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   VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18   

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https://dejure.org/2018,27672
VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 (https://dejure.org/2018,27672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 (https://dejure.org/2018,27672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. August 2018 - A 11 S 1911/18 (https://dejure.org/2018,27672)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung des Berufungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Asylprozess durch abweichende Sachverhaltsdarstellung gegenüber dem gerichtlich festgestellten Sachverhalt; Voraussetzungen für die Annahme der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138
    Asylverfahren, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensfehler, Tatsachenfeststellung, Sachverhaltsermittlung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 4 AsylVfG 1992
    Berufungszulassung im Asylprozess; grundsätzliche Bedeutung einer Frage; Sachverhalts, der von dem durch das Verwaltungsgericht festgestellten abweicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 ; AsylG § 78 Abs. 4 S. 4
    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Geltendmachung des Berufungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Asylprozess durch abweichende Sachverhaltsdarstellung gegenüber dem gerichtlich festgestellten Sachverhalt; Voraussetzungen für die Annahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.02.2008 - 4 BN 51.07

    Öffentliche mündliche Verhandlung; Normenkontrolle; Bebauungsplan.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
    Klärungsbedürftig sind daher nur Rechts- oder Tatsachenfragen, die die Vorinstanz entschieden hat, nicht jedoch solche, die sich erst stellen würden, wenn sie anders entschieden hätte (BVerwG, Beschluss vom 26.02.2008 - 4 BN 51.07 -, NVwZ 2009, 696 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt, wenn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Hessen, 13.09.2001 - 8 UZ 944/00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Tatsachenfrage; hier: für neue Gutachten zu China

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.1997 - A 16 S 1388/97

    Asylverfahren - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 15 A 750/07

    Rückkehr eines yezidischen und kurdischen Flüchtlings in seinen Herkunftsstaat;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • OVG Sachsen, 02.01.2013 - A 4 A 25/11

    Asyl, grundsätzliche Bedeutung, Tatsachenfrage, Auseinandersetzugn mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Hessen, 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92

    Zulassung der Berufung in Asylrechtsstreitigkeiten - Grundsatzfrage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18
    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris, und vom 28.05.1997 - A 16 S 1388/97 -, AuAS 1997, 261; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris; HessVGH, Beschlüsse vom 28.01.1993 - 13 UZ 2018/92 -, juris, und vom 13.09.2001 - 8 UZ 944/00.A -, InfAuslR 2002, 156; SächsOVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris; Berlit, in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff.; Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl., § 124a Rn. 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - A 11 S 1196/20

    Abschiebung nach Kabul (hier: Veränderung der Sachlage durch Ausbruch des

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert mit den tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 4, und vom 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 05.07.2018 - 7 A 1101/18.Z.A. -, juris Rn. 6 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; Berlit, in: GK-AsylG, Stand: April 2016, § 78 Rn. 609 ff.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 214).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2023 - A 12 S 2575/21

    Maßgebliche Zeitpunkte für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Soweit in dem Zulassungsvorbringen zur Divergenzrüge der Sache nach eine - nicht vorgetragene - Geltendmachung ernstlicher Zweifel gesehen werden könnte, ist mit Blick auf den gegenüber § 124 Abs. 2 VwGO beschränkten und insoweit abschließenden Katalog der Zulassungsgründe nach § 78 Abs. 3 AsylG nicht die Möglichkeit der Zulassung einer Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils eröffnet (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 3; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 12.02.2020 - 9 ZB 20.30351 -, juris Rn. 2, und vom 08.10.2019 - 9 ZB 19.32166 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.01.2020 - 4 A 4791/19.A -, juris Rn. 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.03.2019 - 4 LA 68/19 -, juris Rn. 2; Berlit in: GK-AsylG, § 78 AsylG Rn. 64, 69 ; Marx, AsylG, 10. Aufl. 2019, § 78 Rn. 19).

    Im Falle einer geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung in tatsächlicher Hinsicht ist es regelmäßig erforderlich, dass sich die Begründung des Zulassungsantrags unter Durchdringung des Streitstoffs substantiiert in tatsächlicher Hinsicht mit den Feststellungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt und diesen konkrete abweichende Erkenntnismittel und die hierin wiedergegebenen Tatsachen entgegenstellt, aus denen sich jedenfalls begründete Zweifel an der Auffassung des Verwaltungsgerichts ablesen lassen und die es erforderlich machen, erneut in einem Berufungsverfahren umfassende und abschließende Sachverhaltsfeststellungen zu treffen (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 16.10.2019 - A 12 S 2881/18 -, juris Rn. 22; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 09.07.2020 - A 11 S 1196/20 -, juris Rn. 4, und vom 29.08.2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 4; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.06.2018 - 7 A 150/18.Z.A -, juris Rn. 6; Sächsisches OVG, Beschluss vom 02.01.2013 - A 4 A 25/11 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2007 - 15 A 750/07.A -, juris Rn. 6; Berlit in: GK-AsylG § 78 Rn. 609 ff. ).

  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930

    Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund

    Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist im Asylverfahrensrecht aber nicht eröffnet (siehe § 78 Abs. 3 AsylG), so dass Angriffe gegen die Sachverhaltsfeststellungen nur über die - begrenzt eröffnete - Verfahrensrüge möglich sind (vgl. BayVGH, B.v. 11.1.2019 - 14 ZB 18.31863 - Rn. 6, zur Veröffentlichung in juris und beck-online vorgesehen; VGH BW, B.v. 29.8.2018 - A 11 S 1911/18 - juris Rn. 3 m.w.N.).
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