Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3467
VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18 (https://dejure.org/2019,3467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.2019 - 2 S 1352/18 (https://dejure.org/2019,3467)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 2019 - 2 S 1352/18 (https://dejure.org/2019,3467)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,3467) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Beamten auf Voranerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung; Vorliegen einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD)

  • rechtsportal.de

    Beihilfe; Voranerkennung; Kieferorthopädische Behandlung; Zahnfehlstellung; Kieferfehlstellung; Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD); Heil- und Kostenplan; Maßgeblicher Zeitpunkt; Behandlungsbedürftigkeit; Ex ante Sicht; Ursachenzusammenhang; Fürsorgepflicht

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Beamten auf Voranerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung; Vorliegen einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 69, 191 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2019, 917
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (51)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2012 - 2 S 2904/10

    Beihilfe zur kieferorthopädischen Behandlung Erwachsener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Jedoch ergebe sich ein Anspruch der Klägerin auf Beihilfe für die Kosten der beabsichtigten Behandlung aus einer verfassungskonformen und an Sinn und Zweck der Regelung orientierten Auslegung der Ausschlussvorschrift der Nr. 1.2.3 lit. b HS 1 der Anlage zur BVO, wie sie der Senat in seinem Urteil vom 02.05.2012 - 2 S 2904/10 - vorgenommen habe.

    Bei der Nichtdurchführung einer Behandlung handelt es sich ebenfalls um keine Behandlungs alternative (vgl. Senatsurteil vom 02.05.2012 - 2 S 2904/10 -, juris, Rn. 37).

    Dies lässt sich der amtlichen Einzelbegründung des Finanz- und Wirtschaftsministeriums zu der Verordnung zur Änderung der Beihilfeverordnung vom 20.12.2013 (GBl. 2014, S. 53/58) entnehmen, wonach mit der in Art. 1 Nr. 16 lit. b vorgenommenen Änderung die Rechtsprechung des Senats zu kieferorthopädischen Behandlungen von Erwachsenen (vgl. Senatsurteil vom 02.05.2012 - 2 S 2904/10 -, juris) umgesetzt werden sollte (die Einzelbegründung ist abgedruckt bei Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften BaWü, Teil I/2, Stand 77. EL März 2017, Einleitung, Rechtsgrundlagen, S. 32/6 - 32/11).

    Demzufolge entspricht die vom Verordnungsgeber vorgenommene Ergänzung der Ausnahmeregelung vom Beihilfeausschluss in Nr. 1.2.3 lit. b der Anlage zur BVO um die heutige zweite Alternative fast wörtlich den vom Senat in seiner Entscheidung vom 02.05.2012 genannten Besonderheiten, die einen Ausschluss von der Beihilfefähigkeit im dort entschiedenen Einzelfall als sachwidrig erscheinen ließen (vgl. Senatsurteil vom 02.05.2012, a.a.O., Rn. 35).

    Es handelt sich dabei für sich genommen um ein erhebliches Problem (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 02.05.2012 - 2 S 2904/10 -, juris, Rn. 38 sowie § 15a Abs. 2 Nr. 3 BBhV).

    Auch aus den Ausführungen des Senats in dem Urteil vom 02.05.2012 (- 2 S 2904/10 -, juris) auf welche die derzeitige Fassung von Nr. 1.2.3.

    Zwar lässt sich ein Ursachenzusammenhang zwischen der Zahn- und Kieferfehlstellung der Klägerin und der bei ihr ebenfalls vorliegenden CMD - einem allgemein anerkannt erheblichen Folgeproblem (vgl. auch Senatsurteil vom 02.05.2012 - 2 S 2904/10 -, juris, Rn. 35) - wissenschaftlich nicht belegen.

    Nach oben Gesagtem hat der Verordnungsgeber der BVO an das in der Praxis leicht handhabbare formale Merkmal des Erwerbszeitpunkts der Zahnfehlstellung angeknüpft, das sich im Obersatz des Senatsurteils vom 02.05.2012 - 2 S 2904/10 - in der Juris-Rn. 35 findet.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 2014/16

    Zur Gewährung von Beihilfe zu den Aufwendungen für eine Chromosomenuntersuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Behandlungsbedürftig ist der regelwidrige Zustand dann, wenn er mit ärztlicher Kunst und Aussicht auf Erfolg behoben, mindestens aber gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann bzw. Schmerzen oder sonstige Beschwerden gelindert werden können (vgl. dazu Senatsurteile vom 07.01.2015 - 2 S 1205/13 -, juris, Rn. 22 sowie vom 29.06.2017 - 2 S 2014/16 -, juris, Rn. 20 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R -, BSGE 85, 36 m.w.N.).

    Von diesem Verständnis des Krankheitsbegriffs geht der Senat auch für das baden-württembergische Landesrecht aus (vgl. Senatsurteil vom 29.06.2017 - 2 S 2014/16 -, juris, Rn. 20; ebenso Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften BaWü, Teil I/2, Stand 70. EL März 2014, § 1 BVO., S. 13).

    Im Bereich der Krankenvorsorge verpflichtet die Fürsorgepflicht den Dienstherrn, den Beamten bzw. Versorgungsempfänger von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 19 m.w.N., Senatsurteil vom 29.06.2017 - 2 S 2014/16 -, juris, Rn. 37).

    Im Bereich der Krankenvorsorge verpflichtet die Fürsorgepflicht den Dienstherrn, den Beamten bzw. Versorgungsempfänger von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 19; Senatsurteil vom 29.06.2017 - 2 S 2014/16 -, juris, Rn. 37).

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Der Allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es im Grundsatz, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, juris, Rn. 25).

    Art. 3 Abs. 1 GG gebietet nicht nur, dass die Ungleichbehandlung an ein der Art nach sachlich gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium anknüpft, sondern verlangt auch für das Maß der Differenzierung einen inneren Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht erweist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 64 m.w.N.).

    Im Übrigen hängt das Maß der Bindung unter anderem davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 65 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015 - 2 BvL 1/12 -, juris, Rn. 94; Kischel, in: BeckOK GG, Stand: 39. Ed. 15.11.2018, Art. 3, Rn. 45).

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Im Bereich der Krankenvorsorge verpflichtet die Fürsorgepflicht den Dienstherrn, den Beamten bzw. Versorgungsempfänger von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 19 m.w.N., Senatsurteil vom 29.06.2017 - 2 S 2014/16 -, juris, Rn. 37).

    Ob er diese Pflicht über eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, über Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonst geeigneter Weise erfüllt, bleibt von Verfassungs wegen seiner Entscheidung überlassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2013 - 5 C 32.12 -, juris, Rn. 24 und vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 19).

    Im Bereich der Krankenvorsorge verpflichtet die Fürsorgepflicht den Dienstherrn, den Beamten bzw. Versorgungsempfänger von im Hinblick auf seine Alimentation unzumutbaren und unabwendbaren Belastungen freizuhalten, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheitsbedingten Kosten (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 19; Senatsurteil vom 29.06.2017 - 2 S 2014/16 -, juris, Rn. 37).

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Maßgeblich ist dabei eine ex ante-Betrachtung der anstehenden Behandlung anhand objektiver Kriterien (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 24.01.2011 - 1 A 527/08 -, juris, Rn. 60 und Rn. 65; SächsOVG, Urteil vom 17.11.2015 - 2 A 390/14 -, juris, Rn. 33; ebenso für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung: BSG, Beschluss vom 25.09.2007 - GS 1/06 -, juris, Rn. 32 f. sowie für das Recht der privaten Krankenversicherung: BbgOLG, Urteil vom 29.05.2012 - 6 U 42/09 -, juris, Rn. 77 ff. m.w.N.), denn eine "Erfolgsabhängigkeit" ist dem Beihilferecht fremd (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, juris, Rn. 21).

    Um "allgemein" anerkannt zu sein, muss die Therapieform zwar nicht ausnahmslos, aber doch überwiegend in den fachlichen Beurteilungen als geeignet und wirksam eingeschätzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995, a.a.O., Rn. 16).

    Davon ist auszugehen, wenn die Heilbehandlung eine hinreichende Gewähr für eine möglichst rasche und sichere Therapie erwarten lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995, a.a.O., Rn. 19 zur Zulässigkeit der Begrenzung der Beihilfe auf erfolgversprechende Heilbehandlungen).

