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   VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482, 12 ZB 16.786   

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https://dejure.org/2016,28368
VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482, 12 ZB 16.786 (https://dejure.org/2016,28368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2016 - 12 C 16.482, 12 ZB 16.786 (https://dejure.org/2016,28368)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 12 C 16.482, 12 ZB 16.786 (https://dejure.org/2016,28368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Nutzungsrecht an einem Pkw als ausbildungsförderungsrechtlich anrechenbares Vermögen - Verwertungshindernisse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Dabei ist entscheidend, ob und inwieweit bestimmtes Vermögen überhaupt dem ausbildungsbedingten Verwertungszugriff des Auszubildenden oder der zu seiner Vertretung berechtigten Person offen steht, und dass es nur, soweit ein solcher Zugriff aus rechtlichen Gründen ganz oder teilweise ausscheidet, gerechtfertigt ist, die betreffenden Gegenstände aus dem anzurechnenden Vermögen auszuklammern (BVerwG, B.v. 16.2.2000 - 5 B 182/99 - juris; BVerwG, U.v. 17.1.1999 - 5 C 71.86 - BVerwGE 87, 284 ff.).

    2.2.1 Eine Verwertung ist aus rechtlichen Gründen nicht nur dann ausgeschlossen, wenn ein entsprechendes gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder ein gesetzliches oder behördliches Veräußerungsverbot (§ 135 f. BGB) vorliegt (Stock in: Ramsauer/Stallbaum, BAföG, Kommentar, 5. Aufl., § 27 Rn. 10), vielmehr können auch rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkungen abhängig von Art und Inhalt sowie von dem jeweiligen Verwertungszweck als rechtliche Verwertungshindernisse im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG Berücksichtigung finden (BVerwG, B.v. 16.2.2000, a. a. O., vom 17.1.1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86

    BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Dabei ist entscheidend, ob und inwieweit bestimmtes Vermögen überhaupt dem ausbildungsbedingten Verwertungszugriff des Auszubildenden oder der zu seiner Vertretung berechtigten Person offen steht, und dass es nur, soweit ein solcher Zugriff aus rechtlichen Gründen ganz oder teilweise ausscheidet, gerechtfertigt ist, die betreffenden Gegenstände aus dem anzurechnenden Vermögen auszuklammern (BVerwG, B.v. 16.2.2000 - 5 B 182/99 - juris; BVerwG, U.v. 17.1.1999 - 5 C 71.86 - BVerwGE 87, 284 ff.).
  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84

    Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist (BVerwG vom 13.6.1991 = NJW 1991, 3047; BayVGH vom 23.7.2008 = BayVBl 2009, 406, vom 17.9.2012 - 12 ZB 12.1204 -, juris) oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BVerwG vom 12.6.1986, BVerwGE 74, 267; BayVGH vom 10.3.2010 - 12 ZB 08.3003 -, vom 17.9.2012, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Es genügen insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs. OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; OVG NRW, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).
  • OVG Sachsen, 26.11.2009 - 1 A 288/08

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer unentgeltlichen, rechtsgrundlosen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Es genügen insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs. OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; OVG NRW, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).
  • BGH, 21.10.1970 - VIII ZR 63/69

    Verwendungen als Mietvorauszahlung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Der Einrede der Entreicherung stünde jedenfalls entgegen, dass aufgrund der Rückgabe des Kraftfahrzeugs die Vorauszahlung wirtschaftlich gesehen noch im Vermögen des Bruders vorhanden wäre (Emmerich/Sonnenschein in: Emmerich/Sonnenschein, Miete, 11. Aufl. 2014, § 547 - Erstattung von im Voraus entrichteter Miete, Rn. 10; Staudinger/Rolfs (2014), BGB, § 547 Rn. 30 unter Hinweis auf BGHZ 54, 347, 351 f. = NJW 1970, 2289).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 12 A 2098/10

    Rechtsmissbräuchliches Handeln eines Auszubildenden bei rechtsgrundloser und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Es genügen insoweit der zeitliche Zusammenhang, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. beispielhaft BayVGH, U.v. 11.11.2009 - 12 BV 08.1293 - juris; Sächs. OVG, U.v. 26.11.2009 - 1 A 288/08 - juris; OVG NRW, B.v. 10.6.2011 - 12 A 2098/10 - juris).
  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 12 C 13.2468

    Ausbildungsförderungsrecht:

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Im Ergebnis hat deshalb das Verwaltungsgericht auch unter Berücksichtigung eines am PKW erworbenen Nutzungsrechts - wenn auch unter Verkennung der Rechtsprechung des Senats in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2014 (12 C 13.2468 -, juris) - den Betrag in Höhe von 1844, 98 Euro zu Recht in Anrechnung gebracht.
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 12 ZB 08.3003

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Forderungen; angesparte Ausbildungsförderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist (BVerwG vom 13.6.1991 = NJW 1991, 3047; BayVGH vom 23.7.2008 = BayVBl 2009, 406, vom 17.9.2012 - 12 ZB 12.1204 -, juris) oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BVerwG vom 12.6.1986, BVerwGE 74, 267; BayVGH vom 10.3.2010 - 12 ZB 08.3003 -, vom 17.9.2012, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 17.09.2012 - 12 ZB 12.1204

    Ausbildungsförderung; Vermögen; Kraftfahrzeug; unbillige Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2016 - 12 C 16.482
    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist (BVerwG vom 13.6.1991 = NJW 1991, 3047; BayVGH vom 23.7.2008 = BayVBl 2009, 406, vom 17.9.2012 - 12 ZB 12.1204 -, juris) oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BVerwG vom 12.6.1986, BVerwGE 74, 267; BayVGH vom 10.3.2010 - 12 ZB 08.3003 -, vom 17.9.2012, a. a. O.).
  • VGH Bayern, 16.11.2000 - 12 B 97.1573
  • VG Leipzig, 28.05.2018 - 7 K 1294/16
    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn der Auszubildende auf die Verwertung von Vermögen verwiesen wird, das entgegen den der Vermögensanrechnung zugrundeliegenden Pauschalierungen und Typisierungen für den Ausbildungsbedarf (wirtschaftlich) nicht einsetzbar ist oder eine Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde (BayVGH, Beschluss vom 5.7.2016, 12 C 16.482, 12 ZB 16.786, BayVBl 2017, 420).
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