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VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97.We |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- VG Meiningen, 03.05.1995 - 8 K 577/94
Auszug aus VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Gleiches muß gelten, wenn die Satzung, wie hier, nicht genehmigungs- sondern nur anzeigepflichtig ist, denn auch in diesem Fall kann nur bei Einhaltung der zeitlichen Reihenfolge mit der Ausfertigung der ordnungsgemäße Gang des Rechtssetzungsverfahrens dokumentiert werden (vgl. auch VG Meiningen, Urteil vom 3.5.1995 - 8 K 577/94.Me). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 10 C 36/88
Auszug aus VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Mit der Ausfertigung - deren Notwendigkeit sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ergibt - wird zum einen die Originalurkunde geschaffen, die den Willen des Normgebers nach außen wahrnehmbar macht, zum anderen wird bezeugt, daß der Inhalt der Urkunde mit dem Beschluß des zuständigen Organs übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet wurden (BayVGH, Urteil vom 25.2.1993 - 23 B 90.231 -, NVwZ 1994, 88; OVG Koblenz, Urteil vom 9.8.1989 - 10 C 36/88 -, NVwZ-RR 1990, 61; VGH Mannheim, Urteil vom 10.8.1984 - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206). - VGH Baden-Württemberg, 10.08.1984 - 5 S 3119/83
Ausfertigung von Bebauungsplänen
Auszug aus VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Mit der Ausfertigung - deren Notwendigkeit sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ergibt - wird zum einen die Originalurkunde geschaffen, die den Willen des Normgebers nach außen wahrnehmbar macht, zum anderen wird bezeugt, daß der Inhalt der Urkunde mit dem Beschluß des zuständigen Organs übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet wurden (BayVGH, Urteil vom 25.2.1993 - 23 B 90.231 -, NVwZ 1994, 88; OVG Koblenz, Urteil vom 9.8.1989 - 10 C 36/88 -, NVwZ-RR 1990, 61; VGH Mannheim, Urteil vom 10.8.1984 - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206).
- VGH Bayern, 25.02.1993 - 23 B 90.931
Auszug aus VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Mit der Ausfertigung - deren Notwendigkeit sich bereits aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG ergibt - wird zum einen die Originalurkunde geschaffen, die den Willen des Normgebers nach außen wahrnehmbar macht, zum anderen wird bezeugt, daß der Inhalt der Urkunde mit dem Beschluß des zuständigen Organs übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgeblichen Umstände beachtet wurden (BayVGH, Urteil vom 25.2.1993 - 23 B 90.231 -, NVwZ 1994, 88; OVG Koblenz, Urteil vom 9.8.1989 - 10 C 36/88 -, NVwZ-RR 1990, 61; VGH Mannheim, Urteil vom 10.8.1984 - 5 S 3119/83 -, NVwZ 1985, 206). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
Auszug aus VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen nur dann, wenn aufgrund summarischer Prüfung ein Erfolg des Rechtsmittelführers im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG Münster, Beschluß v. 22.02.1989, NVwZ 1989, 588). - OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96
Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage …
Auszug aus VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Wird eine in der Hauptsatzung aufgeführte Tageszeitung nicht berücksichtigt, liegt keine ordnungsgemäße Veröffentlichung vor (OVG Lüneburg, Urteil vom 7.9.1966 - III A 70/66 - Knemeyer/Bretzinger/Hofmann, EzKommR Nr. 2448.5 (Leitsatz); vgl. dazu auch ThürOVG, Urteil vom 20.6.1996 - 2 KO 229/96 - zur Bekanntmachung eines Wahlergebnisses in der für Satzungen vorgesehenen Form, zitiert nach Juris-Datenbank). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.09.1966 - III A 70/66
Anforderungen an die Veröffentlichung von Satzungen
Auszug aus VG Weimar, 21.11.1997 - 3 E 2178/97
Wird eine in der Hauptsatzung aufgeführte Tageszeitung nicht berücksichtigt, liegt keine ordnungsgemäße Veröffentlichung vor (OVG Lüneburg, Urteil vom 7.9.1966 - III A 70/66 - Knemeyer/Bretzinger/Hofmann, EzKommR Nr. 2448.5 (Leitsatz); vgl. dazu auch ThürOVG, Urteil vom 20.6.1996 - 2 KO 229/96 - zur Bekanntmachung eines Wahlergebnisses in der für Satzungen vorgesehenen Form, zitiert nach Juris-Datenbank).
- VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
An der früheren gegenteiligen Auffassung (vgl. z.B. VG Weimar, Beschluß vom 21.11.1997 - 3 E 2178/97.We -) hält die Kammer nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage nicht mehr fest. - VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
An der früheren gegenteiligen Auffassung (vgl. z.B. VG Weimar, Beschluß vom 21.11.1997 - 3 E 2178/97.We -) hält die Kammer nach nochmaliger Überprüfung der Rechtslage nicht mehr fest. - VG Weimar, 29.01.1998 - 3 E 2339/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr; Ausfertigung; …
Weder konnten diese Änderungssatzungen eine Heilung der unwirksamen Ausgangssatzung bewirken (vgl. VG Weimar, Beschluß vom 21.11.1997 - 3 E 2178/97.We -) noch stellen sie mit Blick auf die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen des § 2 Abs. 2 ThürKAG für sich genommen eine ausreichende Rechtsgrundlage für den streitgegenständlichen Gebührenbescheid dar.