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   VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17   

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https://dejure.org/2017,22947
VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17 (https://dejure.org/2017,22947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.06.2017 - A 3 S 1373/17 (https://dejure.org/2017,22947)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - A 3 S 1373/17 (https://dejure.org/2017,22947)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17
    Bei einem Antrag auf Vernehmung eines Zeugen kommen als Beweisbehauptung nur solche Tatsachen in Betracht, die der benannte Zeuge aus eigener Wahrnehmung bekunden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 8.7.2014 - 3 StR 240/14 - NStZ 2015, 295; Urt. v. 28.11.1997 - 3 StR 114/97 - BGHSt 43, 321, 328).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots nur dann gegen das sich aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO ergebende Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach dem Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa Beschl. v. 21.12.2016 - 8 B 8.16 - LKV 2017, 121; Beschl. v. 29.5.2009 - 2 B 3.09 - NJW 2009, 2614).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZR 291/12

    Berücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes durch Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17
    Soll aus den Wahrnehmungen des Zeugen auf ein bestimmtes weiteres Geschehen geschlossen werden, ist nicht dieses weitere Geschehen, sondern nur die Wahrnehmung des Zeugen tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 12.9.2013 - V ZR 291/12 - juris; Beschl. v. 2.8.2011 - 3 StR 237/11 - juris).
  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 240/14

    Anforderungen an die Konkretisierung von Beweistatsachen (Antrag auf Vernehmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17
    Bei einem Antrag auf Vernehmung eines Zeugen kommen als Beweisbehauptung nur solche Tatsachen in Betracht, die der benannte Zeuge aus eigener Wahrnehmung bekunden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 8.7.2014 - 3 StR 240/14 - NStZ 2015, 295; Urt. v. 28.11.1997 - 3 StR 114/97 - BGHSt 43, 321, 328).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 8 B 8.16

    Anspruchsverpflichteter; DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz; Enteignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots nur dann gegen das sich aus Art. 103 Abs. 1 GG und § 108 Abs. 2 VwGO ergebende Gebot zur Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache nach dem Rechtsstandpunkt des Verwaltungsgerichts erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. etwa Beschl. v. 21.12.2016 - 8 B 8.16 - LKV 2017, 121; Beschl. v. 29.5.2009 - 2 B 3.09 - NJW 2009, 2614).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 237/11

    Ablehnung eines Beweisantrages (Zeugenbeweis; innere Tatsache; äußere Tatsache;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.06.2017 - A 3 S 1373/17
    Soll aus den Wahrnehmungen des Zeugen auf ein bestimmtes weiteres Geschehen geschlossen werden, ist nicht dieses weitere Geschehen, sondern nur die Wahrnehmung des Zeugen tauglicher Gegenstand des Zeugenbeweises (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 12.9.2013 - V ZR 291/12 - juris; Beschl. v. 2.8.2011 - 3 StR 237/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln;

    Danach kann in der Ablehnung von im vorbereitenden Verfahren fürsorglich gestellten Beweisanträgen oder von in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträgen regelmäßig auch keine Versagung des rechtlichen Gehörs liegen; vielmehr ist allein die - im abschließenden Katalog des § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG in Verbindung mit § 138 VwGO nicht aufgeführte - Aufklärungsrüge eröffnet (stRspr.; vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 17.12.2019 - 8 B 37.19 - juris Rn. 6, vom 21.10.2019 - 1 B 49.19 - juris Rn. 46 und vom 30.11.2004 - 1 B 48.04 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.05.2020 - A 2 S 111/20 - juris Rn. 9, vom 23.06.2017 - A 3 S 1373/17 - juris Rn. 1 und vom 05.12.2011 - A 9 S 2939/11 - juris Rn. 5).
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