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   VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21   

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https://dejure.org/2023,39431
VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21 (https://dejure.org/2023,39431)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.2023 - 5 S 1972/21 (https://dejure.org/2023,39431)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 2023 - 5 S 1972/21 (https://dejure.org/2023,39431)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 9 Abs 3 AarhusÜbk, § 1 Abs 4 UmwRG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 UmwRG, § 3 UmwRG, § 2 Abs 3 UIG
    Klagebefugnis einer regional tätigen Umweltvereinigung - sachlicher Umfang einer Anerkennung nach § 3 UmwRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkannte Umweltrechtsvereinigung; Brandschutz; Klagebefugnis; Satzungsgemäßer Aufgabenbereich; Verbandsklage

  • rechtsportal.de

    Anerkannte Umweltrechtsvereinigung; Brandschutz; Klagebefugnis; Satzungsgemäßer Aufgabenbereich; Verbandsklage

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    S e.V. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Änderungsplanfeststellungsbeschluss 'Großprojekt Stuttgart 21, PFA 1.2, 9. Planänderung'

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Dass es sich vorrangig um eine sicherheitsrelevante Regelung handelt, schließt den erforderlichen Umweltbezug nicht von vornherein aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, Rn. 137).

    Dabei geht der Senat im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2020 (- 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, Rn. 18 ff.) davon aus, dass die Klagebegründungsfrist des § 18e Abs. 5 Satz 1 AEG unionrechtskonform ist.

    Der gerichtlichen Überprüfung sind (nur) diejenigen Einwände zugrunde zu legen, die der Kläger unter Beachtung der Frist des § 18e Abs. 5 Satz 1 AEG substantiiert vorgebracht hat (BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, Rn. 14 ff. und Beschluss vom 22.1.2022 - 9 VR 1.22 - juris Rn. 16).

    Das führt jedoch nicht dazu, dass die Replik des Klägers hierauf von der Präklusionswirkung ausgenommen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.2022 - 9 VR 1.22 - juris Rn. 16 und Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, Rn. 287).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1693/21

    Betroffenheit einer nach § 3 UmwRG anerkannten regional tätigen Umweltvereinigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Dies sei bereits Gegenstand seiner am 17. Mai 2021 erhobenen Klage (5 S 1693/21), die sich gegen den Bescheid der Beklagten richte, mit dem ein Antrag auf nachträgliche Anordnung von Brandschutzvorkehrungen unter anderem im Fildertunnel und der hilfsweise gestellte Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen abgelehnt worden sei.

    Die Beklagte ist der Auffassung, er sei, jedenfalls der Sache nach, bereits Gegenstand des Verfahrens 5 S 1693/21.

    Dem Beklagten ist zwar zuzustimmen, dass im Fall des Obsiegens des Klägers im Verfahren 5 S 1693/21 die hier streitgegenständliche Planänderung vom 16. Juni 2020 einen bezugslosen Regelungstorso darstellen würde.

    Dann aber ist der hier streitgegenständliche Antrag mit dem im Verfahren 5 S 1693/21 gestellten Antrag nicht identisch.

  • BVerwG, 27.01.2022 - 9 VR 1.22

    Eilantrag gegen den Weiterbau der Festen Fehmarnbeltquerung abgelehnt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Der Kläger kann die Änderung aber nur in dem Umfang angreifen, in dem sie eine eigene Regelung enthält und er dadurch erstmals oder weitergehend als bisher in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich betroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 VR 1.22 - NuR 2022, 637, juris Rn. 14; Urteil vom 28.9.2021, a.a.O. m.w.N.).

    Der gerichtlichen Überprüfung sind (nur) diejenigen Einwände zugrunde zu legen, die der Kläger unter Beachtung der Frist des § 18e Abs. 5 Satz 1 AEG substantiiert vorgebracht hat (BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, Rn. 14 ff. und Beschluss vom 22.1.2022 - 9 VR 1.22 - juris Rn. 16).

    Das führt jedoch nicht dazu, dass die Replik des Klägers hierauf von der Präklusionswirkung ausgenommen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.2022 - 9 VR 1.22 - juris Rn. 16 und Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7.19 - BVerwGE 170, 138, Rn. 287).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20

    Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Planänderungen wachsen dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss zwar an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.9.2021 - 9 A 12.20 - NVwZ 2022, 722, juris Rn. 11).

    Die Planänderung verschmilzt zwar mit dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss zu einem einzigen Plan (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.9.2021 - 9 A 12.20 - NVwZ 2022, 722, juris Rn. 11).

    Der Kläger kann die Änderung aber nur in dem Umfang angreifen, in dem sie eine eigene Regelung enthält und er dadurch erstmals oder weitergehend als bisher in seinem satzungsgemäßen Aufgabenbereich betroffen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.2022 - 9 VR 1.22 - NuR 2022, 637, juris Rn. 14; Urteil vom 28.9.2021, a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Denn es ist nicht Aufgabe des Gerichts, aus den eingereichten Schriftsätzen im Wege der Auslegung den Sachvortrag sowie etwaige konkludent gestellte Anträge zu ermitteln oder zu konkretisieren (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.5.2023 - 5 S 1951/22 - juris; Steinkühler, UPR 2022, 241, 246).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-873/19

    Generalanwalt Rantos: Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Er verweist insoweit auf die Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 3. März 2022 in der Rechtssache C-873/19, Rn. 69. Das Verfahren betraf die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Genehmigung der Abschalteinrichtung für Dieselfahrzeuge.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 11 N 40.18

    OVG bestätigt Aufhebung der Genehmigung für Schweinemastanlage Haßleben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Ob dieser Zusammenhang tatsächlich besteht, bleibt zwar der Begründetheitsprüfung vorbehalten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.7.2020 - OVG 11 N 40.18 - NuR 2021, 272, juris Rn. 5 f.).
  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21

    Planfeststellungsbeschluss des Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21
    Erst recht wird damit nicht der zuvor genannte Vereinszweck und damit der Aufgabenbereich des Vereins erweitert (vgl. zu einem vergleichbaren Fall auch OVG Saarl., Urteil vom 20.6.2023 - 2 C 250/21 - juris Rn. 13 und 58).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1693/21

    Betroffenheit einer nach § 3 UmwRG anerkannten regional tätigen Umweltvereinigung

    Dies ist zwischen den Beteiligten nach der Erörterung in der mündlichen Verhandlung unstreitig und ergibt sich zudem aus der in der mündlichen Verhandlung des Parallelverfahrens 5 S 1972/21 erörterten Karte "Geographische Landesaufnahme - Naturräumliche Gliederung".

    Dies ist hier indes nicht der Fall, da das Erfordernis der Betroffenheit der klagenden Vereinigung in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich nicht dazu führt, dass die hier mittelbar in Streit stehenden Planfeststellungsbeschlüsse zu den Planfeststellungsabschnitten 1.2, 1.5 und 1.6a nicht von einer anderen Umweltvereinigung, deren Satzung einen deutlich weiteren Aufgabenbereich definiert, einer Überprüfung hätten unterzogen werden können (vgl. hierzu ausführlich Senatsurteil vom 21.11.2023 - 5 S 1972/21 -).

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