Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6899
VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20 (https://dejure.org/2021,6899)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.03.2021 - 4 S 2438/20 (https://dejure.org/2021,6899)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. März 2021 - 4 S 2438/20 (https://dejure.org/2021,6899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kein Anspruch auf Unfallausgleich aufgrund eines Dienstunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Bestimmung eines einheitlichen Grades der Schädigungsfolgen bei einer durch einen Schüler hervorgerufenen psychischen Erkrankung; Hemmung der Verjährung von Unfallausgleichansprüchen durch Erhebung der Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Lehrers auf Gewährung von Unfallausgleich

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 20.19

    Antrag; Beginn der Verjährung; Effektivitätsgrundsatz; Feuerwehrbeamter;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Dabei ist nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch maßgebenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage zu beurteilen, welche Verjährungsregelung als die sachnächste analog heranzuziehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 20.19 -, Juris Rn. 16 m.w.N.; BT-Drs. 14/9007, S. 26).

    Schwebende Verhandlungen sind jedoch nur anzunehmen, wenn ein Beteiligter eine Erklärung abgibt, die der anderen Seite die Annahme gestattet, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 20.19 -, Juris Rn. 44; sowie Beschluss vom 20.01.2014 - 2 B 6.14 -, Juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - IX ZR 180/04 -, Juris Rn. 32 und Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZR 91/08 -, Juris Rn. 8).

    Zwar kann dieser erstmaligen Antragstellung allein noch keine verjährungshemmende Wirkung beigemessen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 20.19 -, Juris Rn. 33 - 38), jedoch lässt sie gemeinsam mit der zuvor erfolgten Nachfrage des Regierungspräsidiums S. im Dienstunfallanerkennungsbescheid vom 14.02.2017, welche gesundheitlichen Einschränkungen bei der Klägerin dienstunfallbedingt bestanden, den Schluss auf ein Verhandeln im Sinne des § 203 BGB analog zu.

    Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.06.2020 - 2 C 20.19 -, Juris Rn. 46, vom 17.09.2015 - 2 C 26.14 -, Juris Rn. 54 und vom 15.06.2006 - 2 C 14.05 -, Juris Rn. 23).

  • BVerwG, 15.03.2017 - 10 C 3.16

    Kurze Verjährung bei subventionsrechtlichen Erstattungsansprüchen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Nach § 203 BGB, der im Öffentlichen Recht ebenfalls entsprechend anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, Juris Rn. 24 m.w.N.), ist die Verjährung gehemmt, wenn zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände schweben, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

    Da der Lebenssachverhalt von den Parteien regelmäßig in seiner Gesamtheit verhandelt wird, werden grundsätzlich sämtliche Ansprüche, die der Gläubiger aus dem Sachverhalt herleiten kann, von der Hemmung der Verjährung erfasst (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, Juris Rn. 24 m.w.N.; BGH, Urteil vom 5.06.2014 - VII ZR 285/12 -, Juris Rn. 12).

    Im Übrigen endet die Verjährungshemmung zu dem Zeitpunkt, zu dem unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben mit dem nächsten Verhandlungsschritt zu rechnen gewesen wäre (vgl. BT -Drs. 14/6040, S. 112; BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, Juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 594/15 -, Juris Rn. 16).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Der Anspruch braucht der Höhe nach nicht festzustehen, so dass auch eine Festsetzung gemäß § 3 LBeamtVG für die "Entstehung" eines Anspruchs im Sinne der Verjährungsvorschriften nicht erforderlich ist (vgl. zum BeamtVG des Bundes BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, Juris Rn. 15 m.w.N. und zum Unfallausgleich Beschluss vom 30.06.1992 - 2 B 23.92 -, Juris Rn. 7).

    Zwar ist der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber finanziellen Ansprüchen von Beamten die Einrede der Verjährung zu erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, Juris Rn. 16 m.w.N. und Beschluss vom 30.06.1992 - 2 B 23.92 -, Juris Rn. 12, 13).

    Dieser Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erfordert ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn, welches nicht notwendig schuldhaft sein muss, aber angesichts der Umstände des Einzelfalls die Einrede der Verjährung deshalb als treuwidrig erscheinen lässt, weil der Beamte veranlasst worden ist, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.06.2006 - 2 C 14.05 -, Juris Rn. 23 und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, Juris Rn. 16).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Dieser Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erfordert ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn, welches nicht notwendig schuldhaft sein muss, aber angesichts der Umstände des Einzelfalls die Einrede der Verjährung deshalb als treuwidrig erscheinen lässt, weil der Beamte veranlasst worden ist, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.06.2006 - 2 C 14.05 -, Juris Rn. 23 und vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, Juris Rn. 16).

    Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.06.2020 - 2 C 20.19 -, Juris Rn. 46, vom 17.09.2015 - 2 C 26.14 -, Juris Rn. 54 und vom 15.06.2006 - 2 C 14.05 -, Juris Rn. 23).

  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Der Anspruch braucht der Höhe nach nicht festzustehen, so dass auch eine Festsetzung gemäß § 3 LBeamtVG für die "Entstehung" eines Anspruchs im Sinne der Verjährungsvorschriften nicht erforderlich ist (vgl. zum BeamtVG des Bundes BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, Juris Rn. 15 m.w.N. und zum Unfallausgleich Beschluss vom 30.06.1992 - 2 B 23.92 -, Juris Rn. 7).

    Zwar ist der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber finanziellen Ansprüchen von Beamten die Einrede der Verjährung zu erheben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, Juris Rn. 16 m.w.N. und Beschluss vom 30.06.1992 - 2 B 23.92 -, Juris Rn. 12, 13).

  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Im Übrigen endet die Verjährungshemmung zu dem Zeitpunkt, zu dem unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben mit dem nächsten Verhandlungsschritt zu rechnen gewesen wäre (vgl. BT -Drs. 14/6040, S. 112; BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, Juris Rn. 26; BGH, Urteil vom 08.11.2016 - VI ZR 594/15 -, Juris Rn. 16).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Selbst wenn man dies anders beurteilte, läge ein Ende der Verhandlungen über die Unfallausgleichsansprüche von Januar bis Mai 2014 in deren faktischem Stillstand ("Einschlafen der Verhandlungen"; vgl. BT.-Drs. 14/6857, S. 7, 43; BGH, Urteil vom 06.11.2008 - IX ZR 158/07 -, Juris).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 285/12

    Vergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Bestellerkündigung:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Da der Lebenssachverhalt von den Parteien regelmäßig in seiner Gesamtheit verhandelt wird, werden grundsätzlich sämtliche Ansprüche, die der Gläubiger aus dem Sachverhalt herleiten kann, von der Hemmung der Verjährung erfasst (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 15.03.2017 - 10 C 3.16 -, Juris Rn. 24 m.w.N.; BGH, Urteil vom 5.06.2014 - VII ZR 285/12 -, Juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09

    Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Auch wäre ein Vorverfahren nach dem bislang feststellbaren Sach- und Streitstand überflüssig und damit funktionslos (vgl. zur insoweit erforderlichen verobjektivierten [richterlichen] Einschätzung BVerwG, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 -, Juris Rn. 24 - 31).
  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 180/04

    Hemmung der Verjährung von Regressansprüchen gegen einen Steuerberater aufgrund

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 4 S 2438/20
    Schwebende Verhandlungen sind jedoch nur anzunehmen, wenn ein Beteiligter eine Erklärung abgibt, die der anderen Seite die Annahme gestattet, der Erklärende lasse sich auf Erörterungen über die Berechtigung des Anspruchs oder dessen Umfang ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 20.19 -, Juris Rn. 44; sowie Beschluss vom 20.01.2014 - 2 B 6.14 -, Juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 01.02.2007 - IX ZR 180/04 -, Juris Rn. 32 und Beschluss vom 12.05.2011 - IX ZR 91/08 -, Juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18

    Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als

  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 8 U 53/15

    Rückforderung einer unter Vorbehalt geleisteten Schmerzensgeldzahlung

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 91/08

    Haftung des Steuerberaters: Wegfall der Hinweispflicht auf den Regressanspruch

  • BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 6.14

    Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich

  • OLG Hamm, 30.03.2012 - 19 U 186/11

    Hemmung der Verjährung durch mehrfach unterbrochene und wiederaufgenomme

  • OVG Sachsen, 16.08.2016 - 2 A 53/15

    Unfallausgleich; Verjährung; unzulässige Rechtsausübung

  • BVerwG, 11.10.2006 - 1 D 10.05

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Melde- und Nachweispflichten bei Erkrankung;

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 C 51.11

    Unfallfürsorge; qualifizierter Dienstunfall; besondere Lebensgefahr; objektive

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

  • BVerwG, 09.10.2002 - 1 D 3.02

    Oberlokomotivführer bei der Bahn; schuldhaft ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.2015 - 2 B 79.14

    Eintritt des Versorgungsfalls; Versetzung in den Ruhestand; Beginn des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 4 B 32.10

    Dienstunfall; Unfallausgleich; MdE; Gesamt-MdE; Anhaltspunkte für die ärztliche

  • VG Hamburg, 12.07.2023 - 21 K 1275/20

    Überwiegend erfolglose Klage eines Beamten auf Gewährung von Unfallfürsorge nach

    Im Rahmen einer Klage auf Gewährung von Unfallausgleich nach § 39 HmbBeamtVG (juris: BeamtVG HA) bleiben gesundheitliche Änderungen nach dem Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung außer Betracht (Anschluss an VGH Mannheim, Urt. v. 3.3.2021, 4 S 2438/20, juris Rn. 26; OVG Münster, Urt. v. 23.11.2015, 1 A 857/12, juris Rn. 76 ff.; OVG Berlin, Urt. v. 19.1.2011, OVG 4 B 32.10, juris Rn. 22; OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008, 2 A 38/05, juris Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.2.2008, 5 LA 21/07, juris Rn. 5).(Rn.65).

    Gesundheitliche Änderungen nach diesem Zeitpunkt sind in einem Verfahren, in dem über die Gewährung von Unfallausgleich gestritten wird, unerheblich, da es nicht Aufgabe des Gerichts ist, den für die Gewährung von Unfallausgleich maßgeblichen, verschiedenen Änderungen unterworfenen Gesundheitszustand des Beamten während der Dauer des gerichtlichen Verfahrens "rechtlich unter Kontrolle zu halten" (zum Ganzen: VGH Mannheim, Urt. v. 3.3.2021, 4 S 2438/20, juris Rn. 26; OVG Münster, Urt. v. 23.11.2015, 1 A 857/12, juris Rn. 77 f.; OVG Berlin, Urt. v. 19.1.2011, OVG 4 B 32.10, juris Rn. 22; OVG Bremen, Urt. v. 29.10.2008, 2 A 38/05, juris Rn. 55; OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.2.2008, 5 LA 21/07, juris Rn. 5; VG Hamburg, Urt. v. 26.10.2022, 8 K 4993/15, n.v.; VG Hamburg, Urt. v. 7.9.2016, 21 K 5164/13, n.v., m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht