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   VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598   

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VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598 (https://dejure.org/2020,35659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2020 - 1 ZB 20.598 (https://dejure.org/2020,35659)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2020 - 1 ZB 20.598 (https://dejure.org/2020,35659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 S. 2; VwGO § 114 S. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, § 124a Abs. 5 S. 2; BauGB § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2
    Rechtmäßige Nutzungsuntersagung für gewerbliche Nutzung einer landwirtschaftlichen Bergehalle und ohne Genehmigung aufgestellte Container

  • rewis.io

    Rechtmäßige Nutzungsuntersagung für gewerbliche Nutzung einer landwirtschaftlichen Bergehalle und ohne Genehmigung aufgestellte Container

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nutzungsuntersagung für gewerbliche Nutzung einer landwirtschaftlichen Bergehalle und ohne Genehmigung aufgestellte Container

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598
    Zwar muss eine als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung anzusehende Nutzungsuntersagung einer Änderung der Sach- und Rechtslage Rechnung tragen (vgl. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 58 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 08.05.2019 - 2 BvR 657/19

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen eine Ausweisung wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2019 - 2 BvR 657/19 - juris Rn. 33; B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838).
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde aufgrund des Hinzutretens besonderer Umstände einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt nicht die gerichtliche Aufhebung einer von der Behörde rechtmäßig erlassenen Nutzungsuntersagung, wenn eine positive Rechtsänderung lediglich nicht auszuschließen ist (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1985 - 4 C 23.83 u.a. - BauR 1986, 195).
  • VGH Bayern, 23.07.2018 - 15 ZB 17.1092

    Wettvermittlungsstelle als Vergnügungsstätte

    Auszug aus VGH Bayern, 05.11.2020 - 1 ZB 20.598
    Maßgeblicher Zeitpunkt dafür ist mithin bei einer - verhaltens- oder gegenstandsbezogenen - Nutzungsuntersagung der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. (im Regelfall eines herkömmlichen Klageverfahrens) der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BayVGH, B.v. 23.7.2018 - 15 ZB 17.1092 - BayVBl 2019, 458 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.03.2021 - 15 ZB 20.2906

    Untersagung der Lagerung und Verarbeitung von Brennholz mangels

    Eine lediglich formell rechtswidrige Nutzung darf aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist [zum Ganzen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 21; B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 27.2.2017 - 15 CS 16.2253 - juris Rn. 33; B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 13; B.v. 26.2.2019 - 9 CS 18.2659 - juris Rn. 15; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 13; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5; B.v. 9.11.2020 - 9 CS 20.2005 - juris Rn. 18; B.v. 9.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 13; Decker, BayVBl. 2011, 517/525; zu dem im Rahmen der Ermessensentscheidung zu berücksichtigenden Übermaßverbot vgl. auch unten b) ].

    Eine Nutzungsuntersagung hat mangels Rechtswidrigkeit der Nutzung zu unterbleiben, wenn Letztere Bestandsschutz genießt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5).

    Allerdings dürfen insbesondere mit Blick auf das Übermaßverbot keine Besonderheiten vorliegen, die ausnahmsweise ein Absehen von der Untersagung erfordern (zum Ganzen vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 29; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 16; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5).

    Allerdings kann eine längere faktische Duldung ggf. im Rahmen des behördlichen Ermessens, also auf Rechtsfolgenseite des Art. 76 Satz 2 BayBO, relevant sein, wobei allerdings im Vergleich zu ausdrücklichen (schriftlichen) Zusicherungen (Art. 38 BayVwVfG) oder "aktiven" Duldungszusagen ein allenfalls verminderter Vertrauenstatbestand zu berücksichtigen ist (BayVGH, B.v. 28.12.2016 a.a.O. juris Rn. 31 ff. m.w.N.; vgl. auch BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 17; B.v. 3.4.2020 a.a.O.; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5; B.v. 9.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 27.1.2020 - 3 B 1864/19 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 08.07.2022 - 15 B 22.772

    Ermessensfehlerhafte Nutzungsuntersagung - Autopflege

    Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass einer Nutzungsuntersagung vor, muss nach den Grundsätzen des sog. intendierten Ermessens daher grundsätzlich nicht näher begründet werden, weshalb von der Eingriffsbefugnis Gebrauch gemacht wird (BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 18.9.2017 - 15 CS 17.1675 - juris Rn. 29; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 16; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5; B.v. 23.3.2021 - 15 ZB 20.2906 - juris Rn. 24; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.5.2016 - OVG 10 S 34.15 - NVwZ-RR 2016, 650 = juris Rn. 10).

    Entgegen der Ansicht des Klägers liegt kein Fall einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit vor, bei der sich aufgrund des Übermaßverbots Besonderheiten für die Ermessensausübung ergeben (vgl. hierzu BayVGH B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 21; B.v. 28.12.2016 a.a.O.; B.v. 27.2.2017 - 15 CS 16.2253 - juris Rn. 33; B.v. 18.9.2017 a.a.O. Rn. 13; B.v. 7.1.2020 a.a.O. Rn. 13; B.v. 2.11.2020 a.a.O.; B.v. 5.11.2020 a.a.O.; B.v. 8.1.2021 - 9 CS 20.2376 - juris Rn. 13; B.v. 23.3.2021 a.a.O. Rn. 7).

    Besondere, im Rahmen des Ermessens zugunsten des Bescheidadressaten (Störers) zu berücksichtigende Umstände liegen im Fall einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagung vor, wenn die Behörde hinsichtlich des Fortbestands einer Nutzung einen besonderen Vertrauenstatbestand gesetzt hat (im Zusammenhang mit einer jahrelangen "faktischen" Duldung einer illegalen Nutzung seitens der Bauaufsichtsbehörde vgl. BayVGH, B.v. 28.12.2016 - 15 CS 16.1774 - juris Rn. 35; B.v. 7.1.2020 - 15 ZB 19.1642 - juris Rn. 17; B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5; Nds.OVG, B.v. 18.2.1994 - 1 M 5097/93 - NVwZ-RR 1995, 7 = juris Rn. 7; OVG NW, U.v. 27.4.1998 - 7 A 3818/96 - BauR 1999, 383 = juris Rn. 38 f.; Decker in Busse/Kraus, BayBO, Stand: September 2021, Art. 76 Rn. 305).

  • VG Ansbach, 31.05.2023 - AN 3 S 22.01934

    Baurecht, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung, Lagerplatz, Außenbereich,

    Eine Nutzungsuntersagung hat mangels Rechtswidrigkeit der Nutzung zu unterbleiben, wenn Letztere Bestandsschutz genießt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 ZB 20.597 - juris Rn. 4; B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 03.08.2023 - 2 ZB 22.1401

    Beseitigung von Solarmodulen

    i) Mit dem Einwand der Klägerin betreffend die Anordnung in Ziffer 9 des Bescheides, dass der Beklagte eine Einschränkung dahingehend hätte dahingehend verfügen müssen, dass die Verpflichtung zur Unterlassung Solarmodule auf dem Grundstück erneut zu errichten oder durch Dritte errichten zu lassen, dann nicht gelte, wenn sich die Rechtslage ändere, übersieht sie, dass die Bauaufsichtsbehörde die Anordnung bis zu deren Vollzug unter Kontrolle halten und gegebenenfalls bei einer Änderung der Sachin Rechtslage die Anordnung aktualisieren muss (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 -juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.04.2021 - 1 CS 21.31

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung für eine neu

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit rechtfertigt nicht die gerichtliche Aufhebung einer von der Behörde rechtmäßig erlassenen Anordnung, wenn eine positive Rechtsänderung lediglich nicht auszuschließen ist (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1985 - 4 C 23.83 u.a. - BauR 1986, 195; BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 CS 20.2376

    Nutzungsuntersagung gegen Eventlokalität

    Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde aufgrund des Hinzutretens besonderer Umstände einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5).
  • VG München, 26.07.2023 - M 9 S 23.1621

    Nutzungsuntersagung und Duldungsanordnung - Vermietung von Apartments an

    Hinzu kommt, dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagung im Regelfall nicht näher begründet werden muss, weshalb von der Eingriffsbefugnis Gebrauch gemacht wird, sog. intendiertes Ermessen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5).
  • VG Ansbach, 24.11.2021 - AN 17 S 21.01776

    Nutzungsuntersagung einer Biogasanlage zum Schutz eines Gewässers erster Ordnung

    Die Ermessenserwägungen ließen sich auf Art. 76 Satz 2 BayBO übertragen, insbesondere da bei Vorliegen dessen Tatbestandsvoraussetzungen typischerweise von einem intendierten Ermessen auszugehen ist (BayVGH, B.v. 5.11.2020 - 1 ZB 20.598 - juris Rn. 5).
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