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   VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08.WI   

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https://dejure.org/2008,39514
VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08.WI (https://dejure.org/2008,39514)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 01.10.2008 - 4 K 869/08.WI (https://dejure.org/2008,39514)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 4 K 869/08.WI (https://dejure.org/2008,39514)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 BauGB, § 15 BauGB
    Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für drei Windkraftanlagen zur Sicherung der Bauleitplanung einer Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für drei Windkraftanlagen zur Sicherung der Bauleitplanung einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Der Inhalt eines Bebauungsplans kann sich danach sogar in Festsetzungen für Zwecke der Landschaftspflege und Erholung erschöpfen oder darauf beschränken, Flächen zur Pflege von Natur und Landschaft auszuweisen, wenn die vom Bundes-gesetzgeber vorgegebene städtebauliche Ausrichtung beachtet wird (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, 4 NB 8/90, BRS 50, Nr. 9).

    Dann stünde bereits jetzt fest, dass der Bebauungsplan wegen des Verstoßes gegen das Verbot der "Negativplanung" unwirksam wäre, weil eine Verhinderungsplanung betrieben wird (vgl. zum Verbot der Negativplanung z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, 4 NB 8/90, BRS 50, Nr. 9 und soweit ersichtlich zuletzt Urteil vom 24.01.2008, 4 CN 2/07, NVwZ 2008, 559 f.).

  • VGH Hessen, 20.02.2003 - 3 N 1557/02

    Veränderungssperre - Vorranggebiet Windenergie - Regionalplan

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Es kommt nur darauf an, ob der noch nicht beschlossene Bebauungsplan überhaupt auf ein Ziel gerichtet ist, das im konkreten Fall mit Mitteln der Bauleitplanung zulässigerweise erreicht werden kann (HessVGH, Urteil vom 20.02.2003, 3 N 1557/02, ZfBR 2004, 388 ff.).

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass durch Bebauungsplan die Feinsteuerung (z.B. Begrenzung der Anlagenhöhe, Festlegung der Standorte der einzelnen Anlagen) der Errichtung von Windenergieanlagen in Konzentrationszonen erfolgen darf (BVerwG, Beschluss vom 25.11.2003, 4 BN 60/03, BRS 66, Nr. 115; HessVGH, ZfBR 2003, 482 ff.).

  • VGH Bayern, 09.11.2004 - 14 CS 04.2835
    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Dass hierdurch die Planung der Klägerin unmöglich gemacht würde, liegt auf der Hand (vgl. BayVGH, Beschluss vom 09.11.2004, 14 CS 04.2835, juris).

    Sie muss vielmehr - wie dargestellt - im Rahmen der Beschlussfassungen über den Bebauungsplan geklärt werden (BayVGH, Beschluss vom 09.11.2004, 14 CS 04.2835, juris).

  • VG Minden, 08.01.2008 - 1 K 619/05

    Genehmigung zur Errichtung einer Windenergieanlage in einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Sollten sich allerdings die Berechnungen der Beigeladenen bestätigen, nach denen die Höhenbeschränkung auf 100 m einen wirtschaftlichen Betrieb am Standort E ausschließt, würden die regionalplanerischen Festsetzungen mit dieser Höhenbegrenzung faktisch unterlaufen, so dass die Klägerin im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan jedenfalls von dieser 100 m - Beschränkung Abstand nehmen müsste (vgl. zur Problematik der Prüfung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Windkraftanlagen VG Ansbach, Urteil vom 20.09.2006, AN 9 K 05.01488 und VG Minden, Urteil vom 08.01.2008, 1 K 619/05, juris).
  • VG Ansbach, 20.09.2006 - AN 9 K 05.01488
    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Sollten sich allerdings die Berechnungen der Beigeladenen bestätigen, nach denen die Höhenbeschränkung auf 100 m einen wirtschaftlichen Betrieb am Standort E ausschließt, würden die regionalplanerischen Festsetzungen mit dieser Höhenbegrenzung faktisch unterlaufen, so dass die Klägerin im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan jedenfalls von dieser 100 m - Beschränkung Abstand nehmen müsste (vgl. zur Problematik der Prüfung der wirtschaftlichen Nutzbarkeit von Windkraftanlagen VG Ansbach, Urteil vom 20.09.2006, AN 9 K 05.01488 und VG Minden, Urteil vom 08.01.2008, 1 K 619/05, juris).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Dann stünde bereits jetzt fest, dass der Bebauungsplan wegen des Verstoßes gegen das Verbot der "Negativplanung" unwirksam wäre, weil eine Verhinderungsplanung betrieben wird (vgl. zum Verbot der Negativplanung z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990, 4 NB 8/90, BRS 50, Nr. 9 und soweit ersichtlich zuletzt Urteil vom 24.01.2008, 4 CN 2/07, NVwZ 2008, 559 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Die Auswahl der Mittel zur Realisierung ist, ebenso wie die Lösung von Nutzungskonflikten, typischerweise Aufgabe der im Aufstellungsverfahren vorzunehmenden planerischen Abwägung (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2005, BRS 69, Nr. 116).
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 4 N 2282/02

    Planungskonzeption für einen Bebauungsplan muss sich nicht aus dem Wortlaut des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Es kommt nur darauf an, ob der noch nicht beschlossene Bebauungsplan überhaupt auf ein Ziel gerichtet ist, das im konkreten Fall mit Mitteln der Bauleitplanung zulässigerweise erreicht werden kann (HessVGH, Urteil vom 20.02.2003, 3 N 1557/02, ZfBR 2004, 388 ff.).
  • VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02

    Beabsichtigter Untersuchung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Umwelt und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Der Hess. VGH stecke die Grenzen der "Kontrollfähigkeit" einer Veränderungssperre in seinem Beschluss vom 27.11.2003 (Az.: 3 N 2444/02) dem im Übrigen auch eine beabsichtigte Höhenbegrenzung von 100 m zugrunde liege wie folgt ab:.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 01.10.2008 - 4 K 869/08
    Eine Bauleitplanung ist nämlich immer dann zulässig, wenn sie zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung steht (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969, IV C 105.66, BVerwGE 34, 301 ff).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03

    Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet;

  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2003 - 7a D 131/02

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 NB 19.92

    Veränderungssperre - Planfeststellungsbeschluß - Dauer der Veränderungssperre

  • VGH Hessen, 11.06.1976 - IV N 9/75

    Bauleitplanung: Bekanntmachung und Voraussetzungen für den Erlaß einer

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