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   VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13   

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https://dejure.org/2013,41512
VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13 (https://dejure.org/2013,41512)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.11.2013 - 11 K 2073/13 (https://dejure.org/2013,41512)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. November 2013 - 11 K 2073/13 (https://dejure.org/2013,41512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz eines Petenten im Hinblick auf die Behandlung einer Petition durch den Petitionsausschuss

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 2 GG, Art 17 GG
    Zum Umfang des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eines Petenten in Baden-Württemberg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landesverfassungsrecht - Petition; Petitionsverfahren; Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz; Akteneinsichtnahmerecht; Informationelles Selbstbestimmungsrecht; Anspruch auf beschleunigte Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13
    Dieser Schutz gilt auch für hoheitliche Handlungen der Legislative (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14.02.1973,  - 1 BvR 112/65 -, BVerfGE 34, 269-293 und ).
  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13
    Eine Einwilligung des Betroffenen - die auch stillschweigend erfolgen kann (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98 -, BVerfGE 106, 28-51, ) - schließt die Grundrechtsbeeinträchtigung jedoch aus (vgl. Jarass/Pieroth, GG für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 10.A., Anm. 54 zu Art. 2).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvR 162/51

    Petitionsbescheid

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13
    Der Petitionsadressat ist danach verpflichtet, die bei ihm eingereichten Bitten und Beschwerden zur Kenntnis zu nehmen, sachlich zu prüfen und dem Petenten die Art der Erledigung mitzuteilen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.4.1953 - 1 BvR 162/51 -, BVerfGE 2, 225, ).
  • OVG Berlin, 18.10.2000 - 2 M 15.00

    Berliner Informationsfreiheitsgesetz - Der Petitionsausschuss des

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13
    Diese Vorschrift ist allerdings nicht auf das Petitionsverfahren anzuwenden, da es sich bei dem Petitionsverfahren um ein parlamentarisches Verfahren und nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 10 LVwVfG handelt (OVG Berlin, Beschluss vom 18.10.200, - 2 M 15.00 -, ).
  • BVerwG, 12.11.1992 - 1 B 164.92
    Auszug aus VG Stuttgart, 18.11.2013 - 11 K 2073/13
    Das hieraus abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung, welches aus Anlass des Volkszählungsgesetzes von 1983 vom BVerfG durch Urteil vom 15.12.1983 - u.a. 1 BvR 209/86 -, , erstmals näher bestimmt wurde, umfasst den Schutz gegen staatliche Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht durch die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten und setzt bereits bei einer durch die Behörde selbst ohne Wissen oder Zutun des einzelnen erfolgten Erhebung und Sammlung von Daten ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.21992, - 1 B 164/92 -, ).
  • VG Karlsruhe, 21.04.2016 - 2 K 2240/15

    Recht des Petenten auf gerichtliche Überprüfung der Behördenauskünfte an den

    Ein subjektives Recht des Klägers darauf, dass das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine wahre Auskunft gegenüber dem Petitionsausschuss erteilt, besteht offensichtlich nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.8.2007 - 1 WB 16/07 -, Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 64; VG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 K 2073/13 -, juris; BayVGH, Beschl. v. 10.10.1979 - 849 XII 78 -, BayVBl 1981, 211).

    Es handelt sich bei einem Petitionsverfahren um ein parlamentarisches Verfahren und nicht um ein Verwaltungsverfahren im Sinne von § 10 LVwVfG (VG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 K 2073/13 -, juris).

    Darüber hinaus besteht kein Anspruch darauf, dass das Petitionsverfahren in einer bestimmten Art und Weise durchgeführt wird (OVG Berlin, Beschl. v. 18.10.2000 - 2 M 15.00 -, juris; VG Stuttgart, Beschl. v. 18.11.2013 - 11 K 2073/13 -, juris).

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