Aufenthaltsgesetz
| Kapitel 2 - Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet (§§ 3 - 42) |
| Abschnitt 4 - Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18 - 21) |
Einer Fachkraft mit Berufsausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.11.2023 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung | 16.08.2023 | |
| 01.03.2020 | Fachkräfteeinwanderungsgesetz | 15.08.2019 | |
| 01.01.2020 | Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung | 08.07.2019 | |
| 06.08.2016 | Integrationsgesetz | 31.07.2016 | |
| 24.10.2015 | Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz | 20.10.2015 | |
| 26.11.2011 | Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex | 22.11.2011 | |
| 01.01.2009 | Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz) | 20.12.2008 |
einwanderung; allgemeine Bestimmungen § 18aFachkräfte mit Berufsausbildung § 18bFachkräfte mit akademischer Ausbildung § 18cNiederlassungs-
erlaubnis für Fachkräfte § 18dForschung § 18eKurzfristige Mobilität für Forscher § 18fAufenthaltserlaubnis für mobile Forscher § 18gBlaue Karte EU § 18hKurzfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 18iLangfristige Mobilität für Inhaber einer Blauen Karte EU § 19ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19aKurzfristige Mobilität für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer § 19bMobiler-ICT-Karte § 19cSonstige Beschäftigungs-
zwecke; Beamte § 19dAufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung § 19eTeilnahme am europäischen Freiwilligendienst § 19fAblehnungsgründe bei Aufenthaltstiteln nach den §§ 16b, 16c, 16e, 16f, 17, 18d, 18e, 18f, 18g und 19e § 20Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet § 20aChancenkarte; Verordnungs-
ermächtigung § 20bPunktevergabe für die Chancenkarte; Verordnungs-
ermächtigung § 20c(weggefallen) § 21Selbständige Tätigkeit
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Rechtsprechung zu § 18a AufenthG
214 Entscheidungen zu § 18a AufenthG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2025 - 11 S 1833/25
Fachkräfte mit Berufsausbildung; Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte ...
- VG Aachen, 29.07.2021 - 8 K 2528/20
Aufenthaltserlaubnis; rückwirkende Erteilung; Fachkräfteeinwanderungsgesetz; ...
- VG Saarlouis, 04.01.2017 - 6 L 2556/16
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Untersagung von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2026 - 2 M 38/26
Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen Ausweisungsinteresse - Ausländerrecht
- VG Mainz, 06.09.2018 - 4 L 737/18
Aufenthaltsrecht: Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung eines Ausländers ...
- VG Freiburg, 15.02.2023 - 1 K 1555/21
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG 2004
- VG Kassel, 24.04.2026 - 4 K 720/24
Begriff der "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne des § 9 Abs. 1 BeschV
- VG Sigmaringen, 02.02.2021 - 3 K 4481/20
Aufenthaltserlaubnis; Berufsausbildung; Ausbildungsverhältnis; ...
- VG Aachen, 11.06.2026 - 8 K 1084/24
- VG Berlin, 16.06.2023 - 31 K 107.22
Unzulässigkeit einer Klage auf Visumserteilung zum Zweck der Erwerbstätigkeit ...
Querverweise
Auf § 18a AufenthG verweisen folgende Vorschriften:
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- § 16a (Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung)
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus familiären Gründen
- Integration
- § 44 (Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs)
- Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet
- Visumverfahren
- § 31 (Zustimmung der Ausländerbehörde zur Visumerteilung)