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   VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 2 S 2882/19   

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https://dejure.org/2020,13568
VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 2 S 2882/19 (https://dejure.org/2020,13568)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.2020 - 2 S 2882/19 (https://dejure.org/2020,13568)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 2020 - 2 S 2882/19 (https://dejure.org/2020,13568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5b GKG, § 68 Abs 2 GKG, § 52 Abs 1 GKG, § 68 Abs 1 S 1 GKG, § 68 Abs 1 S 3 GKG
    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Streitwertbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbehelfsbelehrung muss für Laien verständlich sein!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 1055
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Karlsruhe, 28.12.2015 - 10 K 3178/14
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 2 S 2882/19
    Mit seiner Klageschrift vom 20.06.2018 hat der Kläger auf seine Begründung vom 28.02.2016 in dem Verfahren 10 K 3178/14 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verwiesen.

    Daraus ergab sich, dass der Kläger Einsicht in die Rechtsprechungskommentierungen zu dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz beantrage, um die Klagen bezüglich einer ihm gegenüber verfügten Zwangsräumung (Az. 10 K 3178/14 sowie Az. 10 K 724/14 vor dem VG Karlsruhe) näher begründen zu können.

    Die Beklagte müsse es hinnehmen, dass Bürger, die nachteilig von Anordnungen betroffen seien, die Kommentierungen zu Gesetzen, auf die sich die Beklagte in ihrer Anordnung berufe, einsehen wollten (Beschwerdebegründung vom 28.02.2016 zu Az. 10 K 3178/14).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.1996 - 10 S 18/96

    Beginn der Sechsmonatsfrist für die Einlegung der Streitwertbeschwerde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 2 S 2882/19
    Der Lauf der Sechs-Monats-Frist für die Streitwertbeschwerde ist gemäß §§ 57 Abs. 2 VwGO, 222 Abs. 1 ZPO, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB zu berechnen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.1996 - 10 S 18/96 - juris Rn. 2 noch zur alten Fassung des Gerichtskostengesetzes).

    Demnach begann die sechsmonatige Beschwerdefrist mit dem Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts in der Hauptsache am 03.07.2018 zu laufen, wobei dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet wird, § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.1996 - 10 S 18/96 - aaO).

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.2020 - 2 S 2882/19
    Ein nicht anwaltlich vertretener Beteiligter muss also in den Stand gesetzt werden, allein anhand der Rechtsbehelfsbelehrung ohne Mandatierung eines Rechtsanwalts eine formrichtige Beschwerde einzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2010 - XII ZB 82/10 - juris Rn. 14 zu § 39 FamFG; Hellstab aaO, § 5b Rn. 4).
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