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   VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18   

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VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18 (https://dejure.org/2018,15832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 (https://dejure.org/2018,15832)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juni 2018 - 1 S 1132/18 (https://dejure.org/2018,15832)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Kostendeckungsvorschlag für Einnahmeausfälle in Bürgerbegehren? Karten und Pläne zu Bürgerbegehren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten in einem Kostendeckungsvorschlag bei möglichem Wegfall von Einnahmen nach Durchführung eines Bürgerbegehrens

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Berücksichtigung des Entgehens von Einnahmen im Kostendeckungsvorschlag zu einem Bürgerbegehren; Möglichkeit der Beifügung eines Lageplans oder einer Karte im Rahmen eines Bürgerbegehrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 21 Abs. 3
    Bürgerbegehren; Fragestellung; Karte; Kostendeckungsvorschlag; Lageplan

  • rechtsportal.de

    GemO BW § 21 Abs. 3 S. 4; VwGO § 123
    Grundsätze zur Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten in einem Kostendeckungsvorschlag bei möglichem Wegfall von Einnahmen nach Durchführung eines Bürgerbegehrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Dotternhausen: Bürgerbegehren zum Plettenberg voraussichtlich unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 68, 238
  • NVwZ-RR 2019, 241
  • VBlBW 2018, 469
  • DÖV 2018, 785
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2008 - 10 ME 204/08

    Hinreichende Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich der Koppelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Sie müssen daher nicht Gegenstand des Kostendeckungsvorschlags sein (Senat, Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - EKBW § 21 GemO E 37; Urt. v. 21.04.2015, a.a.O.; ähnlich OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2004 - 15 B 522/04 - DÖV 2004, 968 [Zurechnungszusammenhang maßgeblich]; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - juris Rn. 27 [auch Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen]).

    Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. v. 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73; ähnlich: OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2014 - 15 B 499/14 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008, a.a.O., Rn. 22).

    Daher dürften im Allgemeinen subjektive, im Laufe des Verfahrens erläuternde Vorstellungen der Initiatoren oder Vertreter des Bürgerbegehrens sowie außerhalb des Bürgerbegehrens von ihnen zur Verfügung gestellte Informationen für die Auslegung der Fragestellung ohne Belang sein (so NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008, a.a.O., Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 1 S 1526/81

    Kostendeckungsvorschlag im Rahmen eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Daher sind jedenfalls in Form einer überschlägigen Schätzung die durch die Maßnahme voraussichtlich entstehenden Kosten und ein Vorschlag für deren Deckung anzugeben (Senat, Urt. v. 06.07.1982 - 1 S 1526/81 - ESVGH 33, 42).

    Zu den Kosten, die im Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens anzugeben sind, gehören nicht nur die unmittelbaren Kosten der vorgeschlagenen Maßnahme, sondern auch die notwendigen Folgekosten (Senat, Urt. v. 06.07.1982, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2014 - 15 B 499/14

    Verpflichtung zur Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Wege der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. v. 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73; ähnlich: OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2014 - 15 B 499/14 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008, a.a.O., Rn. 22).

    Es ist nicht ausgeschlossen, eine textliche Fragestellung durch Beifügung eines Lageplans oder einer Karte zu präzisieren (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2014, a.a.O., Rn. 13).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Ein Kostendeckungsvorschlag ist allerdings entbehrlich, wenn keine Kosten anfallen, mit der Realisierung des Bürgerbegehrens sogar Einsparungen verbunden sind oder eine Kostenentwicklung nicht voraussehbar ist (Senat, Urt. v. 21.04.2015 - 1 S 1949/13 - VBlBW 2015, 375).

    Sie müssen daher nicht Gegenstand des Kostendeckungsvorschlags sein (Senat, Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - EKBW § 21 GemO E 37; Urt. v. 21.04.2015, a.a.O.; ähnlich OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2004 - 15 B 522/04 - DÖV 2004, 968 [Zurechnungszusammenhang maßgeblich]; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - juris Rn. 27 [auch Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - 15 B 522/04

    Anforderungen und Wirkung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Sie müssen daher nicht Gegenstand des Kostendeckungsvorschlags sein (Senat, Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - EKBW § 21 GemO E 37; Urt. v. 21.04.2015, a.a.O.; ähnlich OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2004 - 15 B 522/04 - DÖV 2004, 968 [Zurechnungszusammenhang maßgeblich]; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - juris Rn. 27 [auch Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen]).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1976 - I 561/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Da bei den Gemeindebürgern im Allgemeinen keine besonderen verwaltungsrechtlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können, dürfen an die Formulierung und die äußere Form eines Bürgerbegehrens jedoch keine übertriebenen formalen Anforderungen gestellt werden (Senat, Urt. v. 25.10.1976 - I 561/76 - ESVGH 27, 73; ähnlich: OVG NRW, Beschl. v. 15.05.2014 - 15 B 499/14 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008, a.a.O., Rn. 22).
  • VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 9 K 2491/18

    Anforderungen an ein Bürgerbegehren, hier gegen den Abbau von Kalkstein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 8. Mai 2018 - 9 K 2491/18 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11

    Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.06.2018 - 1 S 1132/18
    Sie müssen daher nicht Gegenstand des Kostendeckungsvorschlags sein (Senat, Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 - EKBW § 21 GemO E 37; Urt. v. 21.04.2015, a.a.O.; ähnlich OVG NRW, Beschl. v. 19.03.2004 - 15 B 522/04 - DÖV 2004, 968 [Zurechnungszusammenhang maßgeblich]; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - juris Rn. 27 [auch Schadensersatzansprüche zu berücksichtigen]).
  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20

    Bürgerbegehren unzulässig

    Es muss deshalb anhand der vom objektiven Empfängerhorizont ausgehenden Auslegung zweifelsfrei geklärt werden können, über welchen konkreten Gegenstand und welche Fragestellung die Unterzeichner und Unterzeichnerinnen die Durchführung eines Bürgerentscheids verlangen ( VGH Kassel, Beschluss vom 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 -, Rn. 51 ; VGH H-Stadt, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 -, Rn. 21; VGH Mannheim, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 17).

