Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3482
VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17 (https://dejure.org/2017,3482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 (https://dejure.org/2017,3482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 (https://dejure.org/2017,3482)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3482) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen im Fall einer Abschiebung; Erforderliche Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat im Einzelfall; Notwendigkeit einer kurzen nicht automatisierten, zustimmenden Antwort der Behörden des ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, Art 2 Abs 2 GG, Art 3 MRK
    Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Abschiebung; Mazedonien; Suizidalität; Gesundheitsgefahren; Vorkehrungen; Individuelle Zusicherung

  • rechtsportal.de

    Grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen im Fall einer Abschiebung; Erforderliche Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat im Einzelfall; Notwendigkeit einer kurzen nicht automatisierten, zustimmenden Antwort der Behörden des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Abschiebung einer suizidgefährdeten Frau nach Mazedonien gestoppt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschiebung einer suizidgefährdeten Frau nach Mazedonien gestoppt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtliche Unmöglichkeit einer Abschiebung bei drohender Gesundheitsgefahr

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 67, 249 (Ls.)
  • NVwZ 2017, 1229
  • DVBl 2017, 582
  • DÖV 2017, 474
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
    Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).

    Aus der zitierten, neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Verfahren Paposhvili gegen Belgien geht überdies hervor, dass Art. 3 EMRK vor einer Abschiebung, die zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands, die zu schwerem Leiden oder einer erheblichen Verringerung der Lebenserwartung führt, schützt (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 183 unter teilweise Aufgabe anderslautender Rechtsprechung).

    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
    Hierzu gehören das Aufsuchen und Abholen in der Wohnung, das Verbringen zum Abschiebeort sowie eine etwaige Abschiebungshaft ebenso wie der Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213).

    5 Die mit der Abschiebung betraute Behörde hat die aus Art. 2 Abs. 2 GG erwachsende Pflicht, durch eine hinreichende Ausgestaltung der tatsächlichen Durchführung der Abschiebung erhebliche Gefahren für Leib und Leben des Betroffenen abzuwenden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10).

    Die grund- und menschenrechtliche Verpflichtungen deutscher Behörden umfassen im Fall einer Abschiebung deren Durchführung einschließlich einer - in Einzelfällen - erforderlichen Übergabe an medizinisch hinreichend qualifiziertes Personal im Zielstaat der Abschiebung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 14; vgl. auch EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 205).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) ist unter anderem gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung selbst wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213 m.w.N.; Hmb.OVG , Beschluss vom 13.01.2015 - 1 Bs 211/14).

    Hierzu gehören das Aufsuchen und Abholen in der Wohnung, das Verbringen zum Abschiebeort sowie eine etwaige Abschiebungshaft ebenso wie der Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
    Zur hinreichenden Sicherstellung und Dokumentation (vgl. zur Bedeutung der Dokumentation als verfahrensbegleitende und grundrechtssichernde Maßnahme BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -, NVwZ 2007, 1178) ist nach Auffassung des Senats voraussichtlich eine Aussetzung der Abschiebung bis zum 15. März 2017 ausreichend.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16

    Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
    Allerdings gilt der Grundsatz, dass rein abstrakte und pauschale Zusagen regelmäßig dann unzureichend sind, wenn die tatsächliche Gefahr einer lebensbedrohlichen Situation im Falle einer fehlenden Übergabe an medizinisches Personal oder nicht hinreichend qualifiziertes medizinisches Personal unmittelbar besteht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21.06.2016 - 2 M 16/16 -, Asylmagazin 2016, 437).
  • OVG Hamburg, 13.01.2015 - 1 Bs 211/14

    Einstweiliger Rechtsschutz - Abschiebungsschutz für Ausländer bei behaupteter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) ist unter anderem gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung selbst wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (VGH Bad.-Württ, Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213 m.w.N.; Hmb.OVG , Beschluss vom 13.01.2015 - 1 Bs 211/14).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 12 S 2546/22

    Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

    Zudem hat der Antragsgegner durch eine Arztbegleitung ab Abholung in der Wohnung sichergestellt, dass die Schwangere während des gesamten Vorgangs der Abschiebung ärztlich betreut ist, und hat damit durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung des Vollstreckungsverfahrens Vorkehrungen getroffen, um Gesundheitsgefahren abzuwehren (vgl. hierzu grds. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -, juris Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 27, vom 01.06.2017 - 11 S 658/17 -, juris Rn. 3, vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4, und vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris Rn. 8; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 60a Rn. 182 ff. ).

    Zudem schützt Art. 3 EMRK vor einer Abschiebung, die - wegen des Fehlens angemessener Behandlung im Aufnahmeland oder weil diese individuell nicht zugänglich ist - zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands führt mit der Folge schweren Leidens oder einer erheblichen Herabsetzung der Lebenserwartung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5; EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - -, NVwZ 2017, 1187 Rn. 183 unter teilweise Aufgabe anderslautender Rechtsprechung; siehe auch EGMR, Urteil vom 07.12.2021 - 57467/15 - -, BeckRS 2021, 37505 Rn. 129, 133; EuGH, Urteil vom 22.11.2022 - C-69/21 -, , juris Rn. 62 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (EGMR (GK), Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, InfAuslR 2017, 189).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2018 - 7 B 10768/18

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung zur Durchsetzung eines auf die

    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung ist gegeben, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung selbst wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 -, juris, Rn. 4).

    Zur Sicherstellung ausreichender Hilfen gehört auch die Übergabe an medizinisch qualifiziertes Personal, sofern dies im Einzelfall erforderlich ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 -, juris, Rn. 5).

  • VG Aachen, 15.03.2017 - 8 L 475/16

    Abschiebung; Duldung; Ausbildungsduldung

    Die Antwort der bosnischen Behörden ist aber nicht aktenkundig, vgl. zum Erfordernis einer Antwort der Behörden bzw. Ärzte/Einrichtungen des Zielstaats: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 -, juris, Rn. 9.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2021 - 2 M 43/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine drohende Abschiebung

    Diese Voraussetzungen können nicht nur erfüllt sein, wenn und solange der Ausländer ohne Gefährdung seiner Gesundheit nicht transportfähig ist (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn), sondern auch, wenn die Abschiebung als solche - außerhalb des Transportvorgangs - eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt (Reiseunfähigkeit im weiteren Sinn) (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 - juris Rn. 4; Beschluss des Senats vom 21. Juni 2016 - 2 M 16/16 - juris Rn. 4).

    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 - a.a.O. Rn. 5; OVG RhPf, Beschluss vom 23. Juli 2018 - 7 B 10768/18 - a.a.O. Rn. 28).

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 10 CE 17.750

    Keine Abschiebung bei transportbedingter Gesundheitsgefahr

    Zur Abwehr möglicher erheblicher Gefahren für Leben und Gesundheit der Antragstellerin durch suizidale Handlungen muss die Antragsgegnerin bereits vor der Abschiebung entsprechende Vorkehrungen treffen (vgl. auch VGH BW, B.v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 13 ME 157/17

    Abschiebung eines georgischen Staatsbürgers unter ärztlicher Begleitung;

    Allein daraus, dass der EGMR in dieser Entscheidung (a.a.O., Rn. 191) im Interesse der Vermeidung eines drohenden Verstoßes gegen Art. 3 EMRK die Einholung individueller und ausreichender Zusicherungen des Zielstaats durch den abschiebenden Staat im Hinblick auf die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit einer adäquaten medizinischen Behandlung bei schwer erkrankten Personen vor Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats gefordert und als eine "Vorbedingung einer Abschiebung" (Ë®precondition for removal") bezeichnet hat, folgt nach Ansicht des Senats noch nicht, dass eine derartige Einholung von Zusicherungen - wenn eine Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote bereits in einem Asylverfahren vor dem Bundesamt stattgefunden hat und solche wegen der Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der erforderlichen medizinischen Behandlung im Zielstaat verneint worden sind - nochmals und ggf. aktualisiert durch die Ausländerbehörde geschehen müsste (so aber wohl VGH Baden-Württemberg, Beschl v. 22.2.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5; vgl. zum Ganzen: Senatsbeschl. v. 7.6.2017 - 13 ME 107/17 -, juris Rn. 12 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 13 ME 107/17

    Abschiebevorgang; Abschiebung; Albanien; Depression; Duldung;

    a) Soweit der von den Antragstellern zitierte Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 22. Februar 2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 5, im Lichte der Entscheidung des EGMR vom 13. Dezember 2016 (a.a.O.) offenbar aus Art. 3 EMRK (und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) resultierende rechtliche "Vorwirkungen" einer Beurteilung der Verhältnisse im Zielstaat bereits auf den Abschiebevorgang angenommen und entsprechende Pflichten auch der mit der Abschiebung betrauten Ausländerbehörde zur Gewährleistung der Einhaltung hinreichender medizinischer Versorgung nach Übergabe des Abzuschiebenden an die Behörden des Zielstaats postuliert hat, unterliegt dieser Ansatz mit Blick auf die im Inland bestehende Aufgabenverteilung zwischen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - und Ausländerbehörde erheblichen Bedenken.
  • VG Stuttgart, 21.06.2018 - 4 K 6710/18

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Prüfung zielstaatsbezogene Abschiebungs-

    Hierzu gehören das Aufsuchen und Abholen in der Wohnung, das Verbringen zum Abschiebeort sowie eine etwaige Abschiebungshaft ebenso wie der Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 - juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 - juris Rn. 8; Beschl. v. 22.02.2017 - 11 S 447/17 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 12.01.2021 - 24 L 347.20
    Ein Anspruch auf Aussetzung der Abschiebung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung (§ 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG) kommt unter anderem dann in Betracht, wenn die konkrete Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand des Ausländers durch die Abschiebung selbst wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert, und wenn diese Gefahr nicht durch bestimmte Vorkehrungen ausgeschlossen oder gemindert werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 20.07.2017 - B 1 E 17.557

    Keine Reiseunfähigkeit wegen einer im Inland begonnenen orthopädisch-chiurgischen

  • VG Ansbach, 08.12.2020 - AN 11 E 20.02053

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18

    Abschiebung; ärztliche Behandlung; Reisefähigkeit

  • VG Augsburg, 31.01.2020 - Au 6 E 20.69

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebung nach Griechenland gegenüber der

  • VG Schleswig, 14.10.2021 - 11 A 7/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VG Berlin, 13.11.2017 - 10 L 839.17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht