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   VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15   

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VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15 (https://dejure.org/2015,39566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.2015 - 9 S 1957/15 (https://dejure.org/2015,39566)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 9 S 1957/15 (https://dejure.org/2015,39566)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum wichtigen Grund im Sinne des § 76 Abs 2 S 3 Nr 3 SchulG BW für die Anordnung eines Schulbezirkswechsels gegen den Willen des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Schulbezirkswechsels gegen den Willen des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten; Nachhaltige Störung im Verhältnis zwischen der Schule und einem erziehungsberechtigten Elternteil; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 6 Abs 2 S 1 GG
    Zum wichtigen Grund im Sinne des § 76 Abs 2 S 3 Nr 3 SchulG BW für die Anordnung eines Schulbezirkswechsels gegen den Willen des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung eines Schulbezirkswechsels gegen den Willen des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten; Nachhaltige Störung im Verhältnis zwischen der Schule und einem erziehungsberechtigten Elternteil; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Schulbezirkswechsel wegen Fehlverhaltens eines Vaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anordnung eines Schulbezirkswechsels gegen den Willen des Schülers oder seiner Erziehungsberechtigten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung eines Schulbezirkswechsels gegen den Willen des Schülers oder seiner Erziehungsberechtigten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 341
  • VBlBW 2016, 152
  • DÖV 2016, 309 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1991 - 9 S 1523/91

    Abgrenzung zwischen der Bestimmung eines anderen Schulbezirks und dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Ein wichtiger Grund im Sinne der Vorschrift ist dann anzunehmen, wenn die Nachteile, die das schulpflichtige Kind bei dem Besuch der zuständigen Pflichtschule zu erleiden hätte, ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Verteilung der Schüler durch Schaffung und Einhaltung von Schulbezirken (vgl. Senatsbeschluss vom 10.10.1991 - 9 S 1523/91 -, BWVPr 1992, 42; Rux/Niehues, a.a.O., Rn. 748).

    Die Anordnung eines Schulwechsels gegen den Willen des Schülers beziehungsweise der Erziehungsberechtigten kann deshalb nicht allein durch Bestimmung eines anderen Schulbezirks nach § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SchG erfolgen, wenn es sich der Sache nach um eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 10.10.1991, a.a.O., m.w.N.; zur engen Auslegung siehe auch das bei Lambert/Müller/Sutor, Schulrecht Baden-Württemberg, Stand September 2014, § 76 SchG, Anm. 3.3, zitierte Schreiben des Kultusministeriums vom 20.07.2005 - 31-KM-6430.1/60/1).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule, welche die Bildung der einen Persönlichkeit des Kindes zum Ziel hat, ist in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.12.1972 - BvR 230/70, 1 BvR 95/71 -, BVerfGE 34, 165, 183).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 820/11

    Versagung von PKH unter Entscheidung einer bislang höchstrichterlich ungeklärten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe nur verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22.05.2012 - 2 BvR 820/11 -, juris Rn. 10; stRspr.).
  • BVerwG, 26.11.2004 - 2 B 72.04

    Rechtmäßigkeit einer Umsetzungsentscheidung; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Soweit der Vater der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 24.09.2015 gegen die Anordnung des Staatlichen Schulamts noch einwendet, damit solle offensichtlich ihm "die Alleinverantwortung" für die Probleme aufgebürdet werden, obwohl Fehlverhalten (aus seiner Sicht ganz überwiegend) bei anderen zu suchen sei, ist schließlich anzumerken, dass der Schulbezirkswechsel unabhängig von den genauen Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen bei dem Entstehen des Konflikts nicht zu beanstanden ist, weil jedenfalls die objektive Beteiligung des Vaters der Antragsteller daran hinreichend belegt ist (vgl. zur entsprechenden Beurteilung bei "innerdienstlichen Spannungen" BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2013 - 9 S 2180/12

    Kein Anspruch der Eltern auf Einführung des Schulfachs "Ethik" an Grundschulen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Den verfassungsrechtlichen Hintergrund bildet der Befund, dass der staatliche Erziehungsauftrag in der Schule, von dem Art. 7 Abs. 1 GG ausgeht, in seinem Bereich dem elterlichen Erziehungsrecht gleichgeordnet ist (vgl. Senatsurteil vom 23.01.2013 - 9 S 2180/12 -, VBlBW 2013, 214, 218, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2012 - 5 LA 182/10

    Ersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche bei Verletzung der Fürsorgepflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    In schulischen Konflikten gebieten der pädagogische Auftrag der Schule, der Gedanke der gedeihlichen Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Eltern sowie das Schutzbedürfnis der Schüler von allen Beteiligten besondere Rücksichtnahme und die Bereitschaft zur innerschulischen Schlichtung (vgl. Niedersächs. OVG, Beschluss vom 13.07.2012 - 5 LA 182/10 -, NVwZ-RR 2012, 765).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Ist zu erwarten, dass Eltern sich der gemeinsamen Verantwortung mit der Schule für die Erziehung und Bildung nicht stellen oder ist das Vertrauensverhältnis zur Schule gestört, kann eine konkrete Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Schule entstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, VBlBW 1996, 148, 150).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1989 - 9 S 3042/88

    Erfüllung der Schulpflicht - Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SchG soll sachgerechte Ausnahmeentscheidungen zugunsten und im Interesse des schulpflichtigen Kindes ermöglichen (vgl. Senatsurteil vom 08.08.1989 - 9 S 3042/88 -, DVBl. 1989, 1267, 1269, m.w.N.; zum Gewicht des Kindeswohls in diesem Zusammenhang siehe auch Bay. VGH, Urteil vom 29.01.1979 - 2229 VII 78 -, BayVBl. 1979, 373).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 9 S 2178/99

    Zuweisung in eine andere Schule desselben Schultyps - Zumutbarkeit - Maßnahmen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Schließlich ist der angeordnete Schulbezirkswechsel für die Antragsteller unter Berücksichtigung aller Einzelfallumstände auch nicht unzumutbar (vgl. dazu, dass der Begriff der "Zumutbarkeit" des Besuchs einer anderen Schule eine weite Betrachtung erfordert, bereits Senatsbeschluss vom 15.09.1999 - 9 S 2178/99 -, NVwZ-RR 2000, 162, zu § 88 Abs. 4 Satz 2 SchG).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 3 ZB 14.591

    Beamtenrecht; Versetzung eines Lehrers; Innerdienstliches Spannungsverhältnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.2015 - 9 S 1957/15
    Soweit der Vater der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 24.09.2015 gegen die Anordnung des Staatlichen Schulamts noch einwendet, damit solle offensichtlich ihm "die Alleinverantwortung" für die Probleme aufgebürdet werden, obwohl Fehlverhalten (aus seiner Sicht ganz überwiegend) bei anderen zu suchen sei, ist schließlich anzumerken, dass der Schulbezirkswechsel unabhängig von den genauen Verursachungs- und Verschuldensbeiträgen bei dem Entstehen des Konflikts nicht zu beanstanden ist, weil jedenfalls die objektive Beteiligung des Vaters der Antragsteller daran hinreichend belegt ist (vgl. zur entsprechenden Beurteilung bei "innerdienstlichen Spannungen" BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; Bay. VGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 -, juris, m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 06.07.2010 - 12 K 416/10

    Stornokosten wegen Nichtteilnahme an einer Schulfahrt

  • VG Stuttgart, 01.09.2010 - 12 K 2706/10

    Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirks; Gesundheit eines Schülers;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2005 - 19 B 1679/05

    Wichtiger Grund für die Gestattung des Besuchs einer anderen Grundschule als der

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