Rechtsprechung
VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 84 Abs 2 AufenthG 2004, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 1 S 1 VwGO
Prüfungsumfang bei der Feststellung der aufschiebenden Wirkung wegen eines drohenden faktischen Vollzuges; Auswirkungen eines Widerspruchs gegen eine Ausweisungsverfügung - rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2009 - 18 A 2620/08
Abschiebungsandrohung Ausreisepflicht Vollziehbarkeit Aufenthaltserlaubnis …
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Damit bleibt eine Abschiebungsandrohung selbst dann rechtmäßig, wenn eine Abschiebung aufgrund von Abschiebungsverboten nicht erfolgen kann (vgl. § 59 Abs. 3 Satz 1 AufenthG; OVG Münster, Beschluss vom 20.02.2009 - 18 A 2620/08 -, InfAuslR 2009, 232). - VG München, 28.03.2018 - M 10 S 17.5867
Rechtmäßige Ausweisung wegen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Mangels Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der Ausweisung ist die Antragstellerin nicht vollziehbar ausreisepflichtig (vgl. VG München, Beschluss vom 28.03.2018 - M 10 S 17.5867 -, Rn. 23 f., juris). - BVerwG, 13.01.2012 - 9 B 56.11
Klagebegehren; Rechtsschutzbegehren; Klageantrag; Klagebegründung; …
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Dies ist selbst dann anzunehmen, wenn der Antragsteller anwaltlich vertreten ist (BVerwG, Beschluss vom 13.01.2012 - 9 B 56/11 -, juris Rn. 7 f.).
- OVG Thüringen, 14.02.2008 - 3 EO 838/07
Brand- und Katastrophenschutz einschließl. Rettungsdienstrecht; Feuerwehr; …
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Nimmt die Behörde fälschlich an, die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage sei ausgeschlossen und droht dem Adressaten des Bescheides eine Vollziehung auch für den Fall der Einlegung eines Widerspruchs bzw. der Erhebung einer Anfechtungsklage an, kann der Adressat des Bescheids analog § 80 Abs. 5 VwGO die gerichtliche Feststellung begehren, dass seine Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung haben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 B 204/17 -, Rn. 17 ff., juris; OVG Weimar, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 2; VG Potsdam…, Beschluss vom 16.11.2011 - 3 L 612/11 -, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.). - VG Potsdam, 16.11.2011 - 3 L 612/11
Tierschutz
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Nimmt die Behörde fälschlich an, die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage sei ausgeschlossen und droht dem Adressaten des Bescheides eine Vollziehung auch für den Fall der Einlegung eines Widerspruchs bzw. der Erhebung einer Anfechtungsklage an, kann der Adressat des Bescheids analog § 80 Abs. 5 VwGO die gerichtliche Feststellung begehren, dass seine Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung haben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht…, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 B 204/17 -, Rn. 17 ff., juris; OVG Weimar…, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 2; VG Potsdam, Beschluss vom 16.11.2011 - 3 L 612/11 -, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.). - VG München, 07.12.2017 - M 25 S 17.4284
Erfolgloser Eilantrag gegen Ausweisung, Befristung und Ablehnung der Verlängerung …
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Dies ergibt sich im Umkehrschluss aus § 84 Abs. 1 AufenthG (VG München, Beschluss vom 07.12.2017 - M 25 S 17.4284 -, Rn. 16, juris). - VG Schleswig, 17.12.2018 - 1 B 120/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausweisung
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, so führt dies in Fällen des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges regelmäßig dazu, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen ist (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 17.12.2018 - 1 B 120/18 -, Rn. 6, juris m.w.N.). - VG Schleswig, 23.01.2018 - 1 B 204/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kostenforderung
Auszug aus VG Schleswig, 22.01.2019 - 1 B 122/18
Nimmt die Behörde fälschlich an, die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage sei ausgeschlossen und droht dem Adressaten des Bescheides eine Vollziehung auch für den Fall der Einlegung eines Widerspruchs bzw. der Erhebung einer Anfechtungsklage an, kann der Adressat des Bescheids analog § 80 Abs. 5 VwGO die gerichtliche Feststellung begehren, dass seine Rechtsbehelfe aufschiebende Wirkung haben (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 23.01.2018 - 1 B 204/17 -, Rn. 17 ff., juris; OVG Weimar…, Beschluss vom 14.02.2008 - 3 EO 838/07 -, juris Rn. 2; VG Potsdam…, Beschluss vom 16.11.2011 - 3 L 612/11 -, juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
- VG Schleswig, 15.05.2020 - 1 B 85/20
Einstweiliger Rechtsschutz: Keine pauschale Pflicht zur häuslichen Quarantäne
- VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20
Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs von Angelteichen
- VG Schleswig, 15.10.2020 - 1 B 118/20
Eilantrag gegen "Hinweise für Einreisende aus dem In- und Ausland" erfolglos
- VG Schleswig, 26.05.2020 - 1 B 90/20
Coronaverordnung: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auf "Aussetzung der …
- VG Schleswig, 20.11.2020 - 1 B 155/20
Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Absonderung für Ein- und …