnde Fahreignung vorliege und verwies auf die Rechtsprechung des VGH Kassel (Beschl.v. 18.6.2009, Az. 2 B 255/09), wonach eine Aberkennung nur dann europarechtskonform erfolgen könne, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen der Nr. 2 und der Nr. 3 des § 28 Abs. 4 FeV jedenfalls teilweise kumulativ gegeben seien.
  • VGH Bayern, 13.01.2011 - 11 C 10.2462

    Verhängung einer isolierten Sperre keine Maßnahme im Sinn von § 28 Abs. 4 Satz 1

    Unabhängig von der Frage, ob die Regelung des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 FeV auch die Berechtigung des Fahrerlaubnisinhabers nach Ablauf der Sperrfrist regelt, hält der Senat die erstinstanzliche Rechtsprechung in Bayern, dass die Verhängung einer isolierten Sperre als Maßnahme im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV anzusehen ist (vgl. neben der vorliegenden Entscheidung des VG Augsburg auch VG Regensburg vom 1.2.2010 Az. RN 8 K 09.1003, VG München vom 13.9.2010 Az. M 1 S 10.2132, vom 29.9.2010 Az. M 6 a S 10.4378, VG Ansbach vom 11.10.2010 Az. AN 10 S 10.01756), für nicht richtig.
  • VG Augsburg, 15.10.2010 - Au 7 K 10.755

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister; Berechnung der

    Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756).
  • VG Augsburg, 24.06.2010 - Au 7 S 10.756

    Verwertbarkeit von Eintragungen im Verkehrszentralregister

    Demnach bedarf auch die Frage keiner Klärung, ob die Anordnung einer isolierten Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bereits für sich genommen eine fahrerlaubnisrechtliche Maßnahme im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 StVG darstellt (so VG Regensburg vom 1.2.2010 - RN 8 K 09.1003; offen gelassen in VG München vom 20.4.2010 - M 1 K 10.756).
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