  • BVerwG, 10.10.2013 - 5 C 32.12

    Beihilfeberechtigter; berücksichtigungsfähiger Angehöriger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Für den Krankheitsbegriff i.S.d. § 6 Abs. 1 BVO ist mangels einer eigenständigen Begriffsbestimmung in der BVO grundsätzlich auf den sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriff nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V zurückzugreifen, wie er insbesondere in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entwickelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.02.1982 - 6 C 8.77 -, juris, Rn. 30 und vom 10.10.2013 - 5 C 32.12 -, juris, Rn. 11).

    Jemand ist krank, wenn er in seiner Körper- oder Geistesfunktion beeinträchtigt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.2013, a.a.O., Rn. 11; BSG, Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R -, juris, Rn. 10).

    Ob er diese Pflicht über eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, über Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonst geeigneter Weise erfüllt, bleibt von Verfassungs wegen seiner Entscheidung überlassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 10.10.2013 - 5 C 32.12 -, juris, Rn. 24 und vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 -, juris, Rn. 19).

  • OLG Brandenburg, 29.05.2012 - 6 U 42/09

    Privatversicherungsrecht: Kostenerstattung für eine stationäre Behandlung wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Maßgeblich ist dabei eine ex ante-Betrachtung der anstehenden Behandlung anhand objektiver Kriterien (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 24.01.2011 - 1 A 527/08 -, juris, Rn. 60 und Rn. 65; SächsOVG, Urteil vom 17.11.2015 - 2 A 390/14 -, juris, Rn. 33; ebenso für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung: BSG, Beschluss vom 25.09.2007 - GS 1/06 -, juris, Rn. 32 f. sowie für das Recht der privaten Krankenversicherung: BbgOLG, Urteil vom 29.05.2012 - 6 U 42/09 -, juris, Rn. 77 ff. m.w.N.), denn eine "Erfolgsabhängigkeit" ist dem Beihilferecht fremd (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.06.1995 - 2 C 15.94 -, juris, Rn. 21).

    Ausgehend davon, dass der behandelnde Arzt aus seiner ex ante-Perspektive eine Prognose über die Erfolgsaussichten der bevorstehenden Behandlung vorzunehmen hat, ist von der dem Grunde nach bestehenden Notwendigkeit der Beihilfegewährung auszugehen, wenn der Arzt auf Grundlage der ihm im Behandlungszeitpunkt bzw. im Zeitpunkt der Untersuchung des Patienten zwecks Erstellung eines Heil- und Kostenplans nach den Regeln der ärztlichen Kunst verfügbaren Kenntnisse und Informationen die Heilbehandlung nach objektiven Kriterien für medizinisch zweckmäßig und erfolgversprechend hält (ähnlich für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung: vgl. BSG, Beschluss vom 25.09.2007 - GS 1/06 -, juris, Rn. 33 sowie für das Recht der privaten Krankenversicherung: BbgOLG, Urteil vom 29.05.2012 - 6 U 42/09 -, juris, Rn. 79 f.).

    Vielmehr ist hier aus der Perspektive ex ante zu entscheiden, ob die vorgesehene kieferorthopädische Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellung nach dem aktuellen medizinischen Erkenntnisstand zur Behandlung des - hierfür typischen - Folgeproblems CMD erfolgversprechend und ein anerkanntes Mittel der Wahl ist (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 26.02.1997 - 8 E 21/93 (V) -, juris, Rn. 34 sowie für das Recht der privaten Krankenversicherung: BbgOLG, Urteil vom 29.05.2012 - 6 U 42/09 -, juris, Rn. 78).

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015 - 2 BvL 1/12 -, juris, Rn. 93).

    Im Übrigen hängt das Maß der Bindung unter anderem davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Kriterien zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 65 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 15.12.2015 - 2 BvL 1/12 -, juris, Rn. 94; Kischel, in: BeckOK GG, Stand: 39. Ed. 15.11.2018, Art. 3, Rn. 45).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Jedoch verletzt diese in Nr. 1.2.3 lit. b HS 2 der Anlage zur BVO enthaltene Voraussetzung die Klägerin in ihrem Gleichbehandlungsgrundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG mit der Folge, dass die Bestimmung ihr gegenüber insoweit unwirksam ist und unangewendet bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, juris, Rn. 40 ff.; Remmert, in: Maunz/Dürig, GG, Bd. 5, Stand: Dez. 2013, Art. 80, Rn. 140 f.).

    Das gilt jedoch nicht, wenn nur eine Ausdehnung der begünstigenden Regelung verfassungsgemäß gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.01.2006 - 1 BvR 541/02 -, juris, Rn. 46; BVerwG, Urteil vom 11.10.1996 - 3 C 29.96 -, juris, Rn. 36).

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18
    Der Allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es im Grundsatz, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07 -, juris, Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, juris, Rn. 25).

    In einem solchen Fall, in dem sich der Normgeber engeren rechtlichen Bindungen unterliegt, kann ein Verstoß gegen den Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz schon dann angenommen werden, wenn für die Differenzierung keine Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 -, juris, Rn. 25).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 2 S 1289/16

    Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung des BG BW 2010 § 78 Abs 2;

  • BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73

    Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2012 - 2 S 2542/11

    Zur Beschränkung der Beihilfefähigkeit implantologischer Zahnarztleistungen auf

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2012 - 2 S 1053/12

    Beihilfefähigkeit von Implantaten bei medizinischer Notwendigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 4 S 642/94

    Ablehnung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 527/08

    Erteilung einer Kostenzusage für eine Beihilfe zu der beabsichtigten beidseitigen

  • VG Karlsruhe, 01.03.2018 - 9 K 4201/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine kieferorthopädische Behandlung

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 2 S 1205/13

    Beihilfefähige Kosten der Behandlung einer erektilen Dysfunktion

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99

    Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14

    Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte;

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

  • BVerwG, 28.04.2016 - 5 C 32.15

    Alimentation; Aufwendungsersatz; Beihilferecht; Beihilfeansprüche;

  • BVerwG, 11.10.1996 - 3 C 29.96

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Gleichheitswidriger

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

  • BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63

    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

  • BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 72.63
  • VG Wiesbaden, 26.02.1997 - 8 E 21/93

    Begrenzbarkeit des Behandlungsumfangs für tiefenpsychologisch fundierte

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R

    Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion -

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R

    Krankenkasse - Zuständigkeit - Kassenwechsel - Heil- und Kostenplan - Zahnersatz

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - kein Anspruch des Versicherten auf

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

  • BVerwG, 23.04.2015 - 5 C 2.14

    Allgemeine Krankenhausleistungen; ärztliche Leistungen; Basisfallwert; Beihilfe;

  • BSG, 30.06.1999 - B 8 KN 9/98 R

    Bergmannsvollrentenanspruch von Beschäftigten in Tetraäthylbleibetrieben der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2005 - 4 S 2222/03

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Präparat gegen Haarausfall

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1869/02

    Beamter; Beihilfe; Implantate für Schneidezähne; ästhetische Einbuße

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16

    Berechnung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale während der Zeit

  • OVG Sachsen, 17.11.2015 - 2 A 390/14

    Beihilfe; Transsexualität; Hormonbehandlung; humangenetische Untersuchung

  • VG Magdeburg, 26.04.2018 - 8 A 421/16

    Erstattungsfähigkeit einer kieferorthopädischen Maßnahme bei Unterbrechung der

  • VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.405

    Beihilfebeschränkung für selbst gesetzlich krankenversicherte Kinder

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1988 - 12 A 2721/86
  • VG Ansbach, 28.06.2006 - AN 15 K 06.01407
  • VG Hannover, 05.07.2023 - 2 A 1567/23

    Beihilfe; Kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen

    Ein Begehren auf vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit kann im Wege einer Verpflichtungsklage verfolgt werden (VGH BW, Urt. v. 1.2.2019 - 2 S 1352/18 -, juris Rn. 22).

