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VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482, 12 ZB 16.786 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 14.03.2016 - RN 9 K 14.1443
- VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482, 12 ZB 16.786
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Dabei ist entscheidend, ob und inwieweit bestimmtes Vermögen überhaupt dem ausbildungsbedingten Verwertungszugriff des Auszubildenden oder der zu seiner Vertretung berechtigten Person offen steht, und dass es nur, soweit ein solcher Zugriff aus rechtlichen Gründen ganz oder teilweise ausscheidet, gerechtfertigt ist, die betreffenden Gegenstände aus dem anzurechnenden Vermögen auszuklammern (BVerwG, B.v. 16.2.2000 - 5 B 182/99 - juris; BVerwG, U.v. 17.1.1999 - 5 C 71.86 - BVerwGE 87, 284 ff.).2.2.1 Eine Verwertung ist aus rechtlichen Gründen nicht nur dann ausgeschlossen, wenn ein entsprechendes gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder ein gesetzliches oder behördliches Veräußerungsverbot (§ 135 f. BGB) vorliegt (…Stock in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, Kommentar, 5. Aufl., § 27 Rn. 10), vielmehr können auch rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen abhängig von Art und Inhalt sowie von dem jeweiligen Verwertungszweck als rechtliche Verwertungshindernisse im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG Berücksichtigung finden (BVerwG, B.v. 16.2.2000, a. a. O., vom 17.1.1995, a. a. O.).
- BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86
BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Dabei ist entscheidend, ob und inwieweit bestimmtes Vermögen überhaupt dem ausbildungsbedingten Verwertungszugriff des Auszubildenden oder der zu seiner Vertretung berechtigten Person offen steht, und dass es nur, soweit ein solcher Zugriff aus rechtlichen Gründen ganz oder teilweise ausscheidet, gerechtfertigt ist, die betreffenden Gegenstände aus dem anzurechnenden Vermögen auszuklammern (BVerwG, B.v. 16.2.2000 - 5 B 182/99 - juris; BVerwG, U.v. 17.1.1999 - 5 C 71.86 - BVerwGE 87, 284 ff.). - BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84
Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist (BVerwG vom 13.6.1991 = NJW 1991, 3047; BayVGH vom 23.7.2008 = BayVBl 2009, 406, vom 17.9.2012 - 12 ZB 12.1204 -, juris) oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BVerwG vom 12.6.1986, BVerwGE 74, 267;… BayVGH vom 10.3.2010 - 12 ZB 08.3003 -, vom 17.9.2012, a. a. O.).
- VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293
Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Es genügen insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs. OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; OVG NRW, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris). - OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08
Rechtsmissbräuchlichkeit einer unentgeltlichen, rechtsgrundlosen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Es genügen insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs. OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; OVG NRW, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris). - BGH, 21.10.1970 - VIII ZR 63/69
Verwendungen als Mietvorauszahlung
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Der Einrede der Entreicherung stünde jedenfalls entgegen, dass aufgrund der Rückgabe des Kraftfahrzeugs die Vorauszahlung wirtschaftlich gesehen noch im Vermögen des Bruders vorhanden wäre (…Emmerich/Sonnenschein in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. 2014, § 547 - Erstattung von im Voraus entrichteter Miete, Rn. 10; Staudinger/Rolfs (2014), BGB, § 547 Rn. 30 unter Hinweis auf BGHZ 54, 347, 351 f. = NJW 1970, 2289). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 12 A 2098/10
Rechtsmissbräuchliches Handeln eines Auszubildenden bei rechtsgrundloser und …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Es genügen insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs. OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; OVG NRW, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris). - VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468
Ausbildungsförderungsrecht:
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Im Ergebnis hat deshalb das Verwaltungsgericht auch unter Berücksichtigung eines am PKW erworbenen Nutzungsrechts - wenn auch unter Verkennung der Rechtsprechung des Senats in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2014 (12 C 13.2468 -, juris) - den Betrag in Höhe von 1844, 98 Euro zu Recht in Anrechnung gebracht. - VGH Bayern, 10.03.2010 - 12 ZB 08.3003
Ausbildungsförderung; Vermögen; Forderungen; angesparte Ausbildungsförderung; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist (BVerwG vom 13.6.1991 = NJW 1991, 3047; BayVGH vom 23.7.2008 = BayVBl 2009, 406, vom 17.9.2012 - 12 ZB 12.1204 -, juris) oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BVerwG vom 12.6.1986, BVerwGE 74, 267; BayVGH vom 10.3.2010 - 12 ZB 08.3003 -, vom 17.9.2012, a. a. O.). - VGH Bayern, 17.09.2012 - 12 ZB 12.1204
Ausbildungsförderung; Vermögen; Kraftfahrzeug; unbillige Härte
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist (BVerwG vom 13.6.1991 = NJW 1991, 3047; BayVGH vom 23.7.2008 = BayVBl 2009, 406, vom 17.9.2012 - 12 ZB 12.1204 -, juris) oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BVerwG vom 12.6.1986, BVerwGE 74, 267; BayVGH vom 10.3.2010 - 12 ZB 08.3003 -, vom 17.9.2012, a. a. O.). - VGH Bayern, 16.11.2000 - 12 B 97.1573
- VG Leipzig, 28.05.2018 - 7 K 1294/16 Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BayVGH, Beschluss vom 5.7.2016, 12 C 16.482, 12 ZB 16.786, BayVBl 2017, 420).