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   VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15   

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VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15 (https://dejure.org/2017,6040)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.01.2017 - 4 A 57/15 (https://dejure.org/2017,6040)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 4 A 57/15 (https://dejure.org/2017,6040)
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  • BVerwG, 07.12.2016 - 6 C 12.15

    Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Die Verfassungsmäßigkeit des vom 01.01.2013 eingeführten Rundfunkbeitrages hat nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen vom 18.03.2016 (BVerwG 6 C 6.15 u. a. und vom 07.12.2016 (BVerwG, 6 C 12.15 u. a.) festgestellt.

    In seinem Urteil vom 07.12.2016 - 6 C 12.15 - hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Erhebung eines Rundfunkbeitrags für Betriebsstätten und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten an die Öffentlichkeit gebracht werden (BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83).
  • BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11

    ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Die Verfassungsmäßigkeit des vom 01.01.2013 eingeführten Rundfunkbeitrages hat nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Urteilen vom 18.03.2016 (BVerwG 6 C 6.15 u. a. und vom 07.12.2016 (BVerwG, 6 C 12.15 u. a.) festgestellt.
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Der Gesetzgeber ist zum Zwecke der typisierenden Gestaltung und Vereinfachung von Massenerscheinungen befugt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtbild zu erfassen, das nach den vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend widergibt (BVerfG, Beschluss vom 21.06.2006 - 2 BvL 2/99).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Sichergestellt bleiben muss, dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Ausmaße für den Bürger voraussehbar und berechenbar ist sowie dass eine Gerichtskontrolle ermöglicht wird (z.B. BVerfG, Beschluss vom 3.3. 2004 - 1 BvF 3/92).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Der Rundfunkbeitrag wird im Gegensatz zur Steuer nicht voraussetzungslos, vorteilsunabhängig und zur Finanzierung allgemeiner staatlicher Aufgaben erhoben (VerfGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.5.2014 - VGH B 35/12; Bayerischer VerfGH, Urteil vom 15.5.2014 - 8 VII 12 und 24 VII 12).
  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann hingegen ein Beitrag für die potentielle Inanspruchnahme einer staatlichen Einrichtung oder Leistung erhoben werden (BVerfG, Beschluss vom 6.7.2005 - 2 BvR 2335/95).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2015 - 4 LA 130/14

    Befreiung einer Kindertagesstätte von der Rundfunkbeitragspflicht;

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Dabei wird durch das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Aufgabe hat, als Gegengewicht zu den privaten Rundfunkanbietern ein Leistungsangebot hervorzubringen, das einer anderen Entscheidungsrationalität als der der marktwirtschaftlichen Anreize folgt (BVerfG, Urteil vom 25.3.2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11), die Inanspruchnahme eines Vorteils unabhängig von den individuellen Nutzungsgewohnheiten und -absichten zumindest ermöglicht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. März 2015 - 4 LA 130/14).
  • VG Schleswig, 10.06.2015 - 4 A 105/14

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags

    Auszug aus VG Schleswig, 04.01.2017 - 4 A 57/15
    Hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegen Normen hat das erkennende Gericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 10. Juni 2015 (4 A 105/14, veröffentlicht in Juris) folgende Feststellungen getroffen, an denen es festhält:.
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