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   VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10 We   

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VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10 We (https://dejure.org/2010,75764)
VG Weimar, Entscheidung vom 29.11.2010 - 2 E 1395/10 We (https://dejure.org/2010,75764)
VG Weimar, Entscheidung vom 29. November 2010 - 2 E 1395/10 We (https://dejure.org/2010,75764)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unmittelbare Beeinträchtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG durch die anstehende Wahl des Präsidenten der Fachhochschule Nordhausen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Die Wahl der Leitungsgremien selbst ist aber nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar wissenschaftsrelevant (vgl. BVerfG a.a.O.; Beschl. vom 26.10.2004 - 1 BvR 911/00 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Es ist keine Norm erkennbar, weder im Thüringer Hochschulgesetz , noch in den oben bereits erwähnten Ordnungen, die dazu bestimmt sind, die Rechtsposition des Antragstellers derart anzureichern, dass seiner Stimmabgabe nicht nur ein bestimmter Zählwert, sondern auch ein Erfolgswert innewohnt, der durch das unzulässige Mitwirken anderer Personen beeinträchtigt sein kann (vgl. OVG Koblenz a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. vom 24.02.1992, NVwZ-RR 1992, 373; a.A. OVG Münster, Beschl. vom 21.12.1995 - 15 B 3104/95 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1984 - 7 A 19/84

    Keine Klagebefugnis eines Kreistagsmitglieds gegen Mitwirkung Befangener

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Gestritten wird vielmehr um die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen dieser Organe aus dem Bereich ihres inneren Verfassungslebens (vgl. OVG Koblenz, Urt. vom 29.08.1984, NVwZ 1985, 283 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.10.1984 - 7 B 187.84

    Durch den Universitätspräsidenten beanstandete Wahl eines Prodekans durch den

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein solches Verfahren entsprechend den für den Kommunalverfassungsstreit entwickelten Grundsätzen zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.10.1984 - 7 B 187/84 - OVG Berlin, Beschl. vom 29.11.2004 - 8 S 146.04 - VG Hannover, Beschl. vom 19.06.2003 - 6 B 2398/03 -).
  • VG Hannover, 19.06.2003 - 6 B 2398/03

    Ausschluss; Befangenheit; Berufungskommission; hochschulinternes

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein solches Verfahren entsprechend den für den Kommunalverfassungsstreit entwickelten Grundsätzen zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.10.1984 - 7 B 187/84 - OVG Berlin, Beschl. vom 29.11.2004 - 8 S 146.04 - VG Hannover, Beschl. vom 19.06.2003 - 6 B 2398/03 -).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 1 BvR 2206/00

    Verfassungsbeschwerde gegen Hochschulgesetz Schleswig-Holsteins gescheitert

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Zwar hat der Staat nach der Wertentscheidung des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass das individuelle Grundrecht der freien wissenschaftlichen Betätigung soweit unangetastet bleibt, wie das unter Berücksichtigung der anderen legitimen Aufgaben der Wissenschaftseinrichtungen und der Grundrechte der verschiedenen Beteiligten möglich ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 07.05.2001 - 1 BvR 2206/00 -).
  • BVerfG, 01.07.2003 - 1 BvQ 23/03

    Keine eA auf Antrag von Universitätsprofessoren zur einstweiligen Unterbindung

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Sollte das nach der Wahl neu zusammengesetzte Präsidium Beschlüsse fassen, von denen der Antragsteller meint, dass sie ihn in seinem Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG verletzen, bleibt es ihm unbenommen, diese im Einzelfall anzugreifen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 01.07.2003 - 1 BvQ 23/03 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1995 - 15 B 3104/95

    Kommunalverfassungsstreit um Stimmrecht des Bürgermeisters im Rat

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Es ist keine Norm erkennbar, weder im Thüringer Hochschulgesetz , noch in den oben bereits erwähnten Ordnungen, die dazu bestimmt sind, die Rechtsposition des Antragstellers derart anzureichern, dass seiner Stimmabgabe nicht nur ein bestimmter Zählwert, sondern auch ein Erfolgswert innewohnt, der durch das unzulässige Mitwirken anderer Personen beeinträchtigt sein kann (vgl. OVG Koblenz a.a.O.; VGH Mannheim, Urt. vom 24.02.1992, NVwZ-RR 1992, 373; a.A. OVG Münster, Beschl. vom 21.12.1995 - 15 B 3104/95 - ).
  • OVG Berlin, 29.11.2004 - 8 S 146.04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Außenrechtsstreits; Neubesetzung einer

    Auszug aus VG Weimar, 29.11.2010 - 2 E 1395/10
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein solches Verfahren entsprechend den für den Kommunalverfassungsstreit entwickelten Grundsätzen zulässig ist (vgl. BVerwG, Beschl. vom 09.10.1984 - 7 B 187/84 - OVG Berlin, Beschl. vom 29.11.2004 - 8 S 146.04 - VG Hannover, Beschl. vom 19.06.2003 - 6 B 2398/03 -).
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