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   VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16   

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https://dejure.org/2016,38958
VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16 (https://dejure.org/2016,38958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.10.2016 - 11 S 1460/16 (https://dejure.org/2016,38958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 11 S 1460/16 (https://dejure.org/2016,38958)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer außergewöhnlichen Härte im Falle einer Übertragung der elterlichen Sorge für ein im Bundesgebiet geborenes und aufwachsendes ausländisches Kind auf den im Ausland lebenden nichtehelichen Vater

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 36 Abs 2 AufenthG 2004, § 35 SGB 8
    Familiennachzug; außergewöhnliche Härte; sozialpädagogische Betreuung eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35; AufenthG § 36 Abs. 2
    Außergewöhnliche Härte; Nichtehelicher Vater; Gerichtliche Sorgerechtsübertragung; Familiäre Lebensgemeinschaft; Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 36 Abs. 2 ; SGB VIII § 35
    Annahme einer außergewöhnlichen Härte im Falle einer Übertragung der elterlichen Sorge für ein im Bundesgebiet geborenes und aufwachsendes ausländisches Kind auf den im Ausland lebenden nichtehelichen Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Sozialpädagogische Einzelbetreuung im Ausland steht Legalisierung des Aufenthalts im Bundesgebiet nicht entgegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 256
  • DÖV 2017, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt eine außergewöhnliche Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 AufenthG grundsätzlich voraus, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, Urteile vom 30.07.2013 - 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278 und vom 10.03.2011 - 1 C 7.10 - Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 5 Rn. 10; ebenso zur Vorgängervorschrift in § 22 AuslG: Beschluss vom 25.06.1997 - 1 B 236.96 -, juris).

    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (siehe im Einzelnen hierzu BVerwG, Urteil vom 30.07.2013 - 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278).

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16
    Geltung und Inhalt dieser Leitlinien sind nicht davon abhängig, ob der Sofortvollzug eines Verwaltungsakts auf einer gesetzlichen oder einer behördlichen Anordnung beruht (siehe dazu etwa BVerfG, Beschlüsse vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93, vom 10.05.2007 2 BvR 304/07 -, InfAuslR 2007, 336 und vom 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10 -, InfAuslR 20111, 235).

    Im Übrigen dürfte es unter dem Aspekt der Atypik unschädlich sein, wenn eine Sicherung des Lebensunterhalts jedenfalls nicht in voller Höhe gelingen würde, denn im vorliegenden Fall wäre eine Situation gegeben, in denen der Ausländer auf den Aufenthalt im Bundesgebiet zur Realisierung der Familieneinheit (Art. 6 GG) unabdingbar angewiesen wäre (BVerfG, Beschluss vom 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06 -, InfAuslR 2007, 336; Hailbronner, AuslR, § 5 Rn. 21c ).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2016 - 11 S 2480/15

    Streitwert für eine Anfechtungsklage gegen eine Ausweisung eines vormals eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.10.2016 - 11 S 1460/16
    Der Senat hat mit Beschluss vom 25.05.2016 (11 S 2480/15 -, juris) entschieden, seine Orientierung am Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (NVwZ-Beilage 2013, 57) aufzugeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1812/19

    Streitwert eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach für die Bemessung des Streitwerts nach § 52 Abs. 1 GKG die (auch wirtschaftliche) Bedeutung der aufenthaltsrechtlichen Position des Klägers maßgebend ist (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 28.10.2016 - 11 S 1460/16 -, juris Rn. 26, und vom 25.05.2016 - 11 S 2480/15 -, juris), im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht länger fest und schließt sich der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 31.07.2018 - 1 B 2.18 -, und vom 19.12.2016 - 1 C 15.16 -, www.bverwg.de).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 S 383/17

    Familiäre Lebensgemeinschaft durch begleiteten Umgang

    Soweit es im Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2016 (11 S 1460/16 -, juris Rn. 26) heißt, dass der Betrag "für das Eilverfahren regelmäßig zu halbieren" sei, bezieht sich dies allein auf die Fälle, in denen der Antragsteller oder die Antragstellerin noch über kein gesichertes Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet verfügt haben.
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21

    Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der

    Damit zählt ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater leiblicher Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu den "sonstigen Familienangehörigen" i.S.d. § 36 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, BVerwGE 147, 278 ff., juris Rn. 11, 14; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - 11 S 1460/16 -, juris Rn. 5).

    wäre auch zu klären, ob den Kindern bei einer entsprechend engen Beziehung zum Vater ein Verlassen des Bundesgebiets zumutbar ist, um die Familiengemeinschaft andernorts herzustellen; zu berücksichtigen wäre diese Frage im Übrigen auch für die mit den Kindern lebende Mutter (BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, BVerwGE 147, 278 ff., juris Rn. 14 f. m.w.N.; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Oktober 2016 - 11 S 1460/16 -, juris Rn. 6 ff. m.w.N.).

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