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   VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13.TR   

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VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13.TR (https://dejure.org/2014,19983)
VG Trier, Entscheidung vom 25.06.2014 - 5 K 1602/13.TR (https://dejure.org/2014,19983)
VG Trier, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 5 K 1602/13.TR (https://dejure.org/2014,19983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 7 BauGB, § 31 Abs 2 Nr 2 BauGB, § 70 Abs 1 BauO RP, § 72 BauO RP
    Zulässigkeit eines Bauvorhabens: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans; städtebauliche Vertretbarkeit einer Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung eines Neubaus hinsichtlich Befreiung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 A 10543/12

    Bauplanung; Heilung eines Ausfertigungsmangels; Funktionslosigkeit des

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse steht einer Fehlerbehebung im Regelfall nicht entgegen, da für die Abwägung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung über den Plan maßgebend ist (§ 214 Abs. 3 S. 1 BauGB) (vgl. BVerwG, B. v. 12.03.2008 - 4 BN 5/08; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).

    Ein Bebauungsplan, dessen Inhalt gemessen an § 1 Abs. 3 BauGB und den Anforderungen des Abwägungsgebots unvertretbar ist, erfüllt, auch wenn dieser Zustand erst nach dem in § 214 Abs. 3 S. 1 BauGB genannten Zeitpunkt eingetreten ist, nicht die materiellen Voraussetzungen, derer es zu seiner Wirksamkeit bedarf (vgl. BVerwG, U. v. 29.09.1978 - 3 C 30/76; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).

    Fehlt es an dieser Grundvoraussetzung, so ist es bei der rückwirkenden Heilung eines Ausfertigungsmangels grundsätzlich unschädlich, wenn das zuständige Gemeindeorgan nicht in eine erneute Abwägung eingetreten ist (vgl. BVerwG, B. v. 18.12.1995 - 4 NB 30/95; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).

    Von einer Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans ist auszugehen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse im Plangebiet so weit verselbständigt haben, dass von den planerischen Festsetzungen, die Gegenstand der gemeindlichen Beschlussfassung waren, keine steuernde Wirkung mehr ausgehen kann (vgl. BVerwG, B. v. 25.02.1987 - 4 NB 40/96; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.11.2011 - 8 A 10443/11; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).

    Die Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation muss zudem derart offensichtlich sein, dass ein dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr als schutzwürdig angesehen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1977 - IV C 39/75; BVerwG, U. v. 28.04.2004 - 4 C 10/03; BVerwG, B. v. 09.10.2003 - 4 B 85/03; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Eine Befreiung ist demnach ausgeschlossen, wenn das Vorhaben in seine Umgebung nur durch Planung zu bewältigende Spannungen hineinträgt oder erhöht, sodass es bei unterstellter Anwendbarkeit von § 34 Abs. 1 BauGB nicht zugelassen werden dürfte (BVerwG, U. v. 09.06.1978 - 4 C 54/75; BVerwG, U. v. 19.09.2002 - 4 C 13/01).

    Zwar liegt die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung nach dem Wortlaut der Norm im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde, sodass das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen allein noch keinen Anspruch auf die Befreiung vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 16.05.1991 - 4 C 17/90; BVerwG, U. v. 19.09.2002 - 4 C 13/01).

    Erforderlich ist für eine negative Ermessensentscheidung nur, dass der Befreiung gewichtige Interessen entgegenstehen, diese dem Interesse des Bauherrn im Gewicht also nicht kategorisch untergeordnet sind (vgl. BVerwG, U. v. 19.09.2002 - 4 C 13/01).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 4 BN 5.08

    Maßgeblichkeit der Sachlage und Rechtslage im Zeitpunkt der (ursprünglichen)

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Eine nachträgliche Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse steht einer Fehlerbehebung im Regelfall nicht entgegen, da für die Abwägung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der ursprünglichen Beschlussfassung über den Plan maßgebend ist (§ 214 Abs. 3 S. 1 BauGB) (vgl. BVerwG, B. v. 12.03.2008 - 4 BN 5/08; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).

    Wenn sich demnach die Verhältnisse so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan inzwischen einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis unhaltbar geworden ist, kommt eine Fehlerbehebung nicht mehr in Betracht (vgl. BVerwG, B. v. 12.03.2008 - 4 BN 5/08).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2004 - 10 A 3502/02

    Baugenehmigung unter Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zur

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Dies berücksichtigt, dass wegen des Umfangs der Anwendungsvoraussetzungen für die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB die Spielräume für zusätzliche Erwägungen bei Ausübung des Ermessens tendenziell gering sind, da die für die drei Befreiungstatbestände verlangten Voraussetzungen nahezu erschöpfend sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 02.04.2004 - 10 A 3502/02).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Die Abweichung zwischen planerischer Festsetzung und tatsächlicher Situation muss zudem derart offensichtlich sein, dass ein dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen nicht mehr als schutzwürdig angesehen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 29.04.1977 - IV C 39/75; BVerwG, U. v. 28.04.2004 - 4 C 10/03; BVerwG, B. v. 09.10.2003 - 4 B 85/03; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Dabei dürfen aber wiederum die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (vgl. BVerwG, U. v. 17.12.1998 - 4 C 16/97).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Eine Befreiung ist demnach ausgeschlossen, wenn das Vorhaben in seine Umgebung nur durch Planung zu bewältigende Spannungen hineinträgt oder erhöht, sodass es bei unterstellter Anwendbarkeit von § 34 Abs. 1 BauGB nicht zugelassen werden dürfte (BVerwG, U. v. 09.06.1978 - 4 C 54/75; BVerwG, U. v. 19.09.2002 - 4 C 13/01).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Von einer Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans ist auszugehen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse im Plangebiet so weit verselbständigt haben, dass von den planerischen Festsetzungen, die Gegenstand der gemeindlichen Beschlussfassung waren, keine steuernde Wirkung mehr ausgehen kann (vgl. BVerwG, B. v. 25.02.1987 - 4 NB 40/96; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.11.2011 - 8 A 10443/11; OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 29.11.2012 - 1 A 10543/12).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Zwar liegt die Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung nach dem Wortlaut der Norm im Ermessen der Baugenehmigungsbehörde, sodass das Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen allein noch keinen Anspruch auf die Befreiung vermittelt (vgl. BVerwG, U.v. 16.05.1991 - 4 C 17/90; BVerwG, U. v. 19.09.2002 - 4 C 13/01).
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus VG Trier, 25.06.2014 - 5 K 1602/13
    Kerngebiete haben innerhalb des städtebaulichen Ordnungsgefüges zentrale Funktionen mit vielfältigen Nutzungen und einem urbanen Angebot an Gütern und Dienstleistungen für Besucher der Stadt und für die Wohnbevölkerung eines größeren Einzugsbereichs (vgl. BVerwG, B. v. 28.07.1988 - 4 B 119/88).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 10443/11

    Bebauungsplan "Im Binsfeld" nicht funktionslos

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

  • BVerwG, 26.08.1976 - 3 C 30.76
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