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   VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11   

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https://dejure.org/2011,8737
VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11 (https://dejure.org/2011,8737)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.04.2011 - 11 S 522/11 (https://dejure.org/2011,8737)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. April 2011 - 11 S 522/11 (https://dejure.org/2011,8737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Passpflicht; Ausstellung eines Ausweisersatzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Ausstellung eines Ausweisersatzes in der Konstellation des § 48 Abs. 4 Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 48 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § 5 Abs. 3 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 48 Abs. 2
    Ausweisersatz, Passpflicht, Abschiebungsverbot, Ermessen, Mitwirkungspflicht, Passbeschaffung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Ausstellung eines Ausweisersatzes in der Konstellation des § 48 Abs. 4 AufenthG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 788
  • DVBl 2011, 788 ZAR 2011, 237 (Leitsatz) DÖV 2012, 80 (Ls.)
  • DÖV 2012, 80
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11
    Aus den von der Beklagten dargelegten Gründen bestehen - auch bei Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen (BVerfG, Beschlüsse vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392 und vom 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99 - DVBl 2001, 894) - keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.

    Die Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.08.1999, a.a.O., und vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11
    Aus den von der Beklagten dargelegten Gründen bestehen - auch bei Beachtung verfassungsrechtlicher Anforderungen (BVerfG, Beschlüsse vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392 und vom 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99 - DVBl 2001, 894) - keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 5 S 2053/97

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Veräußerung des streitbefangenen Grundstücks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 23.01.1998 - 5 S 2053/97 - NVwZ 1998, 977).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 11.08.1999, a.a.O., und vom 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2011 - 11 S 522/11
    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 23.01.1998 - 5 S 2053/97 - NVwZ 1998, 977).
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