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   VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12   

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https://dejure.org/2014,35623
VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12 (https://dejure.org/2014,35623)
VG Stade, Entscheidung vom 09.10.2014 - 1 A 2388/12 (https://dejure.org/2014,35623)
VG Stade, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - 1 A 2388/12 (https://dejure.org/2014,35623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 9 StVO; § 35 S. 2 VwVfG
    Anspruch eines Landwirts auf Entfernung gewichts- und geschwindigkeitsbegrenzender Verkehrszeichen auf einer an seiner Betriebsstätte gelegenen Straße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Landwirts auf Entfernung gewichts- und geschwindigkeitsbegrenzender Verkehrszeichen auf einer an seiner Betriebsstätte gelegenen Straße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Landwirts und Anliegers auf Entfernung geschwindigkeitsbegrenzender Verkehrszeichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Landwirts und Anliegers auf Entfernung geschwindigkeitsbegrenzender Verkehrszeichen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.02.2000 - 3 C 14.99

    Anlieger; Anliegerverkehr; Schutz von Anliegern vor Verkehrslärm;

    Auszug aus VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
    Hiernach werden ohne weiteres diejenigen Verkehrsteilnehmer vom Anliegerbegriff erfasst, die Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstücks sind, welches an der Straße "anliegt" (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Februar 2000 - 3 C 14/99 -, juris, Rn. 20 f.).

    Das Zusatzzeichen "Anlieger frei" soll gewährleisten, dass einem Anlieger durch das Verkehrsverbot, von dem er ohne Beschränkungen befreit sein soll, keine Nachteile entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Februar 2000 - 3 C 14/99 -, juris, Rn. 21).

    Auch hierdurch wird gewährleistet, dass einem Anlieger durch das Verkehrsverbot, von dem er ohne Beschränkungen befreit sein soll, keine Nachteile entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Februar 2000 - 3 C 14/99 -, juris, Rn. 21).

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
    Zeitpunkt der Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Termin der mündlichen Verhandlung, weil die Verkehrszeichen als Ge- und Verbote den Dauerverwaltungsakten zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 2010 - 3 C 42.09 - juris, Rn. 14 f.).

    Soweit sie Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs anordnet, hat sie die zusätzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO zu beachten, denn diese Vorschrift ergänzt und modifiziert die Regelungen des § 45 Abs. 1 StVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, juris).

  • BVerwG, 09.09.1993 - 11 C 37.92

    Anordnung der Straßenverkehrsbehörde zur Einrichtung einer Lichtzeichenanlage als

    Auszug aus VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
    Diese Auslegung entspricht dem Klagebegehren, denn nur die Verkehrsschilder als Allgemeinverfügungen i.S.d. § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sind geeignet, den Kläger in eigenen Rechten zu betreffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. September 1993 - 11 C 37/92 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
    Das ist der Fall, wenn sie nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 -, BVerwGE 104, 115-122, juris).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 9.02

    Verkehrsbeschränkungen, zugunsten Grundstückseigentümern zum Schutz vor

    Auszug aus VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
    Grundsätzlich kann der Beklagte auf dieser Grundlage einschreiten, um Eigentumsbeeinträchtigungen durch unzulässigen bzw. übermäßigen Verkehr zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. September 2002 - 3 C 9/02 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 12 LA 68/13

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten

    Auszug aus VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
    Sie können insbesondere nicht regelnd in (Selbstverwaltungs-)Rechte der Gemeinde eingreifen (hierzu allgemein OVG Lüneburg, Beschl. v. 10. Januar 2014 - 12 LA 68/13 -, juris; VG Lüneburg, Beschl. v. 4. Juni 2012, Az.: 1 B 20/12), weil der Beklagte als (untere) Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung gem. § 44 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO, in der Fassung vom 6. März 2013, BGBl. I S. 367) i.V.m. § 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr, in der Fassung vom 25. August 2014, Nds. GVBl. S. 316, 329) originär zuständig ist.
  • VG Sigmaringen, 19.05.2014 - 4 K 65/14

    Gewichtsbegrenzung für Gemeindeverbindungsstraße

    Auszug aus VG Stade, 09.10.2014 - 1 A 2388/12
    Außerordentliche Schäden im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2 StVO sind dann zu besorgen, wenn prognostisch gravierende Beschädigungen der Straße zu erwarten sind, die bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht auftreten würden (zu diesem Kriterium vgl. VG Sigmaringen, Beschl. v. 19. Mai 2014 - 4 K 65/14 -, juris, Rn. 37).
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