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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21   

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VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21 (https://dejure.org/2021,45986)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2021 - 2 S 2765/21 (https://dejure.org/2021,45986)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 2 S 2765/21 (https://dejure.org/2021,45986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwassergebühr; Abrechnungsbescheid; Erstattungsanspruch; Rechtsgrund; Vorrang des Insolvenzverfahrens; Begründung einer Insolvenzforderung; Insolvenzfeststellungsbescheid

  • rechtsportal.de

    Abwassergebühr; Abrechnungsbescheid; Erstattungsanspruch; Rechtsgrund; Vorrang des Insolvenzverfahrens; Begründung einer Insolvenzforderung; Insolvenzfeststellungsbescheid

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührentatbestand = Verwirklichung im Veranlagungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2022, 1168
  • NZI 2022, 37
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Es kommt dabei darauf an, ob vom Antragsteller ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt worden ist, dass der Erfolg des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie sein Misserfolg (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822, und vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458).

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen - nach wie vor offen oder unbeantwortet bzw. unzureichend beantwortet gebliebenen - Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255 und vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230).

  • BFH, 18.08.2015 - V R 39/14

    Zum Verhältnis von Feststellungsbescheid (§ 251 Abs. 3 AO) und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Inhalt dieses Bescheids ist die Feststellung, dass der bestrittene Anspruch dem Abgabengläubiger in der geltend gemachten Höhe zusteht und als Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO begründet ist (vgl. BFH, Urteil vom 18.08.2015 - V R 39/14 - BFHE 251, 125, juris Rn. 20; zum Ganzen Werth in Klein, AO, 15. Aufl., § 251 Rn. 27; Klüger in Koenig, AO, § 251 Rn. 17, 51 ff.).

    Mit einem wirksamen Feststellungsbescheid wird vielmehr festgestellt, dass der bestrittene Anspruch dem Abgabengläubiger in der geltend gemachten Höhe zusteht und als Insolvenzforderung i.S.v. § 38 InsO begründet ist (vgl. BFH, Urteil vom 18.08.2015 - V R 39/14 - BFHE 251, 125, juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2005 - 9 S 473/05

    Neubewertung der Prüfungsleistung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen - nach wie vor offen oder unbeantwortet bzw. unzureichend beantwortet gebliebenen - Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255 und vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen - nach wie vor offen oder unbeantwortet bzw. unzureichend beantwortet gebliebenen - Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.09.2005 - 9 S 437/05 - NVwZ-RR 2006, 255 und vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 - NVwZ 1997, 1230).
  • BFH, 10.07.2019 - X R 31/16

    Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit - Einkünfte des Insolvenzschuldners aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Wird das Insolvenzverfahren während des Veranlagungszeitraums eröffnet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die einheitlich ermittelte Steuerschuld zur Geltendmachung in eine Insolvenzforderung (§ 38 InsO) und eine Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO) aufzuteilen (vgl. BFH, Urteil vom 10.07.2019 - X R 31/16 - BFHE 265, 300, juris Rn. 63 zur Einkommensteuer, Urteil vom 27.09.2018 -  V R 45/16 - BFHE 262, 214, juris Rn. 17 zur Umsatzsteuer; Werth in Klein, AO, 15. Aufl., § 251 Rn. 10, 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.04.1997 - 8 S 1040/97 - VBlBW 1997, 299).
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 23/11

    Einkommensteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung von mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist für Frage, ob eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO gegeben ist, nur die vollständige Verwirklichung des (Besteuerungs-)Tatbestands maßgeblich, nicht aber die Entstehung oder Fälligkeit der Steuerschuld (vgl. BFH, Urteil vom 19.01.2021 - VII R 38/19 - juris Rn. 26, Urteil vom 16.05.2013 - IV R 23/11 - BFHE 241, 233, juris Rn. 19; Klüger in Koenig, AO, 4. Aufl., § 251 Rn. 46; Werth in Klein, AO, 15. Aufl., § 251 Rn. 23).
  • BFH, 11.02.2021 - VI R 37/18

    Zur Bindungswirkung rechtskräftiger Revisionsurteile gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Hierauf kommt es für den von dem Kläger begehrten Abrechnungsbescheid nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a KAG i.V.m. § 218 Abs. 2 AO bereits deshalb nicht an, weil für diesen allein die formelle Bescheidlage maßgeblich ist, nicht aber die Frage, ob eine Abgabenfestsetzung bzw. die Begründung der Zahlungsverpflichtung rechtmäßig erfolgt ist (stRspr, vgl. BFH, Urteil vom 11.02.2021 - VI R 37/18 - juris Rn. 58, Urteil vom 23.08.2001 - VII R 94/99 - BFHE 196, 18, juris Rn. 18; Intemann in Koenig, AO, 4. Aufl., § 218 Rn. 18; Rüsken in Klein, AO, 15. Aufl., § 218 Rn. 12, 13 b).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Der Streitstoff muss dabei unter konkreter Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil gesichtet, rechtlich durchdrungen und aufbereitet werden; erforderlich ist eine fallbezogene Begründung, die dem Berufungsgericht eine Beurteilung der Zulassungsfrage ohne weitere eigene aufwändige Ermittlungen ermöglicht (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 30.06.2006 - 5 B 99.05 - juris).
  • BFH, 23.08.2001 - VII R 94/99

    Umsatzsteuer-Erstattung bei Organschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2021 - 2 S 2765/21
    Hierauf kommt es für den von dem Kläger begehrten Abrechnungsbescheid nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a KAG i.V.m. § 218 Abs. 2 AO bereits deshalb nicht an, weil für diesen allein die formelle Bescheidlage maßgeblich ist, nicht aber die Frage, ob eine Abgabenfestsetzung bzw. die Begründung der Zahlungsverpflichtung rechtmäßig erfolgt ist (stRspr, vgl. BFH, Urteil vom 11.02.2021 - VI R 37/18 - juris Rn. 58, Urteil vom 23.08.2001 - VII R 94/99 - BFHE 196, 18, juris Rn. 18; Intemann in Koenig, AO, 4. Aufl., § 218 Rn. 18; Rüsken in Klein, AO, 15. Aufl., § 218 Rn. 12, 13 b).
  • BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19

    Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BFH, 27.09.2018 - V R 45/16

    Forderungsvereinnahmung in der Insolvenz bei Eigenverwaltung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

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