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   VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 B 7/19 SN   

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https://dejure.org/2019,9423
VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 B 7/19 SN (https://dejure.org/2019,9423)
VG Schwerin, Entscheidung vom 21.02.2019 - 15 B 7/19 SN (https://dejure.org/2019,9423)
VG Schwerin, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 15 B 7/19 SN (https://dejure.org/2019,9423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 71a AsylVfG 1992, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 155 Abs 1 VwGO, § 36 AsylVfG 1992
    Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Abschiebungsentscheidung; bestandskräftige Entscheidung eines Mitgliedstaates über einen Asylantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 B 7/19
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Abschiebungsandrohung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 166 ff.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Schwerin, 21.02.2019 - 15 B 7/19
    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der das erkennende Gericht folgt, setzt ein erfolgloser Abschluss des in einem anderen Mitgliedstaat betriebenen Asylverfahrens voraus, dass der Asylantrag entweder unanfechtbar abgelehnt oder das Verfahren nach Rücknahme des Asylantrags bzw. dieser gleichgestellten Verhaltensweisen endgültig eingestellt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 4/16 -, BVerwGE 157, 18-34, juris; ebenso Marx, AsylG 9. Aufl. 2017, § 71a Rn. 12 m. w. Nachw.).
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