Rechtsprechung
   VG Trier, 27.10.2010 - 5 K 557/10.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21940
VG Trier, 27.10.2010 - 5 K 557/10.TR (https://dejure.org/2010,21940)
VG Trier, Entscheidung vom 27.10.2010 - 5 K 557/10.TR (https://dejure.org/2010,21940)
VG Trier, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - 5 K 557/10.TR (https://dejure.org/2010,21940)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,21940) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 118a Abs 1 EGV 1234/2007, Art 118b Abs 1b Buchst iii EGV 1234/2007, Art 35 Abs 4 EGV 1622/2000, Art 39 Abs 3 EGV 433/2008, Art 33 Abs 1 EGV 479/2008
    Herstellung und Etikettierung von Perlwein nach der Änderung des europäischen Weinrechts zum 01.08.2009

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Verschnitts, der Verperlung und anschließender Vermarktung italienischer IGT-Weine in Deutschland als "Vino frizzante IGT"; Herstellung eines Perlweins erst mit Abschluss aller insbesondere die Verperlung und ein eventueller Verschnitt umfassenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vino frizzante IGT - frisch aus deutschem Verschnitt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weinrecht: Italinischer Vino frizzante IGT aus Deutschland weiterhin zulässig - Verperlen von IGT Weinen nicht nur in den jeweiligen geografischen Gebieten möglich

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus VG Trier, 27.10.2010 - 5 K 557/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39/98 -, DVBl. 2000, S. 636 m.w.N.) haben sich rechtliche Beziehungen dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.

    Es muss ein spezielles auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse bestehen, das heißt, es muss eine begründete Besorgnis bestehen, bei der Vornahme der beabsichtigten Handlung nicht zumutbaren Rechtsfolgen ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Trier, 27.10.2010 - 5 K 557/10
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne dieser Norm sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben und verlangen, dass eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - BVerwGE 100, S. 262 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 13.01.1969 - I C 86.64

    Voraussetzungen eines öffentlichen Rechtsverhältnisses im Sinne des § 43

    Auszug aus VG Trier, 27.10.2010 - 5 K 557/10
    Vorliegend ist ein derartiges besonderes Feststellungsinteresse zu bejahen, weil sich die gesetzlichen Vertreter der Klägerin im Falle der Verwendung einer unzulässigen Angabe auf den Etiketten des von ihr vertriebenen Perlweins möglicherweise nach §§ 48, 49 WeinG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. August 2010 (BGBl. I, S. 1136), strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 50 WeinG begehen könnten (vgl. zum Feststellungsinteresse auch BVerwG, Urteil vom 13. Januar 1969 - I C 86.64 -, BVerwGE 31, S. 177).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03

    Erzeugnisse, Wein, Weinbau, Weinwirtschaft, Weinüberwachung,

    Auszug aus VG Trier, 27.10.2010 - 5 K 557/10
    Schließlich ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).
  • VG Trier, 09.12.2011 - 5 L 1421/11

    Verwendung einer irreführenden Herkunftsangabe

    In einem infolge Hauptsacheerledigungserklärung in der Berufungsinstanz gegenstandslos gewordenen Urteil vom 27. Oktober 2010 - 5 K 557/10.TR - hat die beschließende Kammer ausgeführt, dass es aufgrund europarechtlicher Übergangsvorschriften bis Ende 2012 zulässig ist, in Deutschland aus italienischem Wein mit der Angabe "Indicazione Geografica Tipica" = IGT Perlwein herzustellen und diesen unter der Verwendung der Abkürzung IGT zu vertreiben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht