Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22264
VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726 (https://dejure.org/2015,22264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.07.2015 - 10 C 14.726 (https://dejure.org/2015,22264)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 10 C 14.726 (https://dejure.org/2015,22264)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,22264) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; erkennungsdienstliche Maßnahmen; fortbestehender Tatverdacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.v. erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu Zwecken präventiver Gefahrenabwehr

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe, Tatverdacht, erkennungsdienstliche Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.v. erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu Zwecken präventiver Gefahrenabwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 13.2241

    Prozesskostenhilfe Beschwerde; maßgeblicher Zeitpunkt; hinreichende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726
    Die Rechtsverfolgung des Antragstellers bietet aber zum für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 11.2.2014 - 10 C 13.2241 - juris Rn. 2 m.w.N.) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 10 C 15.797

    Prozesskostenhilfe; Verlustfeststellung; Durchgehender Sozialleistungsbezug;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726
    Abzustellen ist insofern auf den Zeitpunkt, in dem der Antragsteller die vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse samt den erforderlichen Nachweisen vorgelegt und die Gegenseite Gelegenheit zur Erwiderung auf den Prozesskostenhilfeantrag erhalten hat (vgl. BayVGH, B.v. 21.5.2015 - 10 C 15.797 -juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 10 ZB 12.2455

    Mitziehklausel des Art. 38 Abs. 2 Satz 6 PAG; Anfangsverdacht bezüglich der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726
    Auch wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, weil wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts oder des Fehlens des öffentlichen Interesses bei einem Privatklagedelikt kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht, können erkennungsdienstliche Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts angeordnet werden, wenn die Einstellung nicht wegen gänzlich ausgeräumten Tatverdachts, sondern aus anderen Gründen erfolgt ist, wie dies sowohl bei dem dem Antragsteller zur Last gelegten Tankbetrug vom 8. Oktober 2009 als auch bei dem ihm zur Last gelegten Verstoß nach dem Waffengesetz der Fall war (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 C 14.478 - juris Rn. 20, 21; B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 C 14.478

    Ermittlungsverfahren wegen der Verbreitung kinderpornographischer Schriften

    Auszug aus VGH Bayern, 07.07.2015 - 10 C 14.726
    Auch wenn das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wird, weil wegen des Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts oder des Fehlens des öffentlichen Interesses bei einem Privatklagedelikt kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht, können erkennungsdienstliche Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts angeordnet werden, wenn die Einstellung nicht wegen gänzlich ausgeräumten Tatverdachts, sondern aus anderen Gründen erfolgt ist, wie dies sowohl bei dem dem Antragsteller zur Last gelegten Tankbetrug vom 8. Oktober 2009 als auch bei dem ihm zur Last gelegten Verstoß nach dem Waffengesetz der Fall war (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.7.2014 - 10 C 14.478 - juris Rn. 20, 21; B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 5).
  • VG Freiburg, 12.01.2016 - 4 K 1915/15

    Allgemeines Polizeirecht - Datenspeicherung; POLAS-BW; Prüffall; Tatverdacht;

    Sofern die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind, ist eine Speicherung daher auch in diesen Fällen zulässig und mit der durch das Rechtsstaatsprinzip und Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgten Unschuldsvermutung vereinbar ( vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.02.2015 und Beschluss vom 20.02.2001, jew. a.a.O. und m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.06.2010, a.a.O.; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 07.07.2015 - 10 C 14.726 - und vom 24.02.2015 - 10 C 14.1180 -, jew. juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2014, a.a.O.; VG Neustadt, Urteil vom 21.05.2013, a.a.O. ).
  • VG Freiburg, 14.06.2018 - 8 K 2352/16

    Anspruch auf Löschung vom Polizeivollzugsdienst gespeicherter Daten im

    Sofern die Verdachtsmomente nicht ausgeräumt sind, ist eine Speicherung daher auch in diesen Fällen zulässig und mit der durch das Rechtsstaatsprinzip und Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgten Unschuldsvermutung vereinbar (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2015 - 1 S 554/13 - juris Rn. 76 m.w.N. und Beschluss vom 20.02.2001 - 1 S 2054/00 - juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 6 C 5.09 - BVerwGE 137, 113-123; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 07.07.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6 und vom 24.02.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 22; VG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2014 - 4 K 2270/12 - juris Rn. 38).
  • VG Regensburg, 12.05.2021 - RO 4 K 20.995

    Erfolglose Klage gegen polizeiliche Anordnung zur erkennungsdienstlichen

    Auch kann nach beiden Bestimmungen für die Prognose, ob eine Wiederholungsgefahr vorliegt, der in einem Ermittlungsverfahren erhobene Tatverdacht grundsätzlich sogar dann berücksichtigt werden, wenn dieses Ermittlungsverfahren nach den §§ 153 ff. oder § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5).

    Insofern entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass auch Strafverfahren, die nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden, Anlass für erkennungsdienstliche Maßnahmen sein bzw. zur Begründung einer bestehenden Wiederholungsgefahr herangezogen werden können (BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6).

    Die Einstellung eines Straf- bzw. Ermittlungsverfahrens schließt eine Wiederholungsgefahr nur dann aus, wenn sie wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, PAG, POG, 5. Aufl. 2020, Art. 14 PAG Rn. 19).

  • VG Augsburg, 01.02.2022 - Au 8 K 20.1407

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer (wiederholten) erkennungsdienstlichen

    Die Annahme eines Tatverdachts ist dabei etwas substanziell anderes als eine Schuldfeststellung; demgemäß kann ein ausreichender (Rest-)Verdacht auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung oder einem Freispruch fortbestehen und damit als Anlass zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts i.S.d. Vorschrift dienen, es sei denn, sämtliche Verdachtsmomente wurden restlos ausgeräumt (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 6.5.2014 - Au 1 K 13.1564 - juris Rn. 28; VG Regensburg, GB.v. 12.5.2021 - RO 4 K 20.995 - juris Rn. 27; vgl. zum Ganzen auch Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 11).

    Die Einstellung eines Straf- bzw. Ermittlungsverfahrens schließt eine Wiederholungsgefahr nur dann aus, wenn sie wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5 f.).

  • VG Augsburg, 14.03.2023 - Au 8 K 21.1582

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Minderjährigen

    Demgemäß kann ein ausreichender (Rest-)Verdacht auch nach einer Verfahrensbeendigung durch Einstellung oder einem Freispruch fortbestehen und damit als Anlass zur Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen wegen des weiter bestehenden Tatverdachts i.S.d. Vorschrift dienen, es sei denn, sämtliche Verdachtsmomente wurden restlos ausgeräumt (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5; VG Augsburg, U.v. 6.5.2014 - Au 1 K 13.1564 - juris Rn. 28; VG Regensburg, GB.v. 12.5.2021 - RO 4 K 20.995 - juris Rn. 27; vgl. zum Ganzen auch Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, 20. Aufl. 2010, Art. 14 Rn. 11).

    Die Einstellung eines Straf- bzw. Ermittlungsverfahrens schließt eine Wiederholungsgefahr nur dann aus, wenn sie wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist (vgl. BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; B.v. 8.9.2020 - 10 CS 20.1850 - juris Rn. 5 f.).

  • VG München, 13.07.2016 - M 7 K 15.4011

    Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen beim Bestehen eines hinreichenden

    Insoweit steht - ebenso wie bei der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens hinsichtlich der Anlasstat - die Verfahrenseinstellung der Annahme eines Restverdachts nicht entgegen (vgl. BayVGH, B. v. 7. Juli 2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6).
  • VG Ansbach, 29.10.2015 - AN 5 K 15.00184

    Erkennungsdienstliche Behandlung eines Polizeibeamten nach Verurteilung wegen

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kammer sowie des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, dass auch Strafverfahren, die mit einer Einstellung nach den §§ 153 ff. StPO oder nach § 170 Abs. 2 StPO geendet haben, weiterhin Anlass für erkennungsdienstliche Maßnahmen bzw. zur Begründung einer bestehenden Wiederholungsgefahr herangezogen werden können (BayVGH, B. v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6; VG Ansbach, B. v. 3.6.2014 - AN 5 S 14.00346 - juris Rn. 15).

    Ist, wie hier, die Einstellung erfolgt, weil eine unmittelbare Tatbeteiligung nicht im für die Erhebung der öffentlichen Anklage erforderlichem Maß nachweisbar ist, und nicht, weil der Tatverdacht gänzlich ausgeräumt wurde, können auf der Grundlage des dann weiter bestehenden Restverdachts erkennungsdienstliche Maßnahmen angeordnet werden (BayVGH, B. v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 6).

  • VG München, 06.02.2020 - M 7 K 19.1778

    Schutzgewahrsam zur Abwendung einer gesundheitlichen Gefährdung

    Bei Beachtung dieser Grundsätze war der Antrag der Klägerin auf Prozesskostenhilfe abzulehnen, da nach summarischer Prüfung für ihre Klage diesbezüglich sowohl im maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligungsreife (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 7.7.2015 - 10 C 14.726 - juris Rn. 3) als auch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht