Aufenthaltsgesetz
Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
Abschnitt 6 - Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27 - 36a) |
(1) Den Eltern eines minderjährigen Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt, ist abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und § 29 Absatz 1 Nummer 2 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sich kein personensorgeberechtigter Elternteil im Bundesgebiet aufhält.
(2) 1Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. 2Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) vom 12.07.2018
Vorherige Gesetzesfassung
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2018 | Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Familiennachzugsneuregelungsgesetz) | 12.07.2018 | |
01.08.2015 | Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung | 27.07.2015 | |
26.11.2011 | Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 22.11.2011 | |
28.08.2007 | Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union | 19.08.2007 |
Rechtsprechung zu § 36 AufenthG
798 Entscheidungen zu § 36 AufenthG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20
- BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 18.01.2021 - Au 1 E 20.2659
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- VGH Bayern, 02.07.2021 - 10 CE 21.392
Erteilung einer Duldung bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer ...
- VG Augsburg, 18.01.2021 - Au 1 E 20.2659
- VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 18 AS 232/22
Arbeitslosengeld II - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht als dem der ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18
Ausländerrecht: Europarechtskonformität des § 36 Abs. 1 AufenthG; Anwendbarkeit ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 B 26.19
Auslegung, völkerrechtskonforme; Elternnachzug; Elternteil; Familientrennung; ...
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 B 26.19
- BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung ...
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
Fehlender Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne vorherige ...
- VG Augsburg, 11.02.2021 - Au 1 E 20.2821
Querverweise
Auf § 36 AufenthG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Integration
- § 44 (Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs)
- Beendigung des Aufenthalts
- Begründung der Ausreisepflicht
- § 51 (Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen)