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   VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21   

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VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21 (https://dejure.org/2023,11762)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.04.2023 - 12 S 3293/21 (https://dejure.org/2023,11762)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. April 2023 - 12 S 3293/21 (https://dejure.org/2023,11762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Zuständigkeit des baden-württembergischen Regierungspräsidiums für die Entscheidung über einen Aufenthaltstitel bei Einleitung des Ausweisungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAZuVO § 6; AufenthG § 4 Abs. 5 (a.F.)
    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums; Straftäter; Ausweisung; Antrag auf Titelerteilung

  • rechtsportal.de

    AAZuVO § 6; AufenthG § 4 Abs. 5 (a.F.)
    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums; Straftäter; Ausweisung; Antrag auf Titelerteilung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2001 - 11 S 97/00

    Sachlich zuständige Behörde für die Ausweisung straffälliger Ausländer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    b) Maßgeblich für die Auslegung einer auf § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG beruhenden landesrechtlichen Zuständigkeitsregelung sind neben ihrem Wortlaut und ihrer systematischen Stellung im Regelungssystem der Zweck der Regelung, was den Gedanken der Praktikabilität und der klaren Handhabbarkeit einschließt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse 23.01.2001 - 11 S 97/00 - juris Rn. 5, und vom 25.09.2000 - 13 S 1721.99 - juris Rn. 2; siehe dies aufgreifend auch die Beschlüsse des Gerichtshofs vom 30.05.2022 - 12 S 485/22 -, juris Rn. 31, und vom 23.09.2021 - 11 S 1880/19 -, juris Rn. 11).

    Einen allgemeinen Rechtssatz dahingehend, dass gesetzliche Ausnahmen von der prinzipiellen sachlichen Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörde restriktiv ausgelegt werden müssten, gibt es nicht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2001 - 11 S 97/00 -, juris Rn. 5).

    Da schon nach dem Ausländergesetz 1990 eine Ausweisung, das Bestehen eines Ausweisungsgrunds (heute: Ausweisungsinteresses) oder auch das Ob eines Titelbesitzes oder dessen Art Auswirkungen auf eine Ausweisungsverfügung haben konnten, begründete die besondere Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Ausweisung eine Sachnähe auch für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis beginnend vom Ausweisungsverfahren bis zur Unanfechtbarkeit der Ausweisungsverfügung (vgl. näher VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2001 - 11 S 97/00 -, juris Rn. 4 ff. - zu § 7 AAZuVO in der ab 01.07.1995 geltenden Fassung).

    Die Einfügung des Wortes "Unanfechtbarkeit" verfolgt allein den Zweck klarzustellen, dass die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels über den Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung hinaus bis zur Bestandskraft der Ausweisung fortbesteht, was sich bereits aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zu § 7 AAZuVO in der ab 01.07.1995 geltenden Fassung ergeben hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.01.2001 - 11 S 97/00 -, juris Rn. 4 ff. sowie oben c).

    Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung über den Beginn der Zuständigkeit der Regierungspräsidien hat der Verordnungsgeber ausgehend von dem Beschluss des erkennenden Gerichtshofs vom 23.01.2001 - 11 S 97/00 - in den späteren Fassungen der AAZuVO für entbehrlich halten dürfen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 13 S 1721/99

    Zuständigkeit für die Ausweisung straffälliger Ausländer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Diese Norm gilt auch für Ausweisungsverfahren (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2000 - 13 S 1721/99 -, juris Rn. 2).

    Während unter den vorherigen Fassungen der AAZuVO die Bestimmung der Zuständigkeit der jeweiligen unteren Ausländerbehörde für die Ausweisung auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen konnte - etwa unter dem Aspekt der Ermittlung des zuständigkeitsbegründeten gewöhnlichen Aufenthalts vor und nach der Entlassung aus der Haft oder gar während einer Verlegung in eine andere Haftanstalt - (vgl. exemplarisch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.1995 - 11 S 2003/95 -, BA S. 2 ff. ), ist es ein Anliegen des Verordnungsgebers gewesen, durch die erstmalige Zuweisung der Kompetenz für Ausweisungen in Haftfällen an die Regierungspräsidien für eine klare und umfassende Zuständigkeit zu sorgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2000 - 13 S 1721/99 -, juris Rn. 2).

    Die umfassende Zuständigkeit des Regierungspräsidiums auch für Entscheidungen über eine Titelerteilung beginnt daher mit der Einleitung des auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass einer Ausweisung gerichteten Verwaltungsverfahrens, § 9 LVwVfG (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2000 - 13 S 1721/99 -, juris Rn. 2).

  • BVerwG, 16.12.2021 - 1 C 60.20

    Verlust eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts erfordert ermessensgerechte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Gemäß § 71 Abs. 1 Satz 2 AufenthG kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmen, dass für einzelne Aufgaben nur eine oder mehrere bestimmte Ausländerbehörden zuständig sind (vgl. zur Einordnung des § 71 Abs. 1 AufenthG als generalklauselartige Kompetenzzuweisung, der die Ausfüllung der sachlichen Zuständigkeit im Einzelnen den Ländern überlässt, BVerwG, Urteil vom 28.06.2011 - 1 C 18.10 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. dies aufgreifend auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 -, juris Rn. 21, und Beschluss vom 02.12.2021 - 1 B 38.21 -, juris Rn. 6 ff.; Gutmann in: GK-AufenthG, § 71 Rn. 6 ff., Rn. 10 .).

    Auch im Übrigen gibt es kein unionsrechtliches Gebot, Widerspruchsverfahren hinsichtlich des Aufenthaltsrechts assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger vorzusehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 13.12.2012 - 1 C 20.11 -, juris Rn. 31 ff., und Urteil vom 16.12.2021 - 1 C 60.20 -, juris Rn. 26 f.).

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Bei streitigen Tatsachenfragen darf Prozesskostenhilfe nicht verweigert werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der unbemittelten Partei ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 -, juris Rn. 14, und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Die historische Auslegung gehört ebenfalls zu den anerkannten Methoden einer Gesetzesauslegung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 16.10.2010 - 1 C 20.09 -, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Prozesskostenhilfe ist allerdings nicht bereits zu gewähren, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht "schwierig" erscheint (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.03.2021 - 2 BvR 353/21 -, juris Rn. 5, vom 15.11.2017 - 2 BvR 902/17, u.a. -, juris Rn. 12, und vom 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 1 BvR 274/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Bei streitigen Tatsachenfragen darf Prozesskostenhilfe nicht verweigert werden, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der unbemittelten Partei ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28.01.2013 - 1 BvR 274/12 -, juris Rn. 14, und vom 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmslose Verbot von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Die historische Auslegung gehört ebenfalls zu den anerkannten Methoden einer Gesetzesauslegung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 27.09.2022 - 1 BvR 2661/21 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 16.10.2010 - 1 C 20.09 -, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 13.07.2020 - 1 BvR 631/19

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2020 - 1 BvR 631/19 -, juris Rn. 18, vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, juris Rn. 13, und vom 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.04.2023 - 12 S 3293/21
    Vielmehr besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht schon dann, wenn ein Obsiegen ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein Unterliegen, der Prozessausgang also offen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13.07.2020 - 1 BvR 631/19 -, juris Rn. 18, vom 14.06.2006 - 2 BvR 626/06 -, juris Rn. 13, und vom 07.04.2000 - 1 BvR 81/00 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

  • BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 12 S 3065/20

    Bestehen eines Ausweisungsinteresses bei aktueller Strafverurteilung des

  • BVerwG, 28.06.2011 - 1 C 18.10

    Allgemeines Aufenthaltsrecht; Öffnungsklausel; Ausländerbehörde; Zuständigkeit;

  • BVerfG, 15.11.2017 - 2 BvR 902/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung des Anspruchs auf

  • BVerfG, 22.03.2021 - 2 BvR 353/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Nichtannahme einer

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 PKH 7.11

    Nachträgliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.2020 - 12 S 1432/20

    Berufung auf zeitliche Privilegierung eines sechsjährigen Aufenthalts eines

  • BVerwG, 02.12.2021 - 1 B 38.21

    Unzulässigkeit der Revision zur Klärung des Begriffs der Ausländerbehörde

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 488/22

    Prozesskostenhilfe: hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2022 - 12 S 485/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen isolierte Abschiebungsandrohung; landesrechtliche

  • BVerwG, 05.05.2011 - 1 C 6.10
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 119/02

    Rückwirkende PKH-Bewilligung nach Klagerücknahme

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2021 - 11 S 1880/19

    Erledigung des Rechtsstreits um Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis; Wechsel der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2022 - 12 S 3164/21

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2014 - 18 E 953/13

    Fristsetzung zur Glaubhaftmachung von Angaben über die persönlichen und

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2019 - 11 S 2127/18

    Prozesskostenhilfeverfahren; Hinweispflicht des Gerichts auf die Voraussetzungen

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2017 - 3 S 2331/17

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe aus Billigkeitsgründen

  • OVG Sachsen, 22.09.2021 - 3 D 35/21

    Titelerteilungssperre; Rechtsanspruch; Kostentragung bei Untätigkeitsklage

  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1995 - 11 S 2003/95

    Örtlich zuständige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg für inhaftierte

  • VG Stuttgart, 20.06.2023 - 1 K 873/23

    Kein Anspruch eines Strafgefangenen auf Auskunft über ein konkretes

    Die Prozesskostenhilfe darf vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung jedenfalls dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschancen aber sehr gering sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.04.2023 - 12 S 3293/21 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
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