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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98   

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VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98 (https://dejure.org/2000,4861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2000 - A 14 S 2594/98 (https://dejure.org/2000,4861)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - A 14 S 2594/98 (https://dejure.org/2000,4861)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Nichtdurchführung eines Folgeantragsverfahrens - erfolgreiches vorläufiges Rechtsschutzverfahren - gerichtliche Aufhebung der Frist des AsylVfG 1992 § 36 Abs 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 71 Abs. 4; AsylVfG § 34 Abs. 1; AsylVfG § 36; AsylVfG § 37 Abs. 2; AsylVfG § 38 Abs. 1; AuslG § 50; AuslG § 53 Abs. 6; AuslG § 54
    D (A), Verfahrensrecht, Folgeantrag, Änderung der Sach- und Rechtslage, Abschiebungsandrohung, Ausreisefrist, Jugoslawien, Kosovo, Roma, Übergriffe, Gebietsgewalt, KFOR-Truppen, UNMIK, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Schutzfähigkeit, Schutzbereitschaft, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Das angegriffene Urteil, mit dem die Beklagte verpflichtet wurde, ein weiteres Asylverfahren durchzuführen, konnte schon deshalb keinen Bestand haben, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v. 10.2.1998 - 9 C 28.97 -, NVwZ 1998, 861 und v. 6.7.1998 - 9 C 45.97 -, NVwZ 1999, 65), der sich der Senat mit Urteil vom 14. Januar 1999 - A 14 S 2237/98 - angeschlossen hat, das Gericht die Streitsache im asylrechtlichen Folgeantragsverfahren in vollem Umfang spruchreif zu machen hat.

    Außerdem sind nur solche Wiederaufgreifensgründe beachtlich, die der Folgeantragsteller innerhalb von drei Monaten, nachdem er von ihnen erfahren hat, geltend macht (§ 51 Abs. 3 VwVfG); dies gilt nicht nur für die vor dem Bundesamt, sondern auch für die erst bei Gericht vorgebrachten Wiederaufnahmegründe (BVerwG, Urt. v. 10.2.1998 - 9 C 28.97 -, a.a.O.).

    Nicht erforderlich für den Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG ist dagegen, dass bereits sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für den geltend gemachten Anspruch auf Asylgewährung oder auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erfüllt sein sind (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.6.1999, a.a.O.; GK-AsylVfG, a.a.O., § 71, RdNr. 85; offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 10.2.1998 - 9 C 28.97 -, a.a.O.).

    Hiergegen kann auch nicht mit Erfolg angeführt werden, dass die Tatbestandsmerkmale des § 51 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 VwVfG sowie die Tatbestandsmerkmale eines Asylanspruchs oder Anspruchs auf Feststellung von Abschiebehindernissen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Tatbestandsmerkmale eines Anspruchs des Folgeantragstellers sind, (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.2.1998 - A 9 C 28.97 -, a.a.O.).

    Dass dies möglicherweise deshalb der Fall war, weil der Gesetzgeber, anders als zuletzt vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10.2.1998 - 9 C 28.97 -, NVwZ 1998, 861 angenommen, von der Notwendigkeit der Durchführung eines "weiteren Asylverfahrens" beim Bundesamt statt der "Durchentscheidung" des Gerichts ausging, wenn das Verwaltungsgericht im Hauptsacheverfahren die Voraussetzungen von § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG bejaht, mit der Folge, dass in diesem "weiteren Asylverfahren" vom Bundesamt die Frist des § 38 Abs. 1 AsylVfG festzusetzen war, muss hier dahingestellt bleiben.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 10.2.1998 (9 C 28.97, NVwZ 1999, a.a.O.) offen gelassen, ob in den Fällen, in denen das Verwaltungsgericht abweichend vom Bundesamt die Wiederaufgreifensvoraussetzungen nach § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG bejaht, es aber im Ergebnis das Asylbegehren für "einfach" oder "schlicht" unbegründet hält, die Abschiebungsandrohung nebst Fristsetzung aufzuheben ist, mit der Folge, dass das Bundesamt nach § 38 Abs. 1 AsylVfG eine neue Abschiebungsandrohung mit einer Ausreisefrist von einem Monat erlassen müsste, oder ob dieses Ergebnis nicht auf Grund einer analogen Anwendung des § 37 Abs. 2 AsylVfG erreicht werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.1999 - A 6 S 2766/98

    Asyl: Darlegungslast; keine Gruppenverfolgung der Ahmadis in Pakistan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Weiter muss die Änderung der Sachlage substantiiert und glaubhaft vorgetragen werden (BVerfG, Beschl. v. 11.5.1993, InfAuslR 1993, 304ff. zu § 14 AsylVfG a.F.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.6.1999 - A 6 S 2766/98 - GK-AsylVfG, Stand Dezember 1999, § 71, RdNr. 79f.).

    Strittig ist, ob die veränderte Sachlage tatsächlich vorliegen muss, um ein weiteres Asylverfahren durchführen zu können (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.6.1999 - A 6 S 2766/98 -, BayVGH, Beschl. v. 17.9.1997 - 8 ZP 97.31910 -, InfAuslR 1997, 470) oder ob der substantiierte und glaubhafte Vortrag, dass sich die Sachlage tatsächlich zu Gunsten des Folgeantragstellers verändert haben könnte, genügt (so GK-AsylVfG, a.a.O., § 71, RdNr. 85 unter Hinweis darauf, dass ansonsten bereits bei der Überprüfung des Vorliegens eines Wiederaufgreifensgrunds nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG umfangreiche Sachverhaltsermittlungen notwendig sein könnten).

    Liegt - wie hier - eine tatsächliche Änderung der Sachlage vor, ist für den Erfolg eines Wiederaufgreifensantrags weiter zu verlangen, dass sich auf Grund der veränderten Sachlage die nicht nur theoretische Möglichkeit einer positiven Entscheidung für den Folgeantragsteller ergibt, d.h., die neue Sachlage objektiv geeignet ist, für den Folgeantragsteller eine günstigere Entscheidung herbeizuführen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.6.1999, a.a.O.; GK-AsylVfG, a.a.O., § 71, RdNr. 85, BayVGH, Urt. v. 17.9.1997 - 8 ZB 97.31910 -, a.a.O.).

    Nicht erforderlich für den Anspruch auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG ist dagegen, dass bereits sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für den geltend gemachten Anspruch auf Asylgewährung oder auf Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG erfüllt sein sind (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.6.1999, a.a.O.; GK-AsylVfG, a.a.O., § 71, RdNr. 85; offen gelassen von BVerwG, Urt. v. 10.2.1998 - 9 C 28.97 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1997 - A 14 S 412/97

    Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet durch das Bundesamt -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Wie jedoch bereits ausgeführt wurde, sind die Voraussetzungen von § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 AsylVfG) gegeben, so dass § 38 Abs. 1 AsylVfG maßgeblich ist, wonach im Falle der Klageerhebung die Ausreisefrist einen Monat nach dem unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens endet (vgl. auch schon Senatsurteil v. 11.11.1997 A 14 S 412/97 -, VBlBW 1998, 271).

    Da somit im Folgeverfahren eine analoge Anwendung von § 37 Abs. 2 AsylVfG schon für das Antragsverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht in Frage kommt, kommt erst recht nicht in Betracht, auf dieser ersten Analogie aufbauend dann eine weitere analoge Anwendung auf das Hauptsacheverfahren vorzunehmen wäre (vgl. hierzu bezüglich eines durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet abgelehnten Antrags das Urteil des Senats v. 11.11.1997 - A 14 S 412/97 -, VBlBW 1998, 271).

    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Bestimmung der Ausreisefrist sei wesentlicher Bestandteil der Abschiebungsandrohung und könne daher nicht isoliert aufgehoben werden; es bestehe ein unauflösbarer Zusammenhang von Abschiebungsandrohung und Fristsetzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.6.1998 - 13 S 173/98 -, VBlBW 1998, 476; Hamburgisches OVG, Beschl. v. 30.7.1979 - OVG Bs 6 42/97 -, InfAuslR 1998, 28; OVG Münster, Beschl. v. 19.9.1996 - 18 B 3505/95 -, NVwZ-RR 1997, 194, inzident wohl auch BVerwG, Urt. v. 22.12.1997 - 1 C 14.96 -, NVwZ 1997, 1132; a.A. der erkennende Senat, Urt. v. 11.11.1997 - A 14 S 412/97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    des Erlasses zum Ausdruck gebracht wird, der aufenthaltsrechtliche Status nicht in der Schwebe und demzufolge ungeregelt bleiben (vgl. im Einzelnen: BVerwG, U.v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, E 105, 232 (236); U.v. 21.03.2000 - 1 C 23.99).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    des Erlasses zum Ausdruck gebracht wird, der aufenthaltsrechtliche Status nicht in der Schwebe und demzufolge ungeregelt bleiben (vgl. im Einzelnen: BVerwG, U.v. 25.09.1997 - 1 C 3.97 -, E 105, 232 (236); U.v. 21.03.2000 - 1 C 23.99).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Dass nicht-albanische Straftäter, die sich in Haft befinden und schwere Straftaten begangen haben, nicht generell zu dem durch den Erlass begünstigten Personenkreis rechnen, ist angesichts des durch § 54 AuslG der obersten Landesbehörde eingeräumten weiten politischen und nicht rechtlich determinierten Ermessens (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 - E 99, 324 (326f.)) gerichtlicherseits nicht zu beanstanden, insbesondere ist sie auch ausreichend bestimmt (vgl. z.B. auch den in § 48 Abs. 3 S. 1 AuslG verwendeten unbestimmten Gesetzesbegriff der schweren bzw. besonders schweren Straftat; vgl. hierzu GK-AuslR § 48 RdNr. 105ff.).
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Sollte sich in Zukunft die Erlasslage zu Lasten der Betroffenen ändern, so könnte dieser Umstand im Wege eines Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gegenüber dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge wegen einer erheblichen Veränderung der Sachlage geltend gemacht werden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 07.09.1999 - 1 C 6.99 -, NVwZ 2000, 204).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 264.94

    Anforderungen an die Durchführung einer Anfechtungsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Es hat in einem Fall der Fristsetzung von einer Woche gemäß § 38 Abs. 2 AsylVfG nach Einstellung des Verfahrens wegen dessen Nichtbetreibens (vgl. § 33 AsylVfG) entschieden, dass die Stattgabe eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer gegen die Einstellungsentscheidung gerichteten Klage nicht die Folge von § 37 Abs. 1 AsylVfG analog habe, weil § 37 Abs. 1 AsylVfG eine Ausnahme von der Regel sei, dass in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nur über die Vollziehbarkeit eines in seiner Wirksamkeit im Übrigen nicht berührten Verwaltungsakts entschieden wird und außerdem § 71 Abs. 4 AsylVfG für das Folgeantragsverfahren zwar die §§ 34, 35 und 36 AsylVfG, nicht jedoch den § 37 AsylVfG für entsprechend anwendbar erklärt habe, so dass es an einer Regelungslücke fehle (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7.3.1995 - 9 C 264.94 -, NVwZ 1996, S. 80).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Der Umstand allein, dass die staatlichen Organe trotz prinzipieller Schutzbereitschaft nicht in der Lage sind, die betroffene Bevölkerungsgruppe vor derartigen Anschlägen wirkungsvoll zu schützen, begründet eine staatliche Verantwortlichkeit insoweit nicht (BVerwG, U. v. 05.07.1994 - 9 C 1.94 -, NVwZ 1995, 391; U. v. 23.07.1991 - 9 C 154.90 -, InfAuslR 1991, 363; B. v. 24.03.1995 - 9 B 747.94 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 177).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98
    Im Übrigen gebietet § 50 Abs. 2 AuslG es auch nicht, die Abschiebungsandrohung auf das sichere Teilgebiet eines Abschiebezielstaats zu beschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -, NVwZ 2000, 331).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 22.12.1997 - 1 C 14.96

    Ausreisefrist; Abschiebungsandrohung; Ausreisepflicht; Ankündigung der

  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 655.98

    Voraussetzung einer staatlichen oder staatsähnlichen Herrschaftsorganisation für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1996 - 18 B 3505/95

    Ausreisefrist; Bemessung; Erlaß einer Abschiebungsandrohung; Rechtswidrigkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 13 S 173/98

    Aufhebung einer Abschiebungsandrohung wegen Rechtswidrigkeit der Ausreisefrist

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 1989/92

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Asylrelevanz staatlicher Maßnahmen bei der

  • BVerwG, 31.07.1989 - 7 B 104.89

    Prüfungsleistung - Bewertungsfehler - Beweislast - Sachverständigengutachten -

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1999 - A 9 S 96/99

    Zuständigkeit des Bundesamts zur Prüfung von Abschiebungshindernissen nach

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - A 14 S 2237/98

    Jugoslawien: keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner; Abschiebungshindernis

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1986 - A 13 S 56/86

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines

  • VGH Bayern, 17.09.1997 - 8 ZB 97.31910
  • VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04

    Zur Frage der politischen Verfolgung im Iran wegen außerehelichen

    Vielmehr trifft den Asylbewerber im Rahmen des Wiederaufgreifensantrags auch die Last zu einer schlüssigen Darlegung der Fortdauer der für ihn geltend gemachten günstigen Gegebenheiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.05.2000 - A 14 S 2594/98 -, AuAS 2000, 176 u. Beschl. v. 17.08.2000 - A 14 S 849/00 -).
  • VG Karlsruhe, 18.06.2002 - A 4 K 10655/02

    Abschiebungshindernis nach AuslG 1990 § 53 Abs 6 S 1 für Roma/Ashkali aus

    Vielmehr trifft den Asylbewerber im Rahmen des Wiederaufgreifensantrags die Last zu einer schlüssigen Darlegung auch der Fortdauer der für sich geltend gemachten günstigen Gegebenheiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.05.2000 - A 14 S 2594/98 -, AuAS 2000, 176 u. Beschl. v. 17.08.2000 - A 14 S 849/00 -).
  • VG Karlsruhe, 08.12.2004 - A 10 K 10522/04

    Unverzügliche Folgeantragstellung nach Wiedereinreise bei Familienasyl

    Maßgeblich für die Beurteilung der Asylrelevanz ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung vor Gericht (§ 77 Abs. 1 AsylVfG; VGH Bad.-Württ., Urt v. 18.05.2000 - A 14 S 2594/98 -, AuAS 2000, 176).
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