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   VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15   

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https://dejure.org/2016,10684
VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15 (https://dejure.org/2016,10684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 (https://dejure.org/2016,10684)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. April 2016 - 2 S 2252/15 (https://dejure.org/2016,10684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Erwartung des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens binnen vier Jahren; Heilung der Rechtswidrigkeit durch nunmehrigen Nachweis der Herstellung binnen vier Jahren; keine Vorauszahlung nach KAG BW 2005 § 25 Abs 2 ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Technische endgültige Herstellung einer genau bestimmten, grundsätzlich beitragsfähigen Anlage innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens; Heilung eines mangels ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 125 Abs 3 BauGB
    Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Erwartung des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens binnen vier Jahren; Heilung der Rechtswidrigkeit durch nunmehrigen Nachweis der Herstellung binnen vier Jahren; keine Vorauszahlung nach KAG BW 2005 § 25 Abs 2 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorauszahlung; Absehbarkeit der Herstellung; Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Grundzüge der Planung; Heilung eines rechtswidrigen Vorausleistungsbescheids

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Erhebung einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Technische endgültige Herstellung einer genau bestimmten, grundsätzlich beitragsfähigen Anlage innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens; Heilung eines mangels ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 555
  • NVwZ-RR 2016, 555 DÖV 2016, 695 (Ls.)
  • VBlBW 2016, 505
  • DÖV 2016, 695
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 08.11.1991 - 8 C 89.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15
    Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung ist eine objektive Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Vorausleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991 - 8 C 89.89 - juris).

    Sie bezieht sich auf den Abschluss der Durchführung der nach Maßgabe der satzungsrechtlichen Merkmalsregelung und des einschlägigen Bauprogramms für die endgültige Herstellung der gesamten Anlage erforderlichen Maßnahmen, mithin die technische Herstellung und nicht das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991, aaO).

    Die fehlende Möglichkeit einer Kombination von Vorauszahlung und Abschnittsbildung als zwei wahlweise zur Verfügung stehenden Vorfinanzierungsinstrumenten ergibt sich nicht nur aus der Rechtsprechung zur Vorausleistung, welche stets auf die Absehbarkeit der Herstellung der Gesamtanlage abstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991, aaO).

  • BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 114.83

    Vorausleistungen - Erschließungsaufwand - Höhe - Eigentümer - Mehrfache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15
    Zwar dürfte die im bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht anerkannte Möglichkeit einer nachträglichen Heilung eines ursprünglich rechtswidrigen Vorausleistungsbescheids (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1985 - 8 C 114.83 - juris) grundsätzlich auch im landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht bestehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2015 - 2 S 2301/14

    Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage; Abweichen von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15
    Der Begriff der damit hier zugrunde zu legenden beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris) nicht ein Begriff des Erschließungs- oder Planungsrechts, sondern ein solcher des Erschließungsbeitragsrechts.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 2 S 2471/12

    Erschließungsbeiträge bei ehemaliger Bundesstraße; nichtförmliche Widmung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erwartung der endgültigen Herstellung ist wie schon unter Geltung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Erlass des Widerspruchsbescheids (vgl. Senatsurteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 2 S 1685/15

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Umfang der Überprüfung eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 2 S 2252/15
    Bei der Vorausleistung von Erschließungsbeiträgen wird in der Regel vor Abschluss der technischen Herstellungsarbeiten die prognostische, unter Beachtung der maßgeblichen Kriterien für die sog. natürliche Betrachtungsweise getroffene Einschätzung der Gemeinde zum Umfang der Erschließungsanlage zu Grunde zu legen sein (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.2015 - 2 S 1685/15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    a) Der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich angeschlossen hat (vgl. Senatsurteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris und vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 -, juris), nicht ein Begriff des Erschließungs- oder Planungsrechts, sondern ein solcher des Erschließungsbeitragsrechts.

    Das Vorauszahlungsverlangen scheitert hier nicht daran, dass eine Vorauszahlung gem. § 25 Abs. 2 KAG nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 -, juris Rn. 24) nur für die endgültige Herstellung der gesamten Erschließungsanlage, nicht dagegen für einen nach § 37 Abs. 2 Satz 1 KAG gebildeten Abschnitt einer Erschließungsanlage erhoben werden kann.

    Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung ist eine objektive Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Vorausleistung (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.1991 - 8 C 89.89 - juris, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 -, juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erwartung der endgültigen Herstellung ist wie schon unter Geltung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Erlass des Widerspruchsbescheids (vgl. Senatsurteile vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris und vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris).

    Dabei muss die Gemeinde eine Prognose zur Absehbarkeit der endgültigen Herstellung treffen, und hat die Anhaltspunkte zugrunde zu legen, die ihr im Zeitpunkt des Abschlusses des die Vorausleistung betreffenden Verwaltungsverfahrens vorliegen und nachweisbar sind (Senatsurteil vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris Rn. 18 unter Verweis auf Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 21, Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Der Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat für das landesrechtliche Erschließungsbeitragsrecht ausdrücklich angeschlossen hat (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 20 f. und vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris Rn. 19), nicht ein Begriff des Erschließungs- oder Planungsrechts, sondern ein solcher des Erschließungsbeitragsrechts (BVerwG, Urteil vom 15.02.1991 - 8 C 56.89 - juris Rn. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 2 S 1403/21

    Heranziehung zu einer Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag; Entstehung;

    Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung im Sinne von § 25 Abs. 2 KAG verlangt eine an der satzungsmäßigen Merkmalsregelung und dem einschlägigen Bauprogramm ausgerichtete Prognoseentscheidung der Gemeinde, die sich nicht auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sondern allein auf den Abschluss der kostenverursachenden Erschließungsmaßnahme bezieht (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris).

    a) Die Absehbarkeit der endgültigen Herstellung ist eine objektive Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Vorausleistung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2016 - 2 S 2252/15 - juris Rn. 17).

    Sie verlangt eine an der satzungsmäßigen Merkmalsregelung und dem einschlägigen Bauprogramm ausgerichtete Prognoseentscheidung der Gemeinde, die sich nicht auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, sondern allein auf den Abschluss der kostenverursachenden Erschließungsmaßnahme bezieht (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2016, aaO; zum Bundesrecht BVerwG, Urteile vom 12.05.2016 - 9 C 11.15 - juris Rn. 17 und vom 08.11.1991 - 8 C 89.89 - juris Rn. 17).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erwartung der endgültigen Herstellung innerhalb von vier Jahren ist wie schon unter Geltung der bundesrechtlichen Vorschrift des § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB der Erlass des Widerspruchsbescheids (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2016, aaO juris Rn. 17; Urteil vom 26.11.2013 - 2 S 2471/12 - juris Rn. 32).

  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

    Denn mit dem Begriff Erschließungsanlage als Gegenstand der Vorausleistungserhebung meint § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB - wie § 133 Abs. 2 BauGB für den Beitrag selbst - auch einen Abschnitt oder eine Erschließungseinheit, wenn die Gemeinde sich wirksam für einen solchen Ermittlungsraum entschieden hat (vgl. BVerwG, U.v. 22.2.1985 - 8 C 114.83 - juris Rn. 25 a.E.; BayVGH, U.v. 7.5.2015 - 6 B 13.2519 - juris Rn. 25 ff.; a.A. VGH BW, U.v.14.4.2016 - 2 S 2252/15 - juris zu § 25 Abs. 2 und § 37 Abs. 2 KAG BW).
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