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VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16 |
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§ 3 Abs 1 AsylVfG, § 3b Abs 1 Nr 2 AsylVfG
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines iranischen Staatsangehörigen; Sicherheit vor Verfolgung in einem anderen Staat - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 3 Abs. 1; AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 2
Iran; Konversion; Subsidiarität; Religionsfreiheit; Glaubhaftigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Die Maßnahmen im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 2 AsylG können Menschenrechtsverletzungen, aber auch Diskriminierungen sein, die für sich allein nicht die Qualität einer Menschenrechtsverletzung aufweisen; sie müssen aber in ihrer Gesamtheit eine Betroffenheit des Einzelnen bewirken, die der Eingriffsintensität einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).Der Charakter einer Verfolgungshandlung erfordert, dass das Verhalten des betreffenden Akteurs im Sinne einer objektiven Gerichtetheit auf die Verletzung eines nach § 3a AsylG geschützten Rechtsguts selbst zielt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).
Es kommt darauf an, ob in Anbetracht aller festgestellten Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118/90 - BVerwGE 89, 162 und Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).
Zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit (vgl. Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 EMRK) im Sinne von § 3a AsylG darstellen können, gehören nicht nur gravierende Eingriffe in die Freiheit des Antragstellers, seinen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, sondern auch solche in seine Freiheit, diesen Glauben öffentlich zu leben (…vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).
Denn vom Schutzbereich der durch § 3b Abs. 1 Nr. 2 AsylG geschützten Religionsfreiheit wird auch die in die Öffentlichkeit wirkende Praktizierung der Religion erfasst einschließlich des Rechts, den Glauben werbend zu verbreiten und andere von ihm zu überzeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).
Der Schutzbereich der Religion erfasst sowohl die von der Glaubenslehre vorgeschriebenen Verhaltensweisen als auch diejenigen, die der einzelne Gläubige für sich selbst als unverzichtbar empfindet; es kommt auf die Bedeutung der religiösen Praxis für die Wahrung der religiösen Identität des einzelnen Gläubigen an, auch wenn die Befolgung einer solchen religiösen Praxis nicht von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (…vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).
Auch der unter dem Druck der Verfolgungsgefahr erzwungene Verzicht auf die Glaubensbetätigung in seinem Herkunftsland kann die Qualität einer Verfolgung erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).
Darüber hinaus ist die im Fall der Religionsausübung drohende Gefahr einer Verletzung von Leib und Leben sowie der (physischen) Freiheit hinreichend schwerwiegend, um die Verletzung der Religionsfreiheit als Verfolgungshandlung zu bewerten (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).
Dabei kommt es auf die Bedeutung der religiösen Praxis für die Wahrung der religiösen Identität des einzelnen Ausländers an, auch wenn die Befolgung einer solchen religiösen Praxis nicht von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).
Es reicht somit nicht aus, dass der Antragsteller eine enge Verbundenheit mit seinem Glauben hat, wenn er diesen nicht in einer Weise lebt, die ihn im Herkunftsstaat der Gefahr der Verfolgung aussetzen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Zwar bleibt der der Prognose zugrunde zu legende Wahrscheinlichkeitsmaßstab unverändert, auch wenn der Antragsteller bereits Verfolgung oder einen ernsthaften Schaden i.S.d. Art. 15 RL 2011/95/EU erlitten hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377).Dadurch wird der Vorverfolgte bzw. Geschädigte von der Notwendigkeit entlastet, stichhaltige Gründe dafür darzulegen, dass sich die verfolgungsbegründenden bzw. schadensstiftenden Umstände bei Rückkehr in sein Herkunftsland erneut realisieren werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5/09 - a.a.O.).
Hierfür ist erforderlich, dass stichhaltige Gründe die Wiederholungsträchtigkeit solcher Verfolgung bzw. des Eintritts eines solchen Schadens entkräften (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5/09 - a.a.O.).
Bei der Prognose, ob für den Ausländer im Drittstaat die konkrete Gefahr besteht, der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden, ist der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.2010 - 10 C 5/09 - BVerwGE 136, 377).
- EuGH, 05.09.2012 - C-71/11
Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Zu den Handlungen, die eine schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit (vgl. Art. 10 Abs. 1 GR-Charta und Art. 9 EMRK) im Sinne von § 3a AsylG darstellen können, gehören nicht nur gravierende Eingriffe in die Freiheit des Antragstellers, seinen Glauben im privaten Rahmen zu praktizieren, sondern auch solche in seine Freiheit, diesen Glauben öffentlich zu leben (vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - NVwZ 2012, 1612;… BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67).Der Schutzbereich der Religion erfasst sowohl die von der Glaubenslehre vorgeschriebenen Verhaltensweisen als auch diejenigen, die der einzelne Gläubige für sich selbst als unverzichtbar empfindet; es kommt auf die Bedeutung der religiösen Praxis für die Wahrung der religiösen Identität des einzelnen Gläubigen an, auch wenn die Befolgung einer solchen religiösen Praxis nicht von zentraler Bedeutung für die betreffende Glaubensgemeinschaft ist (vgl. EuGH, Urt. v. 05.09.2012 - Rs. C-71/11 und C-99/11 - a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23/12 - a.a.O.).
- EGMR, 07.07.1989 - 14038/88
Jens Söring
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Kriterien hierfür sind aus allen Umständen des Falles abzuleiten wie beispielsweise aus der Art der Behandlung oder Bestrafung und dem Zusammenhang, in dem sie erfolgt (vgl. EGMR, Urt. v. 07.07.1989 - 1/1989/161/217 -, Fall Soering, NJW 1990, 2183). - EGMR, 30.10.1991 - 13163/87
VILVARAJAH ET AUTRES c. ROYAUME-UNI
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Bei der Feststellung ob im Falle einer Abschiebung die Gefahr einer Misshandlung im Sinne von § 4 Abs. 1 AsylG im Zielstaat besteht, ist sowohl die allgemeine Lage in diesem Staat als auch die persönliche Situation des Ausländers zu berücksichtigen (vgl. EGMR, Urt. v. 30.10.1991 - 45/1990/236/302-306 -, Fall Vilvarajah, NVwZ 1992, 869). - VGH Bayern, 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207
Iran, formal getaufter Christ, keine innere Glaubensüberzeugung, Verfolgung, …
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der Überzeugung, dass der Betreffende die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, allein nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - NVwZ 2015, 1678; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 13 LA 93/14 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2015 - 13 A 440/15.A - juris - und Beschl. v. 03.11.2014 - 13 A 1646/14.A - juris - VGH München, Beschl. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 23.04.2014 - A 3 S 269/14 - juris -). - OVG Niedersachsen, 16.09.2014 - 13 LA 93/14
Auswirkungen einer fehlenden Bindungswirkung kirchlicher Bescheinigungen im …
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der Überzeugung, dass der Betreffende die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, allein nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - NVwZ 2015, 1678; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 13 LA 93/14 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2015 - 13 A 440/15.A - juris - und Beschl. v. 03.11.2014 - 13 A 1646/14.A - juris - VGH München, Beschl. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 23.04.2014 - A 3 S 269/14 - juris -). - VGH Baden-Württemberg, 23.04.2014 - A 3 S 269/14
Anforderungen an die Asylrechtsgewährung für Konvertiten zum christlichen Glauben
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der Überzeugung, dass der Betreffende die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, allein nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - NVwZ 2015, 1678; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 13 LA 93/14 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2015 - 13 A 440/15.A - juris - und Beschl. v. 03.11.2014 - 13 A 1646/14.A - juris - VGH München, Beschl. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 23.04.2014 - A 3 S 269/14 - juris -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 13 A 440/15
Überprüfung eines ernsthaften Übertritts zu einer Religionsgesellschaft oder …
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der Überzeugung, dass der Betreffende die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, allein nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - NVwZ 2015, 1678; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 13 LA 93/14 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2015 - 13 A 440/15.A - juris - und Beschl. v. 03.11.2014 - 13 A 1646/14.A - juris - VGH München, Beschl. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 23.04.2014 - A 3 S 269/14 - juris -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2014 - 13 A 1646/14
Flüchtlingsschutz wegen des erst im Drittland vorgenommenen Glaubenswechsels …
Auszug aus VG Stuttgart, 14.02.2017 - A 11 K 6712/16
Der formale, kirchenrechtlich wirksam vollzogene Übertritt zum Christentum in Gestalt der Taufe reicht für die Gewinnung der Überzeugung, dass der Betreffende die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend empfindet, um seine religiöse Identität zu wahren, allein nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - NVwZ 2015, 1678; OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.09.2014 - 13 LA 93/14 - juris - OVG Münster, Beschl. v. 27.04.2015 - 13 A 440/15.A - juris - und Beschl. v. 03.11.2014 - 13 A 1646/14.A - juris - VGH München, Beschl. v. 16.11.2015 - 14 ZB 13.30207 - juris - VGH Mannheim, Beschl. v. 23.04.2014 - A 3 S 269/14 - juris -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2012 - 13 A 1703/12
Asyl- und abschiebungsrechtlich relevante Verfolgung eines Konvertiten bei einer …
- EuGH, 02.03.2010 - C-175/08
Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …
- BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03
Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
- BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90
Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …
- BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
- VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - A 11 S 1128/14
Keine Flüchtlingseigenschaft für Christen aus Pakistan
- BVerwG, 23.11.2011 - 10 B 32.11
Asylrechtsstreit; unterlassene Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung eines …
- BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87
Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation …
- BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90
Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen …
- BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
- BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91
Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht - …
- BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 321.85
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
- VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - A 8 S 1116/11
Verfolgung von Tibetern in China
- VG Magdeburg, 13.12.2018 - 7 A 12/18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für (Auslands-)Lehrer an Gülen-Schule in …
Darüber hinaus führt sie unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2017 (- A 11 K 6712/16 -) aus, dass die Kläger nicht mehr die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Bundesgebiet beanspruchen könnten, da sie bereits in Kenia ausreichende Sicherheit vor Verfolgung gefunden gehabt hätten.In der von der Beklagten zitieren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14. Februar 2017 (- A 11 K 6712/16 -, juris) führt das Gericht aus:.
- VG Kassel, 03.02.2022 - 3 K 1032/18
Iran: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.
Ändert der Antragsteller in einem späteren Vortrag sein früheres Vorbringen, so muss er überzeugende Gründe darlegen, weshalb sein früheres Vorbringen falsch gewesen ist (VG Stuttgart, Urt. v. 14.02.2017 - A 11 K 6712/16 -, Juris-Rdnr. 34 m.w.N.).