    Bei der Auslegung hält die Rechtsprechung eine "wohlwollende Tendenz" für gerechtfertigt, weil das Rechtsinstitut für die Bürger handhabbar sein soll, solange nur das sachliche Ziel des Begehrens klar erkennbar ist (VGH H-Stadt, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 -, Rn. 21; VGH Mannheim, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 14).

    Es soll vermieden werden, dass ein Bürgerbegehren mit der gemäß § 8b Abs. 7 HGO dreijährigen Verbindlichkeit eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung Maßnahmen beschließt, deren finanzielle Folgen für die Gemeinde nicht überschaubar und nicht finanzierbar sind ( VGH Kassel, Beschluss vom 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, Rn. 54 ; vom 10.11.2016 - 8 B 2536/16 -, Rn. 8 f.; und vom 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 -, Rn. 11 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.08.2008 - 10 ME 204/08 - VGH Mannheim, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 10f.; VG Frankfurt, Beschluss vom 06.09.2016 - 7 L 2204/16.F - VG Kassel, Urteil vom 28.09.2012 - 3 K 659/12.KS -, Rn. 41).

    Denn in diesem Fall ist der Wegfall der bisherigen Einnahmen unmittelbare Folge der verlangten Maßnahme (VGH Mannheim, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, Rn. 12).

  • VG Frankfurt/Main, 28.02.2024 - 7 K 1080/22

    Mangelnde Bestimmtheit eines Bürgerbegehrens über den Neubau eines

    Es muss deshalb anhand der vom objektiven Empfängerhorizont ausgehenden Auslegung zweifelsfrei geklärt werden können, über welchen konkreten Gegenstand und welche Fragestellung die Unterzeichnenden die Durchführung eines Bürgerentscheids verlangen (Hessischer VGH, Beschluss vom 05.10.2007 - 8 TG 1562/07 - juris Rn. 51; Bayerischer VGH, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 - juris Rn. 17; Kammer, Urteil vom 10.03.2022 - 7 K 201/20.F - juris Rn. 78).

    Bei der Auslegung hält die Rechtsprechung eine "wohlwollende Tendenz" für gerechtfertigt, weil das Rechtsinstitut für die Bürger*innen handhabbar sein soll, solange nur das sachliche Ziel des Begehrens klar erkennbar ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 21.03.2012 - 4 B 11.221 - juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 - juris Rn. 14; Kammer, Urteil vom 10.03.2022 - 7 K 201/20.F - juris Rn. 80).

    Auch sind erst im Laufe des Verfahrens erläuterte Vorstellungen für die Auslegung der Fragestellung ohne Belang (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2018 - 1 S 1132/18 - juris Rn. 17).

  • VG Karlsruhe, 10.07.2020 - 2 K 7650/19

    Zulässigkeit eines von Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehrens;

    Richtet sich ein Bürgerbegehren der Sache nach gegen die Erteilung des Zuschlags auf ein Angebot eines Investors, das den Abschluss eines komplexen Vertragswerks mit diversen im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Leistungen und Gegenleistungen der Beklagten wie auch des Investors erforderlich macht, muss das Bürgerbegehren auch die insoweit "notwendigen Folgekosten" (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, juris = VBlBW 2018, 469 ) für die weitere bzw. alternative Planung der Gemeinde im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids zumindest im Rahmen einer überschlägigen Kostenschätzung in den Blick nehmen, auch wenn die zur Entscheidung gestellte Frage vordergründig lediglich eine isolierte "Begrenzung" der Kosten auf der "Ausgabenseite" des Gesamtvertrags zum Gegenstand der Frage macht.

    Auch der Zweck der Vorschrift macht es daher nicht notwendig, den Verzicht auf diese künftig bloß möglichen Einnahmen im Kostendeckungsvorschlag darzustellen (vgl. zu diesen Maßstäben zuletzt VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.06.2018 - 1 S 1132/18 -, juris = VBlBW 2018, 469 m.w.N.).

  • VG Bremen, 01.11.2018 - 1 V 667/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehens - Bürgerbegehren; Kostendeckung;

    Vielmehr genügt eine überschlägige Schätzung der Kosten (vgl. VGH Mannheim, B. v. 13.06.2018,1 S 1132/18, juris, Rn. 10; OVG Lüneburg, ebenda; VGH Kassel, B. v. 10.11.2016, 8 B 2536/16, juris, Rn. 9; OVG Weimar, B. v. 19.11.2015, 3 EO 363/15, juris, Rn. 32).

    Ob das anders wäre, wenn Einnahmen bereits in der Vergangenheit erzielt worden wären und nun wegfielen (so VGH Mannheim, B. v. 13.06.2018, 1 S 1132/18, juris, Rn. 12), kann hier dahinstehen.

  • VG Freiburg, 14.04.2022 - 10 K 217/22

    Bestellung eines Prozesspflegers für eine durch Eingemeindung untergegangene

    Die Fragestellung muss daher in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich sein (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 15 B 499/14 -, juris m.w.N.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 9 K 2491/18 -, juris Rn. 41; VG Sigmaringen, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 2 K 178/17 -, juris, in diesem Sinne bestätigend die nachgehende Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 1 S 1132/18 -, juris Rn. 14).
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