    Dies gilt auch in dem Fall, in dem - wie hier - um die Voranerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen gestritten wird (VGH BW, Urt. v. 1.2.2019 - 2 S 1352/18 -, juris Rn. 24).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat offen gelassen, ob eine solche Regelung generell gegen Art. 3 GG verstößt (vgl. juris Rn. 28 ff.) und einen Verstoß gegen höherrangiges Recht in einem Einzelfall angenommen, in dem eindeutig war, dass die Behandlung ausschließlich auf einer zahnmedizinisch zwingenden Indikation beruht (vgl. juris Rn. 33 ff.; vgl. hierzu auch VGH BW, Urt. v. 1.2.2019 - 2 S 1352/18 -, juris Rn. 60).

    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mittlerweile auch entschieden, dass im Falle einer primären Kieferanomalie ein Verstoß gegen Art. 3 GG und damit eine Beihilfefähigkeit der notwendigen medizinischen Maßnahmen in Betracht kommen kann, selbst wenn die Behandlung erst im Erwachsenenalter durchgeführt wird (VGH BW, Urt. v. 1.2.2019 - 2 S 1352/18 -, juris Rn. 53 ff.).

    insoweit das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 1. Februar 2019 - 2 S 1352/18 -, juris, (Beanstandung der Voraussetzung einer erst im Erwachsenenalter erworbenen Zahnfehlstellung, die die Ausnahmeregelung der Nr. 1.2.3 lit. b) der Anlage zur BVO BW in der seinerzeit aktuellen Fassung 2016 aufstellt, als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG ), in dem der Senat in Rn. 61 die Frage der "Stichhaltigkeit des vom Beklagten für die Altersdifferenzierung angeführten Rechtfertigungsgrundes, Zahn- und Kieferfehlstellungen könnten im Kindes- und Jugendalter mit besseren Erfolgsaussichten reguliert werden als bei Erwachsenen", als nicht entscheidungserheblich offen gelassen hat.

  • VG Karlsruhe, 27.05.2020 - 2 K 7367/18

    Beihilfefähigkeit eines PTBS-Assistenzhundes

    Denn die zuständigen Beihilfefestsetzungsbehörden sind nicht gehindert, im Rahmen ihres Ermessens derartige Kostenzusagen zu erteilen, die im Interesse des Beihilfeberechtigten liegen und frühzeitig Klarheit über die Beihilfefähigkeit der anstehenden Aufwendungen schaffen (vgl. hierzu grundlegend OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 14.08.1995 - 1 A 3558/92 -, juris ; ferner VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.09.2003 - 4 S 1869/02 -, juris ; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.2019 - 2 S 1352/18 -, juris m.w.N.; BayVGH, Urt. v. 06.06.2016 - 14 BV 15.527 -, juris ; VG Regensburg, Urt. v. 12.02.2019 - RO 12 K 17.2008 -, juris m.w.N.).

    Dies soll auch in dem Fall gelten, in dem um die Voranerkennung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen gestritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 01.02.2019 - 2 S 1352/18 -, juris m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 14.04.2021 - 2 A 553/20

    Beihilfe; kieferorthopädische Behandlung

    Der von Klägerseite herangezogenen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. zuletzt Urt. v. 1. Februar 2019 - 2 S 1352/18 -) sei aus diesem Grund nicht zu folgen.

    Die Gewährung von Beihilfe für eine kieferorthopädische Behandlung sei auch über die in § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SächsBhVO geregelten Ausnahmen hinaus geboten (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 1. Februar 2019 a. a. O.).

    13 Auf die von den Klägern herangezogene Rechtsprechung des VGH Baden- Württemberg (vgl. Urt. v. 1. Februar 2019 a. a. O.) kommt es schon deshalb nicht an, weil diese sich auf eine von § 12 SächsBhVO inhaltlich abweichende Regelung bezieht.

    Denn nach der dort geltenden Rechtslage (vgl. Nr. 1.2.3 der Anlage zur BVO, zitiert im Urteil vom 1. Februar 2019 a. a. O. Rn. 31) sind kieferorthopädische Behandlungen für Erwachsene nicht nur (wie in Sachsen) bei schweren Kieferanomalien in Kombination mit einer kieferchirurgischen Behandlung beihilfefähig, sondern auch bei einer ausschließlich medizinischen Indikation, sofern die Behandlung nicht aus ästhetischen Gründen erfolgt, keine Behandlungsalternative gegeben ist, die Zahnfehlstellung mit erheblichen Folgeproblemen verbunden ist und erst im Erwachsenenalter erworben wurde.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche

    Jemand ist krank, wenn er in seiner Körper- oder Geistesfunktion beeinträchtigt ist (BVerwG, Urteil vom 10.10.2013 - 5 C 32.12 - juris Rn. 11 mwN; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2021 - 2 S 872/20 - juris Rn. 37, Urteil vom 01.02.2019 - 2 S 1352/18 - juris 35 mwN).

    Behandlungsbedürftig ist der regelwidrige Zustand dann, wenn er mit ärztlicher Kunst und Aussicht auf Erfolg behoben, mindestens aber gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann bzw. Schmerzen oder sonstige Beschwerden gelindert werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2021 - 2 S 872/20 - juris Rn. 37, Urteil vom 01.02.2019 - 2 S 1352/18 - juris Rn. 33 mwN).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 2 S 872/20

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Chromosomenanalyse bei beiden

    Behandlungsbedürftig ist der regelwidrige Zustand dann, wenn er mit ärztlicher Kunst und Aussicht auf Erfolg behoben, mindestens aber gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann bzw. Schmerzen oder sonstige Beschwerden gelindert werden können (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2019 - 2 S 1352/18 - juris Rn. 33 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 2740/20

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für besondere individuelle Zahngestaltung;

    Wegen des nur ergänzenden Charakters der Beihilfe müssen vom Beamten oder Versorgungsempfänger jedoch auch Härten und Nachteile hingenommen werden, die sich aus der - am Alimentationsgrundsatz orientierten - pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht durch die Beihilfevorschriften ergeben und keine unzumutbare Belastung bedeuten (vgl. zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.02.2019 - 2 S 1352/18 - juris Rn. 45).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2021 - 1 A 2193/19

    Beihilfe; beihilfefähige Aufwendungen; kieferorthopädische Leistungen; 18.

    vgl. insoweit das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 1. Februar 2019 - 2 S 1352/18 -, juris, (Beanstandung der Voraussetzung einer erst im Erwachsenenalter erworbenen Zahnfehlstellung, die die Ausnahmeregelung der Nr. 1.2.3 lit. b) der Anlage zur BVO BW in der seinerzeit aktuellen Fassung 2016 aufstellt, als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG), in dem der Senat in Rn. 61 die Frage der "Stichhaltigkeit des vom Beklagten für die Altersdifferenzierung angeführten Rechtfertigungsgrundes, Zahn- und Kieferfehlstellungen könnten im Kindes- und Jugendalter mit besseren Erfolgsaussichten reguliert werden als bei Erwachsenen", als nicht entscheidungserheblich offen gelassen hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2021 - 2 S 3046/21

    Streitwert bei Klagen auf Voranerkennung der Beihilfefähigkeit

    Im vorliegenden Fall ergeben sich allerdings aus dem von der Klägerin mit Antrag vom 09.09.2020 vorgelegten Kostenvoranschlag, nach dem sich die Kosten der Operation (mit Ausnahme der Kosten der Physiotherapie) auf 186.571,63 US-Dollar (zum Zeitpunkt der Klageerhebung nach den Angaben der Klägerin umgerechnet 157.783,95 EUR) belaufen sollen, hinreichend konkrete Anhaltspunkte für das zur Bestimmung des Streitwerts nach § 52 Abs. 1 GKG maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Klägerin (vgl. den Senatsbeschluss vom 13.09.2021- 2 S 2147/21 - über die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren; vgl. im Ergebnis auch VGH Baden-Württemberg, Streitwertbeschluss vom 01.02.2019 - 2 S 1352/18 - juris Rn. 67; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.03.2021 - 1 A 3252/18 - juris Rn. 13; Bayerischer VGH, Streitwertbeschluss vom 06.06.2016 - 14 BV 15.527 - juris Rn. 51; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 15.04.2016 - 5 Bf 82/15 - juris Rn. 62; Saarländisches OVG, Beschluss vom 17.08.2005 - 1 Q 4/05 - juris Rn. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht