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   VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08   

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https://dejure.org/2009,27892
VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08 (https://dejure.org/2009,27892)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.02.2009 - 6 S 109/08 (https://dejure.org/2009,27892)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 6 S 109/08 (https://dejure.org/2009,27892)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Auswirkungen der Änderung eines Bescheides auf dessen Rechtmäßigkeit; keine Anwendbarkeit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2007-03-15, 1 BvR 2138/05, NVwZ 2007, 1049, auf HwO § 17 Abs 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05

    Kein Betretungs- und Besichtigungsrecht der Handwerkskammern bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Des Weiteren macht der Kläger geltend, dass das verwaltungsgerichtliche Urteil von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2007 -1 BvR 2138/05 -, NVwZ 2007, 1049, abweiche, mit dem das Bundesverfassungsgericht entschieden habe, dass das Betretungsrecht nach § 17 HwO zwar verfassungsgemäß sei, das Auskunfts- und Betretungsrecht nach § 17 HwO aber nur insoweit ausgeübt werden dürfe, als es dazu diene, der Handwerkskammer das korrekte Führen der Handwerksrolle zu ermöglichen.

    Soweit der Kläger schließlich pauschal und ohne weitere Begründung vorbringt, dass damit (gemeint der Widerspruch des verwaltungsgerichtlichen Urteils zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2007, a.a.O.) nicht nur der Zulassungsgrund der Divergenz, sondern auch die Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), der besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) vorliegen, lässt sein Vorbringen die erforderliche (gesonderte) Darlegung der Voraussetzungen dieser Zulassungsgründe im Einzelnen vermissen.

    Darüber hinaus liegt, wie bereits dargestellt, eine Divergenz zu tragenden Rechtssätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 15.03.2007, a.a.O., gerade nicht vor.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 163), dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 15.12.2003 - 7 AV 2.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; Änderung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 163), dass ein Erfolg der angestrebten Berufung nach den Erkenntnismöglichkeiten des Zulassungsverfahrens möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.12.2003 - 7 AV 2/03 -, NVwZ 2004, 744).
  • BVerwG, 05.02.1993 - 7 B 107.92

    Verfahrensfehler - Heilung - Begründung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Dies ist nicht der Fall, soweit der Regelungsausspruch des fraglichen Verwaltungsaktes nicht geändert wird (BVerwG, Beschluss vom 05.02.1993 - 7 B 107/92 -, NVwZ 1993, 976, 977).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2004 - 10 S 951/03

    Entsprechende Anwendung von TA Lärm Nr 6.7 S 1 bei Bestimmung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Dabei ist der Vortrag, welcher nach Fristablauf eingereicht wird, nur dann zu berücksichtigen, wenn er fristgerecht vorgetragene Zulassungsgründe näher erläutert oder verdeutlicht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.02.2004 - 10 S 951/03 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2007 - 4 B 38.07

    Die allein auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Dies erfordert neben dem Sachvortrag, hinsichtlich welcher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hatte, eine nähere Darlegung, inwiefern bereits im erstinstanzlichen Verfahren auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt wurde, oder inwiefern sich dem Gericht derartige Ermittlungen vor Erlass der Entscheidung auch ohne dieses Hinwirken aufdrängen mussten (BVerwG, Beschluss vom 20.09.2007 - BVerwG 4 B 38.07 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.03.2001 - 4 TZ 822/01

    Darlegung von Zulassungsgründen; fehlende Antragsbefugnis - Meldung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Das in § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO verankerte Darlegungserfordernis verlangt von dem Antragsteller, sein tatsächliches und rechtliches Vorbringen zu den einzelnen geltend gemachten Zulassungsgründen zumindest mit einiger Eindeutigkeit zuzuordnen; es ist nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts bzw. des Verwaltungsgerichtshofs, aus dem gesamten Vortrag die den einzelnen Zulassungsgründen zuzuordnenden Gesichtspunkte herauszusuchen (Hess. VGH, Beschluss vom 20.03.2001 - 4 TZ 822/01 -, NVwZ 2001, 1178).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2000 - 4 S 588/00

    Anforderung an die Darlegung von Zulassungsgründen für ein Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.02.2009 - 6 S 109/08
    Da die Zulassung der Berufung bei den einzelnen Zulassungsgründen des § 124 Abs. 2 VwGO an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft ist, ist bei der Geltendmachung mehrerer Zulassungsgründe das Vorliegen ihrer Voraussetzungen im Einzelnen durch entsprechende Ausführungen regelmäßig gesondert darzulegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.05.2000 - 4 S 588/00 -, VBlBW 2000, 446).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LB 118/08

    Auskunftspflichtigkeit jedes Gewerbetreibenden nach der Handwerksordnung (HwO) im

    Der verfassungsgerichtliche Beschluss bezieht sich also auf die Auslegung des § 17 Abs. 2 HwO (ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 10.2.2009 - 6 S 109/08 -, GewArch 2009, 246).
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