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   VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95   

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VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95 (https://dejure.org/1995,1615)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31.08.1995 - 8 S 1719/95 (https://dejure.org/1995,1615)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 31. August 1995 - 8 S 1719/95 (https://dejure.org/1995,1615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Ausnahme von den Waldabstandsvorschriften für Bauvorhaben; nachbarschützende Wirkung des BauO BW § 4 Abs 3 S 1 - Vermeidung von Waldbränden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 390 (Ls.)
  • DVBl 1996, 270 (Ls.)
  • DVBl 1996, 271
  • BauR 1996, 366
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1988 - 3 S 2993/88

    Errichtung eines Wochenendhauses in Waldrandnähe - Gebot der Rücksichtnahme -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95
    Eine den Waldeigentümer schützende Wirkung hat § 4 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz LBO vielmehr nur insoweit, als es um die Vermeidung von durch die Errichtung des geplanten Gebäudes verursachte Waldbrandgefahren geht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - VBlBW 90, 146; Urt. v. 25.11.1982 - 3 S 1121/82 - VBlBW 1983, 244; Sauter, Komm. zur LBO, 2. Aufl., § 4 RdNr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1993 - 8 S 1578/93

    Keine Baugenehmigung bei Unterschreitung des erforderlichen Abstands zu einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95
    Voraussetzung hierfür ist vielmehr das Vorliegen besonderer Umstände, auf Grund deren die Gefahren, vor denen diese Vorschrift schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie vom Wald ausgehende Gefahren für das zu errichtende Gebäude andererseits, praktisch ausgeschlossen werden können (vgl. Senatsurteil v. 8.10.1993 - 8 S 1578/93 - BWVPr. 1994, 211 sowie Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 8 S 3600/94

    Aufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Einvernehmens der Gemeinde; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95
    Voraussetzung hierfür ist vielmehr das Vorliegen besonderer Umstände, auf Grund deren die Gefahren, vor denen diese Vorschrift schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie vom Wald ausgehende Gefahren für das zu errichtende Gebäude andererseits, praktisch ausgeschlossen werden können (vgl. Senatsurteil v. 8.10.1993 - 8 S 1578/93 - BWVPr. 1994, 211 sowie Beschl. v. 23.5.1995 - 8 S 3600/94 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1982 - 3 S 1121/82

    Verwaltungsakt; Nachschieben eines Bescheides; Abstand Gebäude - Wald;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1719/95
    Eine den Waldeigentümer schützende Wirkung hat § 4 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz LBO vielmehr nur insoweit, als es um die Vermeidung von durch die Errichtung des geplanten Gebäudes verursachte Waldbrandgefahren geht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.12.1988 - 3 S 2993/88 - VBlBW 90, 146; Urt. v. 25.11.1982 - 3 S 1121/82 - VBlBW 1983, 244; Sauter, Komm. zur LBO, 2. Aufl., § 4 RdNr. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 2132/17

    Abwägungserheblichkeit der Erhaltung einer unverbauten Aussicht aufgrund

    Namentlich geht es hier um den Schutz der zugelassenen Gebäude vor umstürzenden Bäumen, um das Interesse des Waldeigentümers an der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung sowie ganz allgemein um die Belange des Waldschutzes, etwa der Verhinderung von Waldbränden (hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.7.2020 - 5 S 824/18 - juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31.8.1995 - 8 S 1719/95 - juris Rn. 23 und Beschluss vom 27.10.2017 - 8 S 576/16 - juris Rn. 8 sowie Dusch, VBlBW 2015, S. 8 ff; Sauter a.a.O Rn. 41).
  • OVG Sachsen, 13.10.2017 - 1 B 174/17

    Baugenehmigung, Nachbarantrag; Wald, Waldabstand; Drittschutz,

    Eine den Waldeigentümer schützende Wirkung hat § 25 Abs. 3 Satz 1 SächsWaldG nur insoweit, als es um die Vermeidung von durch die Errichtung des geplanten Gebäudes verursachten Waldbrandgefahren oder Gefahren durch sonstige Naturereignisse geht (vgl. Brockmann/Sann a. a. O., § 25 Rn. 4 und 5; VGH BW, Urt. v. 31. August 1995 - 8 S 1719/95 -, juris Rn. 23).

    Dagegen ist es insbesondere nicht Zweck dieser Vorschrift, den Waldeigentümer vor Ersatzansprüchen des Bauherrn für Schäden zu bewahren, die an dessen Gebäude durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen können (vgl. VGH BW, Urt. v. 31. August 1995 a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 5 S 824/18

    Öffentlichkeit einer Inaugenscheinnahme durch den Gemeinderat; Auswirkungen einer

    § 4 Abs. 3 Satz 1 LBO dient der Gefahrenabwehr und nicht der Vermeidung von Haftungsansprüchen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.10.1993 - NuR 1994, 144, juris Rn. 19, vom 31.8.1995 - 8 S 1719/95 - NuR 1996, 203, juris Rn. 23, vom 16.10.1996 - 3 S 2332/95 - NVwZ-RR 1998, 96, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2022 - 3 S 149/21

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Umnutzung eines Betriebsgebäudes zu einem

    Diese kann sich etwa aus der Topographie ergeben oder dann, wenn sich die vom Wald durch Baumsturz ausgehenden Gefahren nicht bis zum jeweiligen Bauvorhaben auswirken können, weil die dort wachsenden Bäume standortbedingt keine entsprechende Größe erreichen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.10.2017 -  8 S 576/16 - juris Rn. 8; Urt. v. 8.10.1993 - 8 S 1578/93 - juris Ls. und Rn. 20; Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1719/95 - juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 1 KN 4/06
    Dass sie nicht dem Schutz individueller Interessen bestimmt ist von den oben in Betracht gezogenen Ausnahmen einmal abgesehen , wird auch durch ihre Stellung in Abschnitt VI des Landeswaldgesetzes, der die Überschrift Waldschutz trägt, bekräftigt (im Ergebnis ebenso für entsprechende landesrechtliche Vorschriften: BayVGH, Urt. v. 10.03.1987 Nr. 1 B 86.02710 , BRS 47 Nr. 83; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.11.1989 3 S 1927/89 , BRS 49 Nr. 82 u. v. 31.08.1995 8 S 1719/95 , BRS 57 Nr. 231).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2006 - 1 LB 3/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung

    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf das geplante Wohnhaus ausgehende Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (Beschl. d. Senats v. 27.11.2001 - 1 L 243/01 - VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1719/95 -, BRS 57 Nr. 231).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 3 S 2332/95

    Ablehnung eines nachbarlichen Abwehranspruchs gegen ein Bauvorhaben, bei dessen

    Denn Zweck dieser Abstandsvorschrift ist es gerade nicht, den Waldeigentümer vor Ersatzansprüchen des Bauherrn für Schäden zu bewahren, die an dessen Gebäude durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste entstehen können (vgl VGH Bad-Württ, Urteil vom 31.8.1995 - 8 S 1719/95 -, UPR 1996, 37).
  • VG Schleswig, 22.05.2014 - 8 A 136/12

    Versagung des Einvernehmens zur Unterschreitung des Waldabstandes; Verhältnis von

    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf die geplante Anlage ausgehenden Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2001 - 1 L 243/01 - n.v.; VGH Mannheim, Urt. v. 31.08.1995 - 8 S 1719/95 - BRS 57 Nr. 231).
  • VG Schleswig, 10.07.2020 - 8 A 836/17

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für eine Carportanlage;

    Eine Gefährdung nach § 24 Abs. 1 Satz 1 LWaldG ist nur dann nicht zu besorgen, wenn in der konkreten Situation aufgrund besonderer Umstände die Gefahren, vor denen der Waldschutzstreifen schützen soll, also Gefahren für den Wald einerseits sowie von dem Wald auf die geplante Anlage ausgehenden Gefahren andererseits, praktisch ausgeschlossen, zu vernachlässigen oder vermeidbar sind (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 27. November 2001 - 1 L 243/01 - n.v.; VGH Mannheim, Urt. v. 31. August 1995 - 8 S 1719/95 - BRS 57 Nr. 231).
  • VG Freiburg, 25.10.2005 - 1 K 2723/04

    Ersetzung einer Windkraftanlage; Bauvorbescheid; Landschaftsbild; Verunstaltung

    Eine Vorbelastung kann in einer bereits vorhandenen erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes liegen, wie sie etwa eine 110-kV-Freileitung (BayVGH, Urt.v.21.06.1995 - 22 A 94.40095 - , NuR 1996, 203) oder eine Straßenführung auf einem sehr hohen Damm (OVG NRW, Urt.v. 19.01.1994 - 23 D 133/91 AK -, NuR 1995, 46) darstellt.
  • VG Stuttgart, 25.02.2005 - 2 K 5119/04

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Befreiung zur Errichtung eines Heizwerks zur

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