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   VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09.WI   

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VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09.WI (https://dejure.org/2010,25032)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.07.2010 - 5 L 1413/09.WI (https://dejure.org/2010,25032)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 5 L 1413/09.WI (https://dejure.org/2010,25032)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 4 Abs 4 GlSpielWStVtr, § 52 Abs 1 GKG
    Sportwetten, Casinospiele und Poker im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sportwetten; Casinospiele und Poker im Internet

  • Wolters Kluwer

    Sportwetten, Casinospiele und Poker im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 08.07.2010 - C-447/08

    Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Sportwetten, Poker und Casinospiele sind nach allgemein herrschender Auffassung Glücksspiele (vgl. EuGH, Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08; BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08; OVG NRW, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: 13 B 939/09; Bay.VGH, Beschluss vom 12.03.2010, Az.: 10 CS 09.1734).

    Diese Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08).

    Der Europäische Gerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung (zuletzt: Urteil vom 08.09.2009, Rs. C - 42/07; Urteile vom 03.06.2010, Rs. C - 203/08 und 258/08; Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08) die Autonomie der Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung, welche Erfordernisse sich im Einklang mit der eigenen Wertordnung aus dem Schutz der betroffenen Interessen, z. B. des Spieler- und Verbraucherschutzes, ergeben, und hält Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EG hinsichtlich des Anbietens von Glücksspielen im Internet für gerechtfertigt, wenn sie geeignet sind, Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen.

  • VGH Hessen, 29.10.2007 - 7 TG 2891/06

    Anbieten und Vermitteln von Sportwetten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Die Antragstellerinnen haben z. B. die Möglichkeit, das Vermittlungsangebot und die Werbung hierfür ganz von der deutschsprachigen Web-Site zu entfernen oder eine räumliche Beschränkung beispielsweise mit Hilfe der Ortungs- oder Geolokalisations-Technologie so vorzunehmen, dass das Angebot von Internetnutzern in Hessen nicht mehr abgerufen werden kann (so Bay. VGH, a. a. O.; die noch anderslautende Entscheidung des Hess. VGH vom 29.10.2007, Az.: 7 TG 2891/06 dürfte mittlerweile überholt sein; vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 03.06.2010, Rs. C - 258/08).

    Bei der Festsetzung des Streitwertes hat sich das Gericht am wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerinnen im Sinne von § 52 Abs. 1 GKG orientiert und hält sich hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Suspendierung der hier angegriffenen Untersagungsverfügung aus Gründen der Einheitlichkeit an die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.10.2007, Az.: 7 TG 2891/06), der in einem vergleichsbaren Eilverfahren von 25.000,00 EUR Streitwert ausgegangen ist (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bay. VGH vom 07.05.2007, Az.: 24 CS 07.10, der allerdings im Eilverfahren 50.000,00 EUR pro Instanz festgesetzt hat).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Diese Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.10.2008, Az.: 1 BvR 928/08) und des Europäischen Gerichtshofs (vgl. zuletzt Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08).

    Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder auf die spezifischen Gefahren des Mediums Internet hingewiesen und das vollständige Internetverbot im Interesse der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht sowie des Jugendschutzes für verfassungskonform erachtet (BVerfGE 115, 276; vgl. auch Beschluss vom 14.10.2008, NVwZ 2008, Seite 1338 - zur gewerblichen Spielvermittlung - Beschluss vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08).

  • BVerfG, 20.03.2009 - 1 BvR 2410/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Vermittlers gewerblicher Sportwetten gegen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Sportwetten, Poker und Casinospiele sind nach allgemein herrschender Auffassung Glücksspiele (vgl. EuGH, Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08; BVerfG, Beschluss vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08; OVG NRW, Beschluss vom 12.01.2010, Az.: 13 B 939/09; Bay.VGH, Beschluss vom 12.03.2010, Az.: 10 CS 09.1734).

    Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder auf die spezifischen Gefahren des Mediums Internet hingewiesen und das vollständige Internetverbot im Interesse der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht sowie des Jugendschutzes für verfassungskonform erachtet (BVerfGE 115, 276; vgl. auch Beschluss vom 14.10.2008, NVwZ 2008, Seite 1338 - zur gewerblichen Spielvermittlung - Beschluss vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08).

  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 24 CS 07.10

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Bei der Festsetzung des Streitwertes hat sich das Gericht am wirtschaftlichen Interesse der Antragstellerinnen im Sinne von § 52 Abs. 1 GKG orientiert und hält sich hinsichtlich der Bewertung des Interesses an der Suspendierung der hier angegriffenen Untersagungsverfügung aus Gründen der Einheitlichkeit an die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 29.10.2007, Az.: 7 TG 2891/06), der in einem vergleichsbaren Eilverfahren von 25.000,00 EUR Streitwert ausgegangen ist (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bay. VGH vom 07.05.2007, Az.: 24 CS 07.10, der allerdings im Eilverfahren 50.000,00 EUR pro Instanz festgesetzt hat).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.2010 - 4 MB 19/10
    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Der ansonsten vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angesetzte Mindeststreitwert aus Ziffer 54.1 des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. z. B. Beschluss vom 13.02.2009, Az.: 7 A 114/09) erscheint im vorliegenden Fall überregional agierender Internetanbieter unangemessen niedrig und würde den wirtschaftlichen Interessen der Antragstellerinnen - auch im Hinblick auf und im Vergleich mit der Höhe der Zwangsgeldandrohung - nicht hinreichend gerecht (vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.05.2010, Az.: 4 MB 19/10).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder auf die spezifischen Gefahren des Mediums Internet hingewiesen und das vollständige Internetverbot im Interesse der Verhinderung und Bekämpfung der Glücksspielsucht sowie des Jugendschutzes für verfassungskonform erachtet (BVerfGE 115, 276; vgl. auch Beschluss vom 14.10.2008, NVwZ 2008, Seite 1338 - zur gewerblichen Spielvermittlung - Beschluss vom 20.03.2009, Az.: 1 BvR 2410/08).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Der Europäische Gerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung (zuletzt: Urteil vom 08.09.2009, Rs. C - 42/07; Urteile vom 03.06.2010, Rs. C - 203/08 und 258/08; Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08) die Autonomie der Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung, welche Erfordernisse sich im Einklang mit der eigenen Wertordnung aus dem Schutz der betroffenen Interessen, z. B. des Spieler- und Verbraucherschutzes, ergeben, und hält Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EG hinsichtlich des Anbietens von Glücksspielen im Internet für gerechtfertigt, wenn sie geeignet sind, Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen.
  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Der Europäische Gerichtshof betont in ständiger Rechtsprechung (zuletzt: Urteil vom 08.09.2009, Rs. C - 42/07; Urteile vom 03.06.2010, Rs. C - 203/08 und 258/08; Urteil vom 08.07.2010, Rs. C-447/08 und 448/08) die Autonomie der Mitgliedsstaaten bei der Beurteilung, welche Erfordernisse sich im Einklang mit der eigenen Wertordnung aus dem Schutz der betroffenen Interessen, z. B. des Spieler- und Verbraucherschutzes, ergeben, und hält Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EG hinsichtlich des Anbietens von Glücksspielen im Internet für gerechtfertigt, wenn sie geeignet sind, Wetttätigkeiten in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen.
  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.07.2010 - 5 L 1413/09
    Auf welche Weise der Verpflichtete der Anordnung, Rechtsverstöße gegen eine landesrechtliche Vorschrift zu unterlassen, nachkommt, kann ihm in zulässiger Weise selbst überlassen werden (so Bay. VGH, NVwZ-RR 2009, S. 202 m. w. N.; vgl. auch Hess.VGH, Beschluss vom 24.06.2010, Az.: 8 B 2929/09).
  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734

    Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel; gesetzeswiederholende

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2010 - 13 B 939/09

    Pflicht zur Anerkennung der von anderen Mitgliedsstaaten erteilten

  • VGH Hessen, 24.06.2010 - 8 B 2939/